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   OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15   

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https://dejure.org/2015,42859
OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15 (https://dejure.org/2015,42859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.09.2015 - 3 U 120/15 (https://dejure.org/2015,42859)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. September 2015 - 3 U 120/15 (https://dejure.org/2015,42859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 355 BGB
    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung trotz geringfügiger Abweichungen von Musterbelehrung zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung trotz geringfügiger Abweichungen von Musterbelehrung zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB-InfoV § 14 Abs. 1
    Vertrauensschutz des Darlehensgebers im Hinblick auf die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Darlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15
    Deswegen kann der Vertrauensschutz für den Unternehmer nur dann entfallen, wenn er das Muster einer eigenen Bearbeitung unterzogen hat, die von ihm verwendete Belehrung dem Muster inhaltlich oder der äußeren Gestaltung nach nicht mehr entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08; BGH, Beschluss vom 28.06.2011, Xl ZR 349/10; BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Il ZR 264/10; BGH, Urteil vom 18.03.2014, II ZR 109/13 m.w.N. ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Beschluss vom 09.09.2015 - 3 U 79/15).
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15
    Deswegen kann der Vertrauensschutz für den Unternehmer nur dann entfallen, wenn er das Muster einer eigenen Bearbeitung unterzogen hat, die von ihm verwendete Belehrung dem Muster inhaltlich oder der äußeren Gestaltung nach nicht mehr entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08; BGH, Beschluss vom 28.06.2011, Xl ZR 349/10; BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Il ZR 264/10; BGH, Urteil vom 18.03.2014, II ZR 109/13 m.w.N. ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Beschluss vom 09.09.2015 - 3 U 79/15).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15
    Damit können die Kläger sich nicht darauf berufen, dass die im vorliegenden Fall konkrete verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft über den Beginn der Widerrufsfrist informierte, indem es diesen nur unbestimmt mit "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beschrieb, so dass der Verbraucher zwar erkennen kann, dass der Beginn der Frist noch von weiteren Voraussetzungen abhängt, er jedoch darüber im Unklaren gelassen wird, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.2010, VIII ZR 82/10).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15
    Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass sich ein Unternehmer, der sich bei der Widerrufsbelehrung des Musters aus Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. bedient, auf deren Wirksamkeit berufen kann, weil auch der Verordnungsgeber, dem der Gesetzgeber den Auftrag erteilt hat, Unternehmern aufzuzeigen, wie eine hinreichende Belehrung aussehen kann, davon ausgegangen ist, eine solche Gestaltung und Formulierung genüge den Anforderungen an eine gesetzlich ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung (Gesetzlichkeitsfiktion; vgl. BGH, Urteil vom 15.08.2012, VIII ZR 378/11).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15
    Schon die Musterbelehrung lässt durch die in ihr enthaltenen, für unterschiedliche Sachverhalte geltenden und daher im Einzelfall vom Verwender herauszulassenden oder einzufügenden Klammerzusätze erkennen, dass der Verordnungsgeber selbst eine vollständig unveränderte Verwendung des Musters nicht erzwingen wollte (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.07.2014, 23 U 172/13).
  • OLG Hamburg, 26.07.2018 - 3 U 79/15

    ELLE vs. CellePhone - Markenrechtliche Unterlassung wegen Verwechselungsgefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.09.2015 - 3 U 120/15
    Deswegen kann der Vertrauensschutz für den Unternehmer nur dann entfallen, wenn er das Muster einer eigenen Bearbeitung unterzogen hat, die von ihm verwendete Belehrung dem Muster inhaltlich oder der äußeren Gestaltung nach nicht mehr entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08; BGH, Beschluss vom 28.06.2011, Xl ZR 349/10; BGH, Beschluss vom 20.11.2012, Il ZR 264/10; BGH, Urteil vom 18.03.2014, II ZR 109/13 m.w.N. ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt Beschluss vom 09.09.2015 - 3 U 79/15).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2016 - 19 U 181/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Zu den vom Kläger beanstandeten Fußnoten macht sie unter Hinweis u.a. auf einen Hinweisbeschluss des 3. Zivilsenats des hiesigen Oberlandesgerichts vom 21.09.2015 - 3 U 120/15 (Bl.158ff. d.A.) geltend, hierin liege keine relevante Abweichung vom Muster.
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