Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - I-6 U 116/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- rechtsportal.de
BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 Abs. 2 S. 1 a.F.
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.07.2015 - 10 O 277/14
- OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - I-6 U 116/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Aufgrund der in § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV a.F. angeordneten Gesetzlichkeitsfiktion stehen nur etwaige in dem Muster vorhandene Fehler, die eigentlich den Anforderungen des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. nicht genügen, dem Beginn der Widerrufsfrist nicht entgegen (BGH, Urteil vom 18.03.2014 - II ZR 109/13, Rz. 15).Offenbleiben kann dabei, ob mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen schon allein die Tatsache, dass der Verwender die Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat, der Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV a.F. entgegensteht (BGH…, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, Rz. 39) oder ob gewisse inhaltliche Korrekturen, die sich darin erschöpfen, die Musterbelehrung an die Gesetzeslage anzupassen, noch unschädlich sind (in diesem Sinne wohl BGH, Urteil vom 18.03.2014 - II ZR 109/13, Rz. 18 f).
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Rn. 26 a) Verwendet der Unternehmer in der Widerrufsbelehrung für die Information über den Beginn der Widerrufsfrist nur die Formulierung, "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", informiert er den Verbraucher nicht richtig über den nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. maßgeblichen Beginn der Widerrufsfrist, weil der Verbraucher darüber im Unklaren gelassen wird, von welchen weiteren Voraussetzungen der Fristbeginn noch abhängen solle (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, Rz. 34).Offenbleiben kann dabei, ob mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen schon allein die Tatsache, dass der Verwender die Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat, der Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV a.F. entgegensteht (BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10, Rz. 39) oder ob gewisse inhaltliche Korrekturen, die sich darin erschöpfen, die Musterbelehrung an die Gesetzeslage anzupassen, noch unschädlich sind (in diesem Sinne wohl BGH…, Urteil vom 18.03.2014 - II ZR 109/13, Rz. 18 f).
- OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14
Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Rn. 32 Dem vorgenannten Einwand der unzulässigen Rechtsausübung stehen auch weder die Vorgaben des Europarechts noch des nationalen Verbraucherschutzrechts entgegen (s. Urteil des Senats vom 21.01.2016 - I-6 U 296/14, veröffentlicht in Juris, Rz. 23 f).Wie in dem Urteil vom 21.01.2016 - I-6 U 296/14, Rz. 24, näher ausgeführt worden ist, hat der Deutsche Gesetzgeber die Banken dann als besonders schutzbedürftig angesehen, wenn der Verbraucher bei einen Immobiliendarlehensvertrag ein unbefristetes Widerrufsrecht ausübt.
- OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
So hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 06.10.2015 - 6 U 148/14, Rz. 45, bei einem vergleichbaren Sachverhalt den gegenteiligen Rechtsstandpunkt vertreten. - BGH, 16.03.2016 - VIII ZR 146/15
Widerruf von Fernabsatzverträgen von Gesetzes wegen ohne Rücksicht auf die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Rn. 33 Entgegen der nochmals in dem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 16.04.2016 geäußerten Meinung des Klägers widerspricht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2016 - VIII ZR 146/15, Rz. 16, nicht dem vorgenannten Einwand der unzulässigen Rechtsausübung. - BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08
Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Zum einen haben diese Entscheidung wie auch das von ihr in Bezug genommene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08 Fernabsatzgeschäfte betroffen, bei denen die Verbraucher kurze Zeit nach dem Vertragsschluss kaufreuig geworden waren und jeweils mit der Erklärung des Widerrufs auch die Kaufsache an den Unternehmer zurückgesandt haben. - BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96
Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
In der Regel erschöpft sich ein Aufhebungsvertrag in der Beseitigung der vertraglichen - zeitlich begrenzten - Erfüllungssperre, d.h. in der Vorverlegung des Erfüllungszeitpunkts (BGH, Urteil vom 01.07.1997 - XI ZR 267/96, NJW 1997, S. 2875, 2876). - BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Die Grenze einer unschädlichen Abweichung wird jedenfalls dann überschritten, wenn im Hinblick auf die Änderung die verwendete Widerrufsbelehrung anders als die Musterbelehrung dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB a.F. nicht mehr genügt (BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10, Rz. 17). - BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12
Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Rn. 31 Mit dem gemäß § 495 Abs. 1 BGB a.F. dem Verbraucher eingeräumten Widerrufsrecht soll seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Vertragsentscheidung insoweit geschützt werden, als ihm wegen der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung und Tragweite des Darlehensvertrags die Gelegenheit gegeben wird, dass Darlehensangebot noch einmal zu überdenken (BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 6/12, Rz. 21). - BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99
Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 6 U 116/15
Zwar ist ein Schuldanerkenntnisvertrag nicht kondizierbar, wenn die Parteien mit ihm einen Streit oder eine Unsicherheit über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses beenden und ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen des anerkannten Anspruchs eine klare Rechtslage schaffen wollten (BGH, Urteil vom 18.05.2000 -IX ZR 43/99, NJW 2000, 2501, 2502). - OLG München, 21.10.2013 - 19 U 1208/13
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen …
- BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82
Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel
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