Rechtsprechung
| LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlungsbegehren bzgl. geleisteter Vorfälligkeitsentschädigungen betreffend drei Verbraucherdarlehen; Abweichungen von der Musterwiderrufsbelehrung; Verwirkung des Widerrufsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung in Verbraucherdarlehnsvertrag
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung in Verbraucherdarlehnsvertrag
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Rn. 36 Der aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB abgeleitete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre und der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde, sodass die verspätete Geltendmachung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012 - I-13 U 30/11, Rn. 22; BGH, Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, Rn 23 m.W.n.; zitiert in: OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2014, 17 W 11/14).Ein Verhalten des Berechtigten, welches einem konkludenten Verzicht nahe kommt, mindert die erforderliche Zeitdauer (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.1979, V ZR 38/75, WM 1979, 644, 647, zitiert in: OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, I-13 U 30/11).
Rn. 42 Das OLG Köln stellt in seinem Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11 ausdrücklich fest, dass hinsichtlich der Verwirkung allein auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist und eine schematische Betrachtung, wonach nach Ablauf bestimmter Fristen oder Zeiträume der Tatbestand der Verwirkung in der Regel als verwirklicht anzusehen ist, nicht in Betracht kommt.
- OLG Frankfurt, 10.03.2014 - 17 W 11/14
Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Rn. 34 Dieses ist nach Auffassung der Kammer auch nicht - wie vom OLG Frankfurt im Beschluss vom 10.03.2014, 17 W 11/14 angenommen - die Ausübung des Widerrufsrechts in Fällen, in denen der Vertrag bereits rückabgewickelt ist und der Inhalt der Widerufserklärung - wie auch vorliegend - grundsätzlich dazu geeignet war, einen durchschnittlichen Verbraucher über das Bestehen eines befristeten Widerrufsrechts aufzuklären, grundsätzlich nach Treu und Glauben ausgeschlossen.Rn. 36 Der aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB abgeleitete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre und der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde, sodass die verspätete Geltendmachung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 25.01.2012 - I-13 U 30/11, Rn. 22; BGH, Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, Rn 23 m.W.n.; zitiert in: OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2014, 17 W 11/14).
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Rn. 43 Auch aus den Urteilen des BGH vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 - und vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 - ergibt sich nicht, dass im vorliegenden Fall eine Verwirkung nicht vor Ablauf von drei Jahren nach vollständiger Ablösung des Kredits in Betracht kommt.
- EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
In den dortigen Fällen war nämlich - wie sich in Bezug auf die Entscheidung vom 07.05.2014 aus dem Vorlageverfahren ergibt, vgl. EuGH, Urteil vom 19.12.2013, C 209/12, zitiert nach juris - eine Widerrufserklärung gänzlich unterblieben, weswegen den dortigen Beklagten ein schützenswertes Vertrauen in das Bestehen des Vertrags vollkommen abgesprochen wurde. - BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Rn. 30 Bei den vorliegenden Darlehensverträgen handelt es sich um Verbraucherdarlehensverträge gemäß § 491 BGB, das Widerrufsrecht der Kläger folgt aus § 355 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. Dem wirksamen Widerruf steht die vorzeitige Ablösung der streitgegenständlichen Darlehen, welche als bloße Änderungen der Darlehensverträge zu qualifizieren sind, nicht entgegen und lässt ein Widerrufsrecht unberührt (BGH, Urteil vom 01.07.1997, XI ZR 267/96). - BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Er kann ihr lediglich entnehmen, dass die Frist "jetzt oder später" zu laufen beginnt, also dass der Beginn der Frist von weiteren, ihm nicht bekannt gemachten Voraussetzungen abhängt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur Urt. vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Urt. vom 01.12.2010, VIII ZR 82/10). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Er kann ihr lediglich entnehmen, dass die Frist "jetzt oder später" zu laufen beginnt, also dass der Beginn der Frist von weiteren, ihm nicht bekannt gemachten Voraussetzungen abhängt (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur Urt. vom 28.06.2011, XI ZR 349/10, Urt. vom 01.12.2010, VIII ZR 82/10). - BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Rn. 36 Der aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB abgeleitete Einwand der unzulässigen Rechtsausübung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre und der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde, sodass die verspätete Geltendmachung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 25.01.2012 - I-13 U 30/11, Rn. 22; BGH, Urteil vom 18.10.2004, II ZR 352/02, Rn 23 m.W.n.; zitiert in: OLG Frankfurt, Urteil vom 10.03.2014, 17 W 11/14). - BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Rn. 43 Auch aus den Urteilen des BGH vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11 - und vom 20.05.2003 - XI ZR 248/02 - ergibt sich nicht, dass im vorliegenden Fall eine Verwirkung nicht vor Ablauf von drei Jahren nach vollständiger Ablösung des Kredits in Betracht kommt. - BGH, 16.03.1979 - V ZR 38/75
Überbau von Fundamenten, Mauer und Dach der Autohalle - Die widerspruchslose …
Auszug aus LG Aachen, 22.01.2015 - 1 O 225/14
Ein Verhalten des Berechtigten, welches einem konkludenten Verzicht nahe kommt, mindert die erforderliche Zeitdauer (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.1979, V ZR 38/75, WM 1979, 644, 647, zitiert in: OLG Köln, Urteil vom 25.01.2012, I-13 U 30/11). - OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 202/11
Bankenhaftung aus Gewährung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung der …
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