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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28403
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15 B ER (https://dejure.org/2015,28403)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.09.2015 - L 4 KR 276/15 B ER (https://dejure.org/2015,28403)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. September 2015 - L 4 KR 276/15 B ER (https://dejure.org/2015,28403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 86b Abs. 2 S. 2 SGG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 92 Abs. 1 Nr. 5 SGB V; § 131 Abs. 1 SGB V; § 2 Abs. 1a S. 1 SGB VI
    Kostenübernahme für Cannabistropfen; Morbus Bechterew mit progredientem Verlauf; Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse; Anspruch bei lebensbedrohlicher Krankheit

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen zu Lasten der Krankenkasse?

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Behandlung einer schwersten chronischen Schmerzerkrankung - Kasse muss Kosten für Cannabis-Tropfen übernehmen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss vorerst Kosten für Cannabis-Extrakt zur Linderung schwerster chronischer Schmerzen übernehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen zu Lasten der Krankenkasse?

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Behandlung mit Dronabinol - Chronischer Schmerz in Folge von Morbus Bechterew

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Cannabis bei einer Erkrankung?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Anspruch auf Cannabis-Tropfen zur Schmerztherapie

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 48 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | (Zahn-)Ärztliche Behandlung | Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden | Therapie mit Cannabis-Extrakt-Tropfen (Folgenabwägung)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Muss die Krankenkasse Cannabis-Tropfen bezahlen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Chronischen Schmerzerkrankung: Krankenkasse muss Kosten für Cannabis-Extrakt-Tropfen im Einzelfall vorläufig übernehmen - Gericht verurteilt Krankenkasse zur Kostenübernahme bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenübernahme für Cannabistropfen; Morbus Bechterew mit progredientem Verlauf; Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse; Anspruch bei lebensbedrohlicher Krankheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15
    Denn in einem Fall des § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V soll die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage gestützt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11).

    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11, vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013, L 5 KR 91/13 B ER).

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15
    Rn. 38 Das Bundessozialgericht stellt strenge Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Krankheit und die Voraussetzungen dafür, wann diese mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.3.2007, B 1 KR 30/06 R, Rz. 16).

    Der Senat hält es jedoch unter Heranziehung einer grundrechtsorientierten Auslegung für geboten, einem schwersten chronischen Schmerzgeschehen, wie es etwa von Tumorerkrankungen oder Wundschmerzen hervorgerufen werden kann, eine wertungsmäßige Gleichstellung nicht von vornherein zu versagen (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 2007, B 1 KR 30/06 R, Rd 19).

  • LSG Bayern, 19.06.2013 - L 5 KR 91/13

    Im Rahmen der Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz ist das Interesse des …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. Februar 2009, 1 BvR 120/09, Rz. 11, vgl. auch: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 19. Juni 2013, L 5 KR 91/13 B ER).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15
    Rn. 36 Bei der Entscheidung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei der Anwendung und Auslegung der leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB V die Anforderungen aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip sowie aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu beachten und das Recht der Antragstellerin auf eine Leistungserbringung durch die gesetzliche Krankenversicherung, die dem Schutz seines Lebens gerecht wird, zu wahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvR 347/98, Rz. 62 - zitiert nach juris).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15
    Neben notstandsähnlichen Situationen, die einen der Lebenserhaltung dienenden akuten Behandlungsbedarf begründen, bezieht das Bundessozialgericht Erkrankungen ein, in denen es um einen nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion geht (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006, B 1 KR 12/06 R, Rz. 20).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen …

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15
    Rn. 33 Nach § 135 Abs. 1 SGB V und der Rechtsprechung des BSG bezüglich neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden darf die Krankenkasse neue Behandlungsmethoden nur übernehmen, wenn seitens des Bundesausschusses eine positive Entscheidung für diese Behandlung getroffen worden ist (Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R -).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.09.2015 - L 4 KR 276/15
    Das ist immer dann der Fall, wenn ohne den vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache im Fall des Obsiegens nicht mehr in der Lage wäre (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19. Oktober 1977, 2 BvR 42/76, BVerfGE 46, 166, 179, 184).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a SGB …

    Die jüngere Rechtsprechung der Landessozialgerichte, z.B. des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 22. September 2015 (L 4 KR 276/15 B-ER - juris) halte z.B. eine notstandsähnliche Situation für gegeben, wenn eine schwerste chronische Schmerzerkrankung vorliege.

    Der Beschluss des LSG Niedersachen-Bremen vom 22. September 2015 betrifft zwar das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenkasse, beruht aber - worauf die Beklagte zu Recht hingewiesen hat - ausdrücklich auf einer bloßen Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (L 4 KR 276/15 B ER - juris, Rn. 29) und damit gerade nicht auf der materiellen Rechtslage.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2016 - L 9 SO 631/16

    Keine Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten aus Mitteln der Sozialhilfe

    Für die von dem Antragsteller begehrten Medizinal-Cannabisblüten fehlt es jedoch bislang an der nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V erforderlichen befürwortenden Entscheidung des GBA, so dass eine Anerkennung als vertragsärztliche Leistung ausscheidet (…LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 27.02.2015 - L 4 KR 3786/13 -, juris Rn. 40;… LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15 -, juris Rn. 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 22.09.2015 - L 4 KR 276/15 B ER -, juris Rn. 34).
  • LSG Schleswig-Holstein, 01.06.2016 - L 5 KR 74/16

    Krankenversicherung - keine Versorgung mit dem Rezepturarzneimittel Dronabinol …

    Rn. 9 Auch das von der Antragstellerin zitierte LSG Niedersachsen-Bremen hat festgestellt, dass aufgrund des restriktiven Charakters des § 2 Abs. 1a Satz 1 SGB V feststehe, dass mittelschwere oder auch schwerere Schmerzen wie sie beispielsweise Verschleißerkrankungen mit sich bringen, von einer wertungsmäßigen Gleichstellung nicht umfasst sein können (Beschluss vom 22. Sept. 2015 - L 4 KR 276/15 B ER).
  • SG München, 06.10.2020 - S 7 KR 928/20

    Medizinal-Cannabis nur mit vertragsärztlicher Verordnung

    Steht dem Antragsteller ein von ihm geltend gemachter Anspruch voraussichtlich zu und ist ihm nicht zuzumuten, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten, ist der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes begründet (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2015 - L 4 KR 276/15 B ER - Rn. 19).

    Denn das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG ist regelmäßig nicht darauf gerichtet, Geldleistungen für die Vergangenheit, sondern für die Gegenwart und Zukunft zu gewähren (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2015 - L 4 KR 276/15 B ER - Rn. 22;… MKLS/Keller, 13. Aufl. 2020, SGG § 86b Rn. 35a).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2016 - 1 B 943/16

    Vorwegnahme der Hauptsache; Tumortherapie; Dendritische Zellen; Wissenschaftlich …

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von demjenigen, welcher dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des LSG Nds.-Bremen vom 22. September 2015 - L 4 KR 276/15 B ER -, zugrunde lag.
  • SG Detmold, 05.10.2021 - S 16 KR 731/21
    Prüfungs- und Entscheidungsmaßstab für das Vorliegen des Anordnungsanspruchs ist das materielle Recht, das vollumfänglich zu prüfen ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.09.2015, L 4 KR 276/15 B ER, Rn. 19, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2016 - L 4 KR 2836/16
    Der Beschluss des LSG Niedersachen-Bremen vom 22. September 2015 betrifft zwar das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenkasse, beruht aber ausdrücklich auf einer bloßen Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (L 4 KR 276/15 B ER - juris, Rn. 29) und damit gerade nicht auf der materiellen Rechtslage.
  • SG Rostock, 05.11.2015 - S 15 KR 753/15

    Krankenversicherung - Übernahme der Kosten für das Arzneimittel Sativex® zur …

    Es werde auf den Beschluss LSG Niedersachsen vom 22.09.2015 zum Aktenzeichen L 4 KR 276/15 B ER verwiesen.
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