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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 137/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8507
OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 137/15 (https://dejure.org/2016,8507)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2016 - 13 U 137/15 (https://dejure.org/2016,8507)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2016 - 13 U 137/15 (https://dejure.org/2016,8507)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages lange Zeit nach dem Abschluss

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages lange Zeit nach dem Abschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages lange Zeit nach dem Abschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 21 O 26/15
  • OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 137/15
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 137/15
    Zwar ist widersprüchliches Verhalten nach der Rechtsordnung grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13 -, BGHZ 202, 102-122, Rn. 33).

    Durch das Verhalten des Rechtsinhabers muss nur ein ihm erkennbares, schutzwürdiges Vertrauen der Gegenseite auf eine bestimmte Sach- oder Rechtslage hervorgerufen worden sein (BGH, Urteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13 -, BGHZ 202, 102-122, Rn. 37).

  • BGH, 14.07.2015 - VI ZR 326/14

    Gütliche Streitbeilegung: Voraussetzungen eines wirksamen Abschlusses eines …

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2016 - 13 U 137/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann eine Rechtsausübung etwa dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 14.07.2015, VI ZR 326/14 Rn. 26 = MDR 2015, 1198, 1199).
  • OLG Koblenz, 30.09.2016 - 8 U 127/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Auslegung eines nach Ausübung des Widerrufsrechts …

    Das OLG Köln hat in einem vergleichbaren Fall in einem Hinweisbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO vom 10. Februar 2016 (Aktenzeichen 13 U 137/15, BeckRS 2016, 08127) ausgeführt:.
  • LG Bonn, 10.06.2016 - 17 O 68/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit widersprüchlichen Verhaltens betreffend den Widerruf …

    Unterstellt man zu Gunsten des Klägers, dass die Widerrufsbelehrungen die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt haben, stand der Ausübung eines Widerrufsrechts durch den Kläger der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegen (OLG Köln, Beschl. v. 10.02.2016 - 13 U 137/15).

    Aufgrund des Schreiben der Beklagten vom 01.10.2014 (Anlage K 6) war dem Kläger auch bekannt, dass er und die Beklagte hinsichtlich der Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrungen und damit bezüglich des (Fort-)Bestandes des Widerrufsrechtes unterschiedliche Auffassungen vertraten und ihm nach Auffassung der Beklagten weder ein Widerrufsrecht noch ein Kündigungsrecht hinsichtlich des streitgegenständlichen Darlehensvertrages zustand (OLG Köln, Beschl. v. 10.02.2016 - 13 U 137/15).

  • LG Köln, 22.02.2021 - 21 O 573/19
    Denn unter der Prämisse, dass mit dem Darlehen 3 ein eigenständiger Darlehensvertrag mit neuem Kapitalnutzungsrecht begründet wurde, wurden die Darlehen 1 und 2 mit den Tilgungen vom 30.12.2013 bzw. 31.03.2014 vollständig abgelöst, sodass die Beklagte nach vorbehaltloser Ablösung der Darlehenssummen zu den Darlehen 1 und 2 und einem anschließende Zeitablauf von über zwei Jahren nicht mehr mit einem Widerruf dieser Darlehen rechnen musste, sodass die Widerrufsrechte insoweit verwirkt waren (vgl. etwa vgl. OLG Köln, Urteil vom 25. Januar 2012 - 13 U 30/1; Beschluss vom 1. Februar 2016 - 13 U 137/15).
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