Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00
Belehrungszusatz
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Die vom Gesetz vorausgesetzte Bedingung des Fristlaufs ist vielmehr die Abgabe der Willenserklärung durch den Verbraucher (BGH, Urteil vom 4.7.2002 -I ZR 55/00 -, juris, Rn. 4).Die Frist zum Widerruf kann aber keinesfalls vor der Abgabe der auf den Abschluss des Vertrages gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers beginnen (BGH, Urteil vom 4.7.2002 -I ZR 55/00 -, juris).
Darüber hinaus ist die Belehrung zum Vertrag vom 3.3.2010/9.3.2010 auch deshalb unrichtig, weil der Lauf der Widerrufsfrist danach in jedem Fall bereits mit dem Erhalt eines Exemplars der Widerrufsbelehrung und eines Exemplars der Vertragsurkunde, des schriftlichen Vertragsantrags des Verbrauchers oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder des schriftlichen Vertragsantrags des Verbrauchers beginnen würde, während der Lauf der Frist tatsächlich von der Abgabe der Willenserklärung durch den Verbraucher abhängt (BGH, Urteil vom 4.7.2002 -I ZR 55/00 -, juris, Rn. 4).
- OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 6 U 66/14
Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags in einem Altfall: Berufung des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Auf die Vorrangigkeit der Leistungsklage kann der Darlehensnehmer nicht verwiesen werden, wenn, wie hier, der Saldo der nach wirksamem Widerruf ggf. entstehenden wechselseitigen Ansprüche für den Darlehensnehmer negativ ist (vgl. Senat, Urteil vom 14.4.2015 - 6 U 66/14).Das Landgericht hat den Antrag jedoch der Sache nach zutreffend dahin ausgelegt, dass festgestellt werden soll, dass sich die Darlehensverträge durch den Widerruf in Rückabwicklungsschuldverhältnisse umgewandelt haben; jedenfalls in dieser Auslegung ist die Klage auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses i. S. d. § 256 ZPO gerichtet und zulässig (vgl. wiederum Senat, Urteil vom 14.4.2015 - 6 U 66/14).
Indem die Belehrung für alle fristauslösenden Umstände bis auf den Vertragsschluss die Fristberechnung erläutert, wird der Fehlvorstellung des Verbrauchers Vorschub geleistet, in Bezug auf den Abschluss des Darlehensvertrages sei die Widerrufsfrist - im Gegensatz zu den weiteren genannten Ereignissen - unter Einschluss des Tages des Vertragsschlusses zu berechnen (Senat, Urteil vom 29.9.2015 - 6 U 21/15 -, juris; Urteil vom 14.4.2015 - 6 U 66/14 - zur Fristberechnung nach § 312 d Abs. 2 BGB).
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Die gegenteilige Auffassung der Beklagten verkennt, dass es auf die Kausalität eines Belehrungsmangels für die Nichtausübung des Widerrufsrechts generell nicht ankommt, vielmehr unabhängig hiervon nur eine allen Anforderungen des Gesetzes genügende Widerrufsbelehrung den Lauf der Widerrufsfrist in Gang setzt (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, juris Rn. 25).Die Wirksamkeit des Widerrufs setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht voraus, dass der Mangel der Belehrung ursächlich dafür war, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht keinen Gebrauch gemacht hat (BGH, Urteil vom 23.6.2009 - XI ZR 156/08 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 13.1.1983 - III ZR 30/82 -, juris; Senat, Urteil vom 29.5.2015 - 6 U 110/14).
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, Urteil vom 13.1.2009 -XI ZR 118/08 -, juris; Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08 -, juris).Vielmehr muss der Belehrung bei Schriftform des Vertrages die zusätzliche Voraussetzung für den Lauf der Widerrufsfrist eindeutig zu entnehmen sein, dass der Verbraucher im Besitz einer seine eigene Vertragserklärung enthaltenden Urkunde ist (BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 -, juris, Rn. 15 f.).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Schutz des Verbrauchers erfordert eine unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, Urteil vom 13.1.2009 -XI ZR 118/08 -, juris; Urteil vom 10.3.2009 - XI ZR 33/08 -, juris).Und zwar kann der Beginn der Widerrufsfrist durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Parteien zeitlich hinausgeschoben werden (BGH, Urteil vom 13.1.2009 - XI ZR 118/08 -, juris).
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Ein schutzwürdiges Vertrauen kann der Unternehmer regelmäßig schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil er den mit dem unbefristeten Widerrufsrecht verbundenen Schwebezustand selbst herbeigeführt hat, indem er eine fehlerhafte Belehrung erteilt hat (BGH, Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -, juris, Rn. 30). - BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Einen Grund, das Widerrufsrecht zu beschränken oder zu befristen, hat der Bundesgerichthof in den Defiziten der Umsetzung des mit der Verordnungsermächtigung in Art. 245 Nr. 1 EGB verbundenen gesetzgeberischen Konzepts nicht gesehen (BGH, Urteil vom 10.2.2015 - II ZR 163/14 -, juris; Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris; Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11 -, juris; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 -, juris; Urteil vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08 -, juris). - BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
In Kenntnis der berechtigten Kritik an der Musterbelehrung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich der Unternehmer zwar auf die Schutzwirkungen des § 14 Abs. 1 BGB-lnfoV berufen kann, wenn er das Muster verwendet hat (BGH, Urteil vom 15.8.2012 - VIII ZR 378/11 -,BGHZ 194, 238, Rn. 14), gleichzeitig hat er aber das Vertrauen des Unternehmers in die Richtigkeit der Musterbelehrung trotz deren bekannter Mängel nur dann für schutzwürdig erachtet, wenn der Unternehmer ein Formular verwendet hat, das dem Muster sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht, nicht aber, wenn der Unternehmer den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat und zwar selbst dann, wenn die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zugunsten des Belehrungsempfängers bestehen. - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Einen Grund, das Widerrufsrecht zu beschränken oder zu befristen, hat der Bundesgerichthof in den Defiziten der Umsetzung des mit der Verordnungsermächtigung in Art. 245 Nr. 1 EGB verbundenen gesetzgeberischen Konzepts nicht gesehen (BGH, Urteil vom 10.2.2015 - II ZR 163/14 -, juris; Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris; Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11 -, juris; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 -, juris; Urteil vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08 -, juris). - BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus OLG Stuttgart, 15.12.2015 - 6 U 185/15
Einen Grund, das Widerrufsrecht zu beschränken oder zu befristen, hat der Bundesgerichthof in den Defiziten der Umsetzung des mit der Verordnungsermächtigung in Art. 245 Nr. 1 EGB verbundenen gesetzgeberischen Konzepts nicht gesehen (BGH, Urteil vom 10.2.2015 - II ZR 163/14 -, juris; Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13 -, juris; Urteil vom 1.3.2012 - III ZR 83/11 -, juris; Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10 -, juris; Urteil vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08 -, juris). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
- OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der …
- BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14
Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten …
- OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 113/85
Anwendung des AbzG auf eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene …
- OLG Stuttgart, 30.04.2015 - 6 W 25/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
- OLG Karlsruhe, 16.09.2015 - 17 W 41/15
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des vom …
- KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12
Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts
- OLG Celle, 22.07.2015 - 3 W 48/15
Streitwert einer Klage auf Feststellung der Beendigung eines Darlehensvertrages
- BGH, 13.01.1983 - III ZR 30/82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit eines …
- OLG Stuttgart, 17.04.2015 - 6 U 222/13
Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Wirksamkeit des Widerrufs eines …
- OLG Zweibrücken, 07.07.2015 - 7 W 33/15
- OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
- LG Potsdam, 21.12.2015 - 6 O 148/14
Verkehrsunfall zwischen Linienbus und entgegenkommenden Motorrad
- OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16
Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer …
Teile der Rechtsprechung bejahen einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 03.11.2016 - 6 U 50/16, zit. nach juris Rn. 15;… Urt. v. 13.05.2016 - 17 U 175/15, zit. nach juris Rn. 16;… OLG Frankfurt, Urt. v. 07.09.2016 - 17 U 6/16;… OLG Hamm, Urt. v. 18.07.2016 - 31 U 284/15, zit. nach juris Rn. 39 ff. [anhängig beim BGH unter Az. XI ZR 432/16]); OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2015 - 6 U 185/15; Urt. v. 01.12.2015 - 6 U 107/15; OLG Zweibrücken, Urt. v. 23.11.2016 - 7 U 62/16, zit. nach juris Rn. 75 ff.).Entgegen der Gegenauffassung (OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2015 - 6 U 185/15;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 23.11.2016 - 7 U 62/16, zit. nach juris Rn. 78) bedeutet dies jedoch nicht, dass nur eine Belehrung, die keinerlei Alternativen aufweist und insoweit eine eigene Subsumtion durch den Verbraucher von vorneherein entbehrlich macht, dem Deutlichkeitsgebot entspricht.
Soweit Teile der obergerichtlichen Rechtsprechung (…so OLG Hamm, Urt. v. 18.97.2016 - 31 U 284/15, zit. nach juris Rn. 44; OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2015 - 6 U 185/15) darüber hinaus annehmen, die Belehrung im Fußnotentext sei auch insofern irreführend, als ausgeführt werde, die Monatsfrist gelte, wenn die Widerrufsbelehrung in Textform erst nach Vertragsschluss "mitgeteilt wird bzw. mitgeteilt werden kann", da der Begriff "kann" mehrdeutig sei, kann dies vorliegend dahinstehen.
- OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der …
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