Rechtsprechung
| BGH, 24.02.2016 - IV ZR 203/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Versicherungsvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss nach dem Policenmodell; Richtlinienkonforme Auslegung der Altregelung über das Erlöschen des Widerrufsrechts ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie auch bei Nichtbelehrung des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5a Abs 2 S 1 VVG vom 21.07.1994, § 5a Abs 2 S 4 VVG vom 21.07.1994, Art 15 Abs 1 S 1 EWGRL 619/90, Art 31 Abs 1 EWGRL 96/92
Versicherungsvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss nach dem Policenmodell; Richtlinienkonforme Auslegung der Altregelung über das Erlöschen des Widerrufsrechts ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie auch bei Nichtbelehrung des ... - IWW
§ 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 10a VAG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages; Ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages; Ordnungsgemäße Belehrung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer auf Grundlage des Versicherungsvertragsgesetzes ( VVG )
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerruf der Lebensversicherung auch bei Altverträgen noch möglich?
Verfahrensgang
- LG Aachen, 09.12.2011 - 26 O 36/11
- LG Köln, 09.12.2011 - 26 O 36/11
- LG Köln, 15.07.2013 - 26 O 36/11
- OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 6/12
- BGH, 24.02.2016 - IV ZR 203/14
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - IV ZR 203/14
Der Senat hat mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101 Rn. 17-34) entschieden und im Einzelnen begründet, die Regelung müsse richtlinienkonform teleologisch dergestalt reduziert werden, dass sie im Anwendungsbereich der Zweiten und der Dritten Richtlinie Lebensversicherung keine Anwendung findet und für davon erfasste Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung grundsätzlich ein Widerspruchsrecht fortbesteht, wenn d. VN - wie hier - nicht ordnungsgemäß über das Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat.Rn. 15 bb) Die Kündigung des Versicherungsvertrages steht dem späteren Widerspruch nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 36 m.w.N.).
Ein Erlöschen des Widerspruchsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt ebenfalls nicht in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 37 m.w.N.).
Rn. 17 b) Die bereicherungsrechtlichen Rechtsfolgen der Europarechtswidrigkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. sind nicht auf eine Wirkung ab Zugang des Widerspruchs (ex nunc) zu beschränken, sondern nur eine Rückwirkung entspricht dem Effektivitätsgebot (dazu im Einzelnen Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 42-44).
Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 und IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104).
Es wird den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben haben (vgl. Senatsurteile vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 46 …und vom 11. November 2015 - IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 Rn. 41 ff.).
- BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - IV ZR 203/14
Für die Frage der Ordnungsgemäßheit der Belehrung kommt es auf derartige Kausalitätsfragen nicht an (vgl. Senatsurteil vom 29. Juli 2015 - IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 Rn. 25).Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (…Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 und IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104).
- BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - IV ZR 203/14
Der Wert des Versicherungsschutzes kann unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation bemessen werden; bei Lebensversicherungen kann etwa dem Risikoanteil Bedeutung zukommen (…Senatsurteil vom 7. Mai 2014 aaO Rn. 45 m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 29. Juli 2015 - IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 und IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104). - EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Auszug aus BGH, 24.02.2016 - IV ZR 203/14
Rn. 14 Das ergibt die richtlinienkonforme Auslegung des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf der Grundlage der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2013 (VersR 2014, 225). - BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14
Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach …
- OLG Köln, 10.06.2022 - 20 U 252/21
Rückabwicklung von Versicherungsverträgen Wirksamkeit von Widersprüchen …
- LG Köln, 14.12.2021 - 12 O 115/21 Für die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Belehrung kommt es auf derartige Kausalitätsfragen nicht an (BGH, Urteil vom 24.02.2016 - IV ZR 203/14, r+s 2016, 171, Rn. 12).
- OLG Köln, 13.09.2024 - 20 U 33/23 Rn. 25 Diese Widerspruchsbelehrung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (…u.a. Senatsurteile vom 02.05.2014, Az. 20 U 6/12 - juris-Rz. 21, insoweit bestätigt von BGH, Urteil vom 24.02.2016, Az. IV ZR 203/14 - juris-Rz. 11;… Urteil vom 10.06.2022, Az. 20 U 252/21 - juris-Rz. 28, 30; und aus jüngerer Zeit: Urteil vom 15.03.2024, Az. 20 U 292/23, und Urteil vom 21.06.2023, Az. 20 U 293/23 [den Parteien und ihren Prozessbevollmächtigten bekannt]) - inhaltlich fehlerhaft, weil nur ausgewählte Verbraucherinformationen angeführt sind.
- OLG Dresden, 10.11.2016 - 4 U 1317/16
Anforderungen an den Inhalt der Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Auf die Entscheidung des BGH vom 24.2.2016 (IV ZR 203/14 - juris) kann sich die Klägerin für ihre hiervon abweichende Auffassung, die Angabe der "übrigen Verbraucherinformationen" in der Widerspruchsbelehrung sei nicht ausreichend, nicht berufen. - LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 147/20
Rentenversicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines …
Rn. 32 Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug nimmt, nach der es ohne Belang ist, ob dem Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsschein die weiteren erforderlichen Unterlagen tatsächlich zugingen, weil es für die Frage der Ordnungsgemäßheit der Belehrung es auf Kausalitätsfragen nicht ankommt (IV ZR 203/14 oder auch z. B. BGH…, Urteil vom 28. September 2016 - Az. IV ZR 192/14 -, Rn. 14 juris), ist dieser Hinweis zwar zutreffend, führt vorliegend allerdings zu keiner abweichenden Bewertung. - LG Hamburg, 04.02.2021 - 332 O 296/20
Versicherungsvertrag: Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei nicht …
Rn. 59 Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof Bezug nimmt, nach der es ohne Belang ist, ob dem Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsschein die weiteren erforderlichen Unterlagen tatsächlich zugingen, weil es für die Frage der Ordnungsgemäßheit der Belehrung es auf Kausalitätsfragen nicht ankommt (IV ZR 203/14 oder auch z. B. BGH…, Urteil vom 28. September 2016 - Az. IV ZR 192/14 -, Rn. 14 juris), ist dieser Hinweis zwar zutreffend, führt vorliegend allerdings zu keiner abweichenden Bewertung. - LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 286/20
Versicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines Widerspruchsrechts
Rn. 30 Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof Bezug nimmt, nach der es ohne Belang ist, ob dem Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsschein die weiteren erforderlichen Unterlagen tatsächlich zugingen, weil es für die Frage der Ordnungsgemäßheit der Belehrung es auf Kausalitätsfragen nicht ankommt (IV ZR 203/14 oder auch z. B. BGH…, Urteil vom 28. September 2016 - Az. IV ZR 192/14 -, Rn. 14 juris), ist dieser Hinweis zwar zutreffend, führt vorliegend allerdings zu keiner abweichenden Bewertung. - OLG Dresden, 17.12.2018 - 4 U 1238/18
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
Die Belehrung, die dem Urteil vom 24.02.2016 (IV ZR 203/14 - juris) zugrunde lag, stellte auf den "Zugang dieses Briefes" im Policenbegleitschreiben ab, weshalb nicht erkennbar war, dass auch der Zugang des Versicherungsscheines maßgeblich ist. - LG Traunstein, 20.09.2019 - 1 O 533/19
Wirksamer Widerspruch gegen Zustandekommen einer im sog. Policenmodell …
Für die Frage der Wirksamkeit des Widerspruchs ist es jedoch ohne Belang, ob dem Kläger mit dem Versicherungsschein die weiteren erforderlichen Unterlagen zugingen, wenn die Belehrung inhaltlich fehlerhaft war (BGH, Urteil vom 24.02.2016, IV ZR 203/14, Rn. 12 Juris). - LG Frankfurt/Main, 21.10.2021 - 30 O 145/21 Des Weiteren fehlt in der Widerspruchsbelehrung eine zutreffende Benennung der fristauslösenden Unterlagen (Versicherungsschein, Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen), da der Fristbeginn nur an den Erhalt "des Schreibens" geknüpft wird (BGH, Urteil vom 24.02.2016, IV ZR 203/14).
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