Rechtsprechung
| ArbG Düsseldorf, 30.11.2015 - 4 Ca 4402/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 9, 46 Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk in der am 1.8.2014 geltenden Fassung
Arbeitszeitkonto, Maler- und Lackiererhandwerk, Arbeitnehmerüberlassung - Betriebs-Berater
Arbeitszeitkonto bei Arbeitnehmerüberlassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AEntG § 1 Abs. 1; AEntG § 8 Abs. 3; AEntG § 5 S. 1
Auszahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. erarbeiteter Plusstunden seines Arbeitszeitkontos; Berechtigung des Verleihers zur Führung eines Arbeitszeitkontos zur Vermeidung von Kündigungen in witterungsbedingt auftragsärmeren Monaten; Auslegung des normativen Teils ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitkonten bei Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung witterungsbedingter Kündigungen zulässig!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitszeitkonten zur Vermeidung witterungsbedingter Kündigungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auszahlungsbegehren des Arbeitnehmers bzgl. erarbeiteter Plusstunden seines Arbeitszeitkontos; Berechtigung des Verleihers zur Führung eines Arbeitszeitkontos zur Vermeidung von Kündigungen in witterungsbedingt auftragsärmeren Monaten; Auslegung des normativen Teils ...
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 30.11.2015 - 4 Ca 4402/15
- BAG - 5 AZR 140/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2016, 959
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 903/13
Auslegung eines Tarifvertrags - Steuerausgleichszahlung als Teil der …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.11.2015 - 4 Ca 4402/15
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr, vgl. nur BAG 10.2.2015 - 3 AZR 904/13, NJOZ 2015, S. 1510, 1512 m. w. N.). - BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 904/13
Auslegung eines Versorgungstarifvertrags
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 30.11.2015 - 4 Ca 4402/15
Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr, vgl. nur BAG 10.2.2015 - 3 AZR 904/13, NJOZ 2015, S. 1510, 1512 m. w. N.).
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