Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs
- rechtsportal.de
BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 a.F.
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 12.11.2015 - 1 O 107/15
- OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Rn. 13 Ein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten auf die Nichtausübung des Widerrufsrechts ist auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Klägerin die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und das daraus folgende - grundsätzliche - Fortbestehen ihres Widerrufsrechts bis zur vollständigen Erfüllung der Vertragspflichten im Jahre 2011 trotz der zwischenzeitlichen Veröffentlichung des BGH-Urteils vom 10.3.2009 (XI ZR 33/08) nicht bekannt gewesen sein mag. - BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Rn. 5 Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von U und H verstößt (BGH Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, juris-Tz. 23;… Urt. v. 14.6.2004 - II ZR 392/01; WM 2004, 1518, 1520;… Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 242 BGB Rdn. 93). - BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2003, 2529, 2530) lässt das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis hat, zwar keinen Schluss (des anderen Vertragsteils) darauf zu, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen.
- BGH, 14.06.2004 - II ZR 392/01
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Rn. 5 Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von U und H verstößt (…BGH Urt. v. 18.10.2004, II ZR 352/02, juris-Tz. 23; Urt. v. 14.6.2004 - II ZR 392/01; WM 2004, 1518, 1520;… Palandt, Kommentar zum BGB, 75. Auflage 2016, § 242 BGB Rdn. 93). - OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14
Haftung der Bank für Zusicherungen eines Finanzierungsvermittlers
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Die Zuvielbelehrung führt damit nicht zu einer Verunklarung des Widerrufsrechts (vgl. Senat, Hinweisbeschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14). - OLG Frankfurt, 25.10.2000 - 9 U 59/00
Haustürgeschäft: Verwirkung des Widerrufsrechts für einen Verbraucherkredit nach …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Das ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn es - wie hier - nicht um eine (vollständig) fehlende, sondern nur um eine formal missverständliche und allein deshalb nicht ordnungsgemäße Widerrufsfrist geht (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 25.10.2000 - 9 U 59/00, juris-Tz. 30). - OLG Köln, 11.12.2015 - 13 U 123/14
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Dass in dieser Weise zu unterscheiden ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 11.12.2015 - 13 U 123/14). - LG Aachen, 12.11.2015 - 1 O 107/15
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rückzahlung geleisteter Zinsen und Gebühren; …
Auszug aus OLG Köln, 03.05.2016 - 13 U 232/15
Es ist beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.11.2015 (1 O 107/15) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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