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   OLG Köln, 24.02.2016 - I-13 U 84/15   

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OLG Köln, 24.02.2016 - I-13 U 84/15 (https://dejure.org/2016,5753)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.02.2016 - I-13 U 84/15 (https://dejure.org/2016,5753)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - I-13 U 84/15 (https://dejure.org/2016,5753)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 ; BGB § 355 Abs. 2 S. 1 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG München, 09.11.2015 - 19 U 4833/14

    Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Wirksamkeit, Fernabsatzgeschäft,

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    d) Schließlich ist die Widerrufsbelehrung nicht deshalb fehlerhaft, weil sie unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte" eine Sammelbelehrung über die Folgen eines Widerrufs für verschiedene Arten von finanzierten Geschäften enthält - auch wenn hier unstreitig kein verbundenes Geschäft vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 07.07.2014, 23 U 172/13, CR 2015, 319, 321; OLG München, Urteil vom 09.11.2015, - 19 U 4833/14-, BKR 2016, 30, 32f).

    Da eine Widerrufsbelehrung unrichtig ist, wenn sie bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts nicht über dessen Rechtsfolgen belehrt (so BGH Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09, juris - Tz. 12f), muss es einem Kreditinstitut möglich sein, die entsprechende Belehrung - wie in der Musterbelehrung vorgesehen - vorsorglich für den Fall vorzunehmen, dass ein verbundenes Geschäft vorliegt, ohne dass dies einen "verwirrenden oder ablenkenden Zusatz" darstellt (so auch OLG München, Urteil vom 09.11.2015, - 19 U 4833/14- , BKR 2016, 30, 33).

    Für die grundsätzliche Möglichkeit der alternativen Belehrung über verschiedene Fallkonstellationen spricht, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.09.2003 (XI ZR 135/02, juris-Tz. 24) ausgeführt hat: "Der bloße Umstand, dass die in dem Kreditvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung eine Belehrung über verbundene Geschäfte enthält, genügt hierfür [ Anm: für die Annahme verbundener Geschäfte ] schon deshalb nicht, weil es sich um einen Formularvertrag handelt, der für unterschiedliche Vertragsgestaltungen offen sein muss" (so auch OLG München, Urteil vom 09.11.2015, - 19 U 4833/14-, BKR 2016, 30, 33).

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Der Klärungsbedarf entfällt, wenn einer Rechtsfrage wegen einer Rechtsänderung für die Zukunft keine Bedeutung mehr zukommt (BVerfG, Beschl. v. 4.11.2008 - 1 BvR 2587/06, Tz. 19).

    Klärungsbedürftig sind zudem nur solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (BVerfG, Beschl. v. 4.11.2008 - 1 BvR 2587/06, RdNr. 19).

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 135/02

    Finanziertes Immobiliengeschäft als verbundenes Geschäft

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Im Gegenteil geht der Senat in Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGH 23.09.2003, - XI ZR 135/02 -, juris-Tz. 24) davon aus, dass von einem durchschnittlichen Verbraucher die Auslegung der Widerrufsbelehrung ebenso wie des Vertragstextes erwartet werden kann.

    Für die grundsätzliche Möglichkeit der alternativen Belehrung über verschiedene Fallkonstellationen spricht, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.09.2003 (XI ZR 135/02, juris-Tz. 24) ausgeführt hat: "Der bloße Umstand, dass die in dem Kreditvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung eine Belehrung über verbundene Geschäfte enthält, genügt hierfür [ Anm: für die Annahme verbundener Geschäfte ] schon deshalb nicht, weil es sich um einen Formularvertrag handelt, der für unterschiedliche Vertragsgestaltungen offen sein muss" (so auch OLG München, Urteil vom 09.11.2015, - 19 U 4833/14-, BKR 2016, 30, 33).

  • LG Bonn, 29.04.2015 - 2 O 294/14

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages für den Kauf und der Renovierung des

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Die Berufung des Klägers gegen das am 29.04.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (2 O 294/14) wird zurückgewiesen.

    Soweit der Kläger im Laufe des Berufungsverfahrens in Aussicht gestellt hat, weitergehende Anträge zu stellen, hat er dieses Vorhaben in der mündlichen Verhandlung am 13.01.2016 nicht umgesetzt, sondern vielmehr - unter teilweiser Einschränkung des Antrags zur Zug-um-Zug Verurteilung - beantragt, 1. unter Abänderung des am 29.04.2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Bonn, Az. 2 O 294/14, die Beklagte zu verurteilen, eine Löschungsbewilligung für die zu ihren Gunsten im Grundbuch von F, Blatt 1xxx3 erstrangig eingetragene Grundschuld über 140.000 EUR, lastend auf dem Grundstück F zu erteilen, Zug um Zug gegen Zahlung der Restvaluta zum 31.12.2015 (118.839,52 EUR) betreffend das besicherte Darlehen mit der Nr. 05xx62xxx9 bzw. zum 30.10.2014 betreffend das besicherte Darlehen mit der Nr. 50xx62xxx7.

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, Urteil vom 23.06.2009, - XI ZR 156/08 -, juris - Tz. 17f).

    Ist allenfalls die Belehrung zu Fallgestaltungen missverständlich, die für den Verbraucher erkennbar nicht einschlägig sind und liegen - wie hier - keine abweichenden Anhaltspunkte vor, so ist auch nicht davon auszugehen, dass die konkrete Formulierung der Widerrufsbelehrung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten (zur Frage der objektiven Eignung vgl. BGH Urteil vom 23.06.2009, XI ZR 156/08, juris-Tz 25).

  • OLG Hamm, 25.03.2015 - 31 U 155/14

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nach einvernehmlicher Aufhebung

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Die vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Landgerichts Essen vom 09.10.2014 (6 O 214/14), die daran anknüpfende Endscheidung des OLG Hamm vom 25.03.2015 (31 U 155/14) sowie die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 29.09.2015 (6 U 21/15, juris-Tz. 34), die eine Anpassung der Belehrung an den Einzelfall für erforderlich und eine Sammelbelehrung für unzulässig halten, rechtfertigen mit Blick auf die Vorgaben des Bundesgerichtshofs keine abweichende Entscheidung.
  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Da eine Widerrufsbelehrung unrichtig ist, wenn sie bei Vorliegen eines verbundenen Geschäfts nicht über dessen Rechtsfolgen belehrt (so BGH Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09, juris - Tz. 12f), muss es einem Kreditinstitut möglich sein, die entsprechende Belehrung - wie in der Musterbelehrung vorgesehen - vorsorglich für den Fall vorzunehmen, dass ein verbundenes Geschäft vorliegt, ohne dass dies einen "verwirrenden oder ablenkenden Zusatz" darstellt (so auch OLG München, Urteil vom 09.11.2015, - 19 U 4833/14- , BKR 2016, 30, 33).
  • BGH, 04.07.2002 - I ZR 55/00

    Belehrungszusatz

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verbraucher, der eine Vertragserklärung bereits abgegeben hat oder zumindest zeitgleich mit der Belehrung abgibt, die ihm eingeräumte Überlegungsfrist nur sachgerecht wahrnehmen, wenn sich die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers bezieht (BGH Urteil vom 04.07.2002 - I ZR 55/00, WM 2002, 1989, 1992).
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 13 U 168/14

    Haftung der Bank für Zusicherungen eines Finanzierungsvermittlers

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    Der Senat hält hinsichtlich der Belehrung über den Widerruf verbundener Geschäfte an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine nur vorsorgliche, inhaltlich jedoch zutreffende Belehrung über Voraussetzungen und Folgen eines verbundenen Geschäfts keinen unzulässigen Zusatz darstellt, auch wenn im konkreten Falle unstreitig kein verbundenes Geschäft vorliegt (OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2015, - 13 U 168/14 -, juris - Tz. 6).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2014 - 23 U 172/13

    Abweichung von Musterbelehrung § 14 I BGB-InfoV

    Auszug aus OLG Köln, 24.02.2016 - 13 U 84/15
    d) Schließlich ist die Widerrufsbelehrung nicht deshalb fehlerhaft, weil sie unter der Überschrift "Finanzierte Geschäfte" eine Sammelbelehrung über die Folgen eines Widerrufs für verschiedene Arten von finanzierten Geschäften enthält - auch wenn hier unstreitig kein verbundenes Geschäft vorliegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 07.07.2014, 23 U 172/13, CR 2015, 319, 321; OLG München, Urteil vom 09.11.2015, - 19 U 4833/14-, BKR 2016, 30, 32f).
  • OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der

  • LG Köln, 17.03.2015 - 21 O 295/14

    Widerrufsbelehrung für Darlehensvertrag muss eindeutig zum Beginn von

  • LG Essen, 09.10.2014 - 6 O 214/14

    Rückzahlung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen nach Abrechnung zweier

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • LG Essen, 23.07.2015 - 6 O 181/15

    Wirksamkeit des Widerrufs in Bezug auf zwei Verbraucherdarlehensverträge;

  • LG Köln, 26.05.2015 - 21 O 361/14

    Verpflichtung zur Erklärung der Freigabe einer Grundschuld Zug um Zug gegen

  • OLG Stuttgart, 01.12.2015 - 6 U 107/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 191/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung; Unwirksamkeit eines gleichzeitig

  • BGH, 11.03.2008 - XI ZR 317/06

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei Verbindung mit Unwirksamkeit des

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Entsprechend geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, "Sammelbelehrungen" seien nicht per se undeutlich und unwirksam (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2016 - 22 U 126/15, juris Rn. 111; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 76 ff.; Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 3. Mai 2016 - 13 U 33/16, juris Rn. 9 ff.; OLG München, BKR 2015, 337, 338 f. und WM 2016, 123, 124 ff.; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 17 U 709/15, juris Rn. 5; OLG Naumburg, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 5 U 95/15, juris Rn. 24).
  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    b) Der durch objektive Auslegung ermittelte Belehrungsfehler kann entgegen der Rechtsmeinung des Berufungsgerichts nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 3. November 2016 - 6 U 50/16, juris Rn. 14, 16 und 20; OLG Zweibrücken, Urteile vom 23. November 2016 - 7 U 62/16, juris Rn. 86 ff., 90 und vom 16. Dezember 2016 - 7 U 119/15, juris Rn. 101; a.A. OLG Düsseldorf, Urteile vom 27. Februar 2015 - 17 U 125/14, juris Rn. 6 und vom 29. Januar 2016 - 7 U 21/15, juris Rn. 64 ff.; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 55 ff.; OLG Nürnberg, Urteil vom 1. August 2016 - 14 U 1780/15, juris Rn. 68 ff.).
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

    Entsprechend geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, "Sammelbelehrungen" seien nicht per se undeutlich und unwirksam (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Januar 2016 - 22 U 126/15, juris Rn. 111; OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 76 ff.; Beschluss vom 23. März 2015 - 13 U 168/14, juris Rn. 6; Beschluss vom 3. Mai 2016 - 13 U 33/16, juris Rn. 9 ff.; OLG München, BKR 2015, 337, 338 f. und WM 2016, 123, 124 ff.; Beschluss vom 21. Mai 2015 - 17 U 709/15, juris Rn. 5; OLG Naumburg, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 5 U 95/15, juris Rn. 24).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Auf die lediglich theoretische Erwägung, die Verwendung der ihm erteilten Widerrufsbelehrung in einem anderen, ihn nicht betreffenden tatsächlichen Kontext könnte Unklarheiten hinsichtlich des Fristbeginns hervorrufen, kann der Verbraucher nicht die Annahme stützen, (auch) er sei über den Beginn der Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts unrichtig belehrt worden (zur Relevanz der konkreten Umstände vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 47, 51).

    Eine insoweit fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die nicht klarstellt, dass es auf den Erhalt des schriftlichen Antrags des Verbrauchers ankommt und ein zeitlich früherer Erhalt des schriftlichen Antrags des Unternehmers nicht geeignet ist, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, bewirkt dann keinen über das in der gesetzlichen Regelung angelegte Maß hinausgehenden Prüfungsaufwand des Verbrauchers, wenn im Falle eines sogenannten "Präsenzgeschäfts" sämtliche relevanten Umstände (Mitteilung einer Widerrufsbelehrung in Textform, Zurverfügungstellung einer Vertragsurkunde oder des schriftlichen Antrags des Verbrauchers oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder einer Abschrift des Antrags des Verbrauchers) zeitlich zusammenfallen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 61).

    Ob im Sinne einer einheitlichen Belehrung umfassend darüber aufzuklären ist, dass nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Unternehmer mit der Pflicht zur Entgeltrückzahlung 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung ohne Mahnung in Verzug gerät (OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009 - 2 U 51/09, juris Rn. 34; a. A. OLG Celle, Beschluss vom 14.07.2014 - 3 W 34/14, juris Rn. 16; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.08.2015 - 23 U 178/14, juris Rn. 55; OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 65 ff.), oder ob ein solcher Hinweis mit Blick auf § 1 I Nr. 10 BGB-InfoV nur bei Fernabsatzverträgen geschuldet ist (Kammergericht, Beschluss vom 09.11.2007 - 5 W 276/07, juris Rn. 19), kann dahinstehen.

    (1) Eine nur vorsorgliche, inhaltlich jedoch zutreffende Belehrung über Voraussetzungen und Folgen eines verbundenen Geschäfts stellen keinen unzulässigen Zusatz dar, auch wenn im konkreten Falle unstreitig kein verbundenes Geschäft vorliegt (OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 76 ff. m. w. N.).

    Sofern Letztere - wie vorliegend - dem in § 355 BGB aF verankerten Deutlichkeitsgebot entspricht, kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer auch in den Genuss der in § 14 I BGB-InfoV geregelten Gesetzlichkeitsfiktion aufgrund der ihm freigestellten Verwendung des geschaffenen Musters kommt oder nicht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 36).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 23 U 32/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag mit in Fußnote genannter alternativer

    Die Gegenauffassung (OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.01.2016 - 7 U 21/15, zit. nach juris Rn. 67; OLG Köln, Beschl. v. 20.06.2016 - 13 U 97/15, zit. nach juris Rn. 32; Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15, zit. nach juris Rn. 44 ff.; OLG Nürnberg, Urt. v. 01.08.2016 - 14 U 1780/15, zit. nach juris Rn. 70 [anhängig beim BGH unter Az. XI ZR 446/16]; wohl auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 01.06.2015 - 17 U 204/14) nimmt demgegenüber jedenfalls für den - hier vorliegenden - Fall eines Präsenzgeschäfts an, dass die Belehrung dem Deutlichkeitsgebot genüge.

    Hieraus lässt sich ersehen, dass auch nach Auffassung des BGH die Widerrufsbelehrung einer Auslegung zugänglich ist und eine solche dem Verbraucher auch abverlangt werden kann, solange die Formulierung dem Deutlichkeitsgebot genügt (ebenso OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15, zit. nach juris Rn. 48), was vorliegend der Fall ist.

    Auf die lediglich theoretische Erwägung, die Verwendung der ihm erteilten Widerrufsbelehrung in einem anderen, ihn nicht betreffenden tatsächlichen Kontext könnte Unklarheiten hinsichtlich des Fristbeginns hervorrufen, kann der Verbraucher nicht die Annahme stützen, (auch) er sei über den Beginn der Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts unrichtig belehrt worden (zur Relevanz der konkreten Umstände vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15 , juris Rn. 47, 51).".

  • OLG Nürnberg, 24.10.2016 - 14 U 1009/15

    Bei der Beurteilung, ob eine erteilte Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot

    Auf die lediglich theoretische Erwägung, die Verwendung der ihm erteilten Widerrufsbelehrung in einem anderen, ihn nicht betreffenden tatsächlichen Kontext könnte Unklarheiten hinsichtlich des Fristbeginns hervorrufen, kann der Verbraucher nicht die Annahme stützen, (auch) er sei über den Beginn der Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts unrichtig belehrt worden (zur Relevanz der konkreten Umstände vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 47, 51).

    Eine insoweit fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die nicht klarstellt, dass es auf den Erhalt des schriftlichen Antrags des Verbrauchers ankommt und ein zeitlich früherer Erhalt des schriftlichen Antrags des Unternehmers nicht geeignet ist, die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, bewirkt dann keinen über das in der gesetzlichen Regelung angelegte Maß hinausgehenden Prüfungsaufwand des Verbrauchers, wenn im Falle eines sogenannten "Präsenzgeschäfts" sämtliche relevanten Umstände (Mitteilung einer Widerrufsbelehrung in Textform, Zurverfügungstellung einer Vertragsurkunde oder des schriftlichen Antrags des Verbrauchers oder einer Abschrift der Vertragsurkunde oder einer Abschrift des Antrags des Verbrauchers) zeitlich zusammenfallen (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 61).

    Sofern Letztere dem in § 355 BGB a.F. verankerten Deutlichkeitsgebot entspricht, kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer auch in den Genuss der in § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. geregelten Gesetzlichkeitsfiktion aufgrund der ihm freigestellten Verwendung des geschaffenen Musters kommt oder nicht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 36).

    b) Die nur vorsorgliche, inhaltlich jedoch zutreffende Belehrung über Voraussetzungen und Folgen eines verbundenen Geschäfts stellt keinen unzulässigen Zusatz dar, auch wenn im konkreten Falle unstreitig kein verbundenes Geschäft vorliegt (ebenso OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, juris Rn. 76 ff. m.w.N.).

  • OLG Köln, 31.01.2019 - 12 U 191/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an den Inhalt einer

    Wie der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln überzeugend ausgeführt hat (OLG Köln, Beschluss vom 24.02.2016 - 13 U 84/15, VuR 2016, 426-430, zitiert nach juris Rn. 70 ff.), wird der Zweck der Belehrung, den Verbraucher zur Ausübung seines Widerrufsrechts in die Lage zu versetzen, indem er darüber informiert wird, dass und wie er seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung widerrufen kann, auch ohne Angabe der 30-Tages-Frist erfüllt, und besteht keine Pflicht zur einheitlichen Ausgestaltung der Belehrung; hinsichtlich seiner eigenen Pflichten war der Verbraucher durch die Widerrufsbelehrung unmittelbar vorgewarnt, hinsichtlich seiner Rechte bestand eine klare Regelung - dem Grunde nach durch Satz 1 der Belehrung über die Widerrufsfolgen und zur Frist für die Leistung der Beklagten durch das Gesetz gemäß § 286 Abs. 3 BGB, weshalb der Umstand, dass in der Belehrung kein Hinweis auf die Zahlungsfrist der Gegenseite erfolgte, objektiv nicht geeignet erscheint, den Verbraucher von der Ausübung des Widerrufs abzuhalten (OLG Köln, Urteil vom 09.03.2017 - 12 U 29/16, zitiert nach juris Rn. 28).
  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 127/16

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

    Das Berufungsgericht (OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2016 - 13 U 84/15, juris) hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LG Bonn, 25.04.2016 - 17 O 279/15

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags bei Geltendmachung einer

    Da eine Widerrufsbelehrung unrichtig ist, wenn sie bei Vorliegen eines verbundenen Geschäftes nicht über dessen Rechtsfolgen belehrt, muss es einem Kreditinstitut in einem Formularvertrag, der für unterschiedliche Fallgestaltungen offen sein muss, möglich sein, die entsprechende Belehrung bezüglich eines verbundenen Geschäfts vorsorglich vorzunehmen, ohne dass dies einen verwirrenden oder ablenkenden Zusatz darstellt (so auch OLG München, Urteil v. 09.11.2015, 19 U 4833/14, BKR 2016, 30, 33; OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016, 13 U 84/15).

    Dass die Belehrung in Form einer Sammelbelehrung erfolgt, da sie zusätzlich auch eine Belehrung zum finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts aufführt, hat keinen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot zur Folge (s auch OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016, 13 U 84/15; a.A. OLG Stuttgart, Urt. v. 29.09.2015, 6 U 21/15, juris Tz. 34).

    Insoweit erscheint der Umstand, dass in der Belehrung kein separater Hinweis auf die Zahlungsfrist des Darlehensgebers erfolgte, nicht objektiv geeignet, den Verbraucher von der Ausübung des Widerrufs abzuhalten (so jüngst: OLG Köln, Urt. vom 24.02.2016 - 13 U 84/15).

  • LG Bonn, 28.02.2018 - 19 O 271/17

    Verwirkung der Ansprüche der Darlehensnehmer aus dem Widerrufsrecht auf

    Insoweit erscheint der Umstand, dass in der Belehrung kein separater Hinweis auf die Zahlungsfrist des Darlehensgebers erfolgte, nicht objektiv geeignet, den Verbraucher von der Ausübung des Widerrufs abzuhalten (so jüngst: OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15).

    Da eine Widerrufsbelehrung unrichtig ist, wenn sie bei Vorliegen eines verbundenen Geschäftes nicht über dessen Rechtsfolgen belehrt, muss es einem Kreditinstitut in einem Formularvertrag, der für unterschiedliche Fallgestaltungen offen sein muss, möglich sein, die entsprechende Belehrung bezüglich eines verbundenen Geschäfts vorsorglich vorzunehmen, ohne dass dies einen verwirrenden oder ablenkenden Zusatz darstellt (so auch OLG München, Urt. v. 09.11.2015 - 19 U 4833/14, BKR 2016, 30, 33; OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15; OLG Hamburg, Urteil vom 10.02.2016 - 13 U 139/15 -, Rn. 18, juris und BGH, Beschluss vom 27.09.2016 - XI ZR 99/16).

    Dass die Belehrung in Form einer Sammelbelehrung erfolgt, da sie zusätzlich auch eine Belehrung zum finanzierten Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts aufführt, hat keinen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot zur Folge (siehe auch OLG Köln, Urt. v. 24.02.2016 - 13 U 84/15; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.09.2003 - XI ZR 135/02 -, Rn. 24, NJW 2003, 3703; BGH, Urteil vom 23.6.2009, XI ZR 156/08, Rn. 25).

  • LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
  • OLG Köln, 21.03.2019 - 12 U 68/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Frankfurt, 21.02.2017 - 3 U 189/16

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

  • OLG Köln, 28.12.2016 - 13 U 194/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Dortmund, 19.12.2016 - 3 O 320/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags i.R.d. Widerrufsrechts; Nutzungsersatzanspruchs

  • OLG Köln, 28.10.2016 - 13 U 208/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Dortmund, 29.03.2016 - 3 O 224/15

    Anspruch eines Darlehensnehmers nach einvernehmlicher Rückabwicklung des

  • OLG Köln, 05.07.2016 - 13 U 194/15

    Vergütung von Leistungen des Unternehmers aufgrund einer Nachtragsvereinbarung

  • OLG Köln, 02.03.2017 - 12 U 26/16
  • LG Dortmund, 24.06.2016 - 3 O 430/15

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückabwicklung eines

  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

  • OLG Düsseldorf, 18.11.2016 - 7 U 15/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Bonn, 29.08.2016 - 17 O 118/16

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Widerrufsrechts bei bereits auf Wunsch

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 29/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Bonn, 18.09.2017 - 17 O 148/17

    Rückabwicklung der Darlehensverträge durch Widerruf wegen fehlerhafter

  • OLG Köln, 12.10.2017 - 12 U 174/16

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • LG Arnsberg, 22.04.2016 - 2 O 167/15

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags im

  • OLG Köln, 21.02.2019 - 12 U 239/17

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 12 U 98/16

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Frage des Fernabsatzes bei

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 17 U 109/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 8 O 261/19
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2016 - 7 U 111/15
  • OLG Frankfurt, 06.04.2017 - 3 U 160/16

    Anforderungen an Widerrufsbelehrungen zum Darlehensvertrag im Jahr 2007

  • OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 1 U 103/17

    Darlehensvertrag: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei Formulierung "Die Frist

  • LG Bonn, 16.05.2017 - 3 O 456/16
  • LG Bonn, 30.06.2016 - 17 O 114/15

    Erklärung des Widerrufs eines abgeschlossenen Darlehensvertrages i.R.d.

  • LG Bonn, 26.09.2016 - 17 O 454/15

    Umwandlung der Darlehensverträge durch Widerruf in Rückgewährschuldverhältnisse

  • OLG Naumburg, 18.10.2017 - 5 U 85/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit des Widerrufs zweier Altverträge;

  • LG Köln, 13.07.2017 - 30 O 255/16

    Anforderungen an eine deutliche Gestaltung der Widerrufsbelehrung in einem

  • LG Köln, 28.04.2016 - 22 O 470/15

    Widerruf der Vertragserklärung auf Abschluss eines Darlehensvertrages i.R.d.

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