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Rechtsprechung
   LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11432
LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2016,11432)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.04.2016 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2016,11432)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. April 2016 - 1 O 208/15 (https://dejure.org/2016,11432)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Eintritt der Zuteilungsreife

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung eines Bausparvertrages; Kündigungsrecht bei Vollbesparung des Bausparvertrages; Bausparvertrag als einheitlicher Darlehensvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zimmer-gratz.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Bausparvertrags für unwirksam erklärt

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 30.03.2016 - 9 U 171/15

    Bausparvertrag: Kündbarkeit durch die Bausparkasse nach Eintritt der …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Bei einem Bausparvertrag ist ein "vollständiger Empfang" des Darlehens i.S.d. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB noch nicht anzunehmen mit erstmaligem Eintritt der Zuteilungsreife (Anschluss OLG Stuttgart, 30. März 2016, 9 U 171/15, WM 2016, 742).

    Rn. 42 b) Sollte den Klägern die Option zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens eingeräumt worden sein, läge wiederum nach vorherrschender Auffassung dann ein Kündigungsrecht nach § 488 Abs. 3 BGB vor, wenn der Bausparvertrag bis zur Bausparsumme vollständig angespart wäre (…a.a.O.; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2016, 9 U 171/15, Rdn. 33 nach juris, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Insbesondere aber rechtfertigt der BGH mit der besonderen Systematik des kollektiven Bausparens die formularmäßige Vereinbarung einer Abschlussgebühr, wobei er betont, dass die Zuteilung der zinsgünstigen Bauspardarlehen nur aus den Mitteln erfolgen könne, "die durch die Einlage-, Zins- und Tilgungsleistungen anderer Bausparer erwirtschaftet werden" (BGHZ 187, 360, Rdn. 46 nach juris).
  • BGH, 09.07.1991 - XI ZR 72/90

    Auslegung und Zulässigkeit von Klauseln der AGB einer Bausparkasse

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Der BGH führt lediglich aus, der Sparer erstrebe mit seinen Zahlungen in der Sparphase "nicht in erster Linie eine möglichst gewinnbringende Geldkapitalanlage", erkennt dieses Interesse damit nachrangig jedoch durchaus an (BGH, Urteil vom 09.07.1991, XI ZR 72/90, WM 1991, 1452, Rdn. 18 nach juris).
  • OLG Hamm, 29.02.2016 - 31 U 175/15

    Kündigungsrecht der Bausparkasse hinsichtlich eines zuteilungsreifen …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Rn. 50 Sollte den Klägern im Juli 2004 die Option eines Bauspardarlehens mit Zuteilungsnachricht i.S.d. § 12 Abs. 1 ABB eröffnet worden sein, begann die Frist des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gleichfalls nicht zu laufen, wie nachfolgend ausgeführt; dass es sich im Übrigen bei dem Bausparvertrag um einen einheitlichen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz handelt, auf den die vorerwähnte Norm grundsätzlich zur Anwendung kommen kann, wurde in jüngster Zeit in Rechtsprechung und Kommentarliteratur herausgearbeitet (…OLG Stuttgart, a.a.O., Rdn. 42 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29.02.2016, 31 U 175/15, Rdn. 13 f nach juris; OLG Koblenz…, Beschluss vom 18.01.2016, 8 U 1064/15, Rdn. 20 ff nach juris; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800, 1801 ff).
  • LG Stuttgart, 12.11.2015 - 12 O 100/15

    Keine Kündigung eines Bausparvertrags 10 Jahre nach Zuteilungsreife

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Einer wirtschaftlichen Schieflage zum Nachteil des Bausparkollektivs kann somit auf diesem Wege begegnet werden (vgl. auch LG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015, 12 O 100/15, Rdn. 80 ff nach juris).
  • OLG Koblenz, 18.01.2016 - 8 U 1064/15

    Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Eintritt der …

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.04.2016 - 1 O 208/15
    Rn. 50 Sollte den Klägern im Juli 2004 die Option eines Bauspardarlehens mit Zuteilungsnachricht i.S.d. § 12 Abs. 1 ABB eröffnet worden sein, begann die Frist des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gleichfalls nicht zu laufen, wie nachfolgend ausgeführt; dass es sich im Übrigen bei dem Bausparvertrag um einen einheitlichen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz handelt, auf den die vorerwähnte Norm grundsätzlich zur Anwendung kommen kann, wurde in jüngster Zeit in Rechtsprechung und Kommentarliteratur herausgearbeitet (…OLG Stuttgart, a.a.O., Rdn. 42 nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.02.2016, 31 U 175/15, Rdn. 13 f nach juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2016, 8 U 1064/15, Rdn. 20 ff nach juris; Edelmann/Suchowerskyj, BB 2015, 1800, 1801 ff).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 88/16

    Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwertbemessung bei einer …

    Da beide Interessen alternativ zueinander bestünden, sei dem Rechtsgedanken von § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG folgend jeweils der höhere Wert maßgebend (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 22. April 2016 - 1 O 208/15, juris Rn. 83 f.).
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