Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 1 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 2 Abs 1 S 1 WissZeitVG, § 16 S 1 TzBfG
Befristung nach dem WissZeitVG - Lehrkraft für besondere Aufgaben - wissenschaftliche Lehre - IWW
§§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 WissZeitVG, § 16 Satz 1 TzBfG, § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG, § 2 Abs. 1 WissZeitVG, Art. 5 Abs. 3 GG, § 91 ZPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WissZeitVG § 1 Abs. 1; WisszeitVG § 2 Abs. 1
Wissenschaftliches Personal; Befristung; Hochschule; Lehrkraft für besondere Aufgaben; Grundstudium; Bachelor - Befristung nach dem WissZeitVG - rechtsportal.de
WisszeitVG § 2 Abs. 1 S. 1
Befristeter Arbeitsvertrag einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin mit Dienstleistungen überwiegend in der Lehre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Befristeter Arbeitsvertrag einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin mit Dienstleistungen überwiegend in der Lehre; Unbegründete Befristungskontrollklage bei Durchführung von Lehrveranstaltungen mit wissenschaftlichem Zuschnitt am Lehrstuhl für Neuere deutsche Literatur und ...
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 03.02.2015 - 1 Ca 74/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15
- BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 437/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 519/13
Befristung nach dem WissZeitVG - wissenschaftliches Personal
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15
Eine Lehrtätigkeit, die sich nach dem vereinbarten Vertragsinhalt auf eine rein repetierende Wiedergabe vorgegebener Inhalte beschränkt, ist nicht als wissenschaftliche Lehre anzusehen, während eine Lehrtätigkeit auch dann eine wissenschaftliche Dienstleistung ist, wenn zwar keine eigenen Forschungsergebnisse gelehrt, sondern Erkenntnisse Dritter vermittelt werden, von dem Lehrenden aber nach dem Vertragsinhalt erwartet wird, dass er diese Erkenntnisse kritisch hinterfragt, sich damit auseinandersetzt und dass er diese eigenen Reflexionen in seine Lehrtätigkeit einbringt (im Anschluss an BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23, juris = ZTR 2015, 665).Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21, juris = ZTR 2015, 665; BAG…, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 - juris = NZA 2011, 1280).
Es kann vielmehr ausreichen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Dritter vermittelt werden (BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22, juris = ZTR 2015, 665; BAG…, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 - juris = NZA 2011, 1280; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2015 - 2 Sa 91/15 -).
Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23, juris = ZTR 2015, 665; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2015 - 2 Sa 91/15 -).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2015 - 2 Sa 91/15
Zum Begriff des "wissenschaftlichen Personals" in § 1 WissZeitVG
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15
Es kann vielmehr ausreichen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Dritter vermittelt werden (BAG…, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22, juris = ZTR 2015, 665; BAG…, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 - juris = NZA 2011, 1280; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2015 - 2 Sa 91/15 -).Die Möglichkeit der Nutzung wissenschaftlicher Einrichtungen außerhalb der Dienstzeit genügt nicht (BAG…, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 23, juris = ZTR 2015, 665; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2015 - 2 Sa 91/15 -).
- BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09
Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15
Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern (BAG…, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 21, juris = ZTR 2015, 665; BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 - juris = NZA 2011, 1280).Es kann vielmehr ausreichen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse Dritter vermittelt werden (BAG…, Urteil vom 29. April 2015 - 7 AZR 519/13 - Rn. 22, juris = ZTR 2015, 665; BAG, Urteil vom 01. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - Rn. 35 - juris = NZA 2011, 1280; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.10.2015 - 2 Sa 91/15 -).
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15
Würde man wissenschaftliche Lehre nur dann annehmen, wenn sie sich als Resultat eigener Forschung darstellt, wäre auch ein Großteil der Lehre an Universitäten nicht als wissenschaftlich zu qualifizieren, was dem Grundrechtsschutz für die Freiheit der Lehre nicht gerecht würde (BVerfG, Beschluss vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - Rn. 50, juris = ZTR 2010, 493). - LAG Baden-Württemberg, 24.02.2014 - 1 Sa 8/13
Anwendbarkeit des WissZeitVG auf einen akademischen Mitarbeiter
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2016 - 5 Sa 78/15
Die weitere Qualifizierung kann auch darin bestehen, dass sich die akademischen Beschäftigten durch die Mitwirkung an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen und Projekten eine bessere Startposition für eine Anschlussbeschäftigung verschaffen (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Februar 2014 - 1 Sa 8/13 - Rn. 68, juris = LAGE § 2 WissZeitVG Nr. 2).
- BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 437/16
Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrtätigkeit
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Mai 2016 - 5 Sa 78/15 - wird zurückgewiesen.
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