Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - I-6 W 99/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld
- rechtsportal.de
ZPO § 6 S. 1
Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert einer Klage auf Löschung einer Grundschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 24.11.2015 - 4 O 180/15
- OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - I-6 W 99/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Streitwertfestsetzung bei Löschung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 6 W 99/15
Entgegen der Meinung der Beschwerde muss die auf den Nominalwert des Sicherungsmittels abstellende Vorschrift des § 6 Satz 1 ZPO zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes nicht stets einschränkend ausgelegt werden (BVerfG, Beschluss vom 16.11.1999 - 1 BvR 1821/94, Rz. 18). - OLG Düsseldorf, 10.11.2015 - 6 U 296/14
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 6 W 99/15
Zwar ist der Streitwert einer Feststellungsklage, mit der festgestellt werden soll, dass ein Darlehensvertragsverhältnis durch einen Widerruf beendet worden ist, gemäß §§ 48 Abs. 1 GKG, 3, 9 Satz 1 ZPO nach der auf den 3, 5 fachen Jahresbetrag begrenzten Summe der noch ausstehenden Vertragszinsen zu berechnen, weil das wirtschaftliche Interesse des Widerrufenden in der Regel dahin geht, sich von der Verpflichtung zur Zahlung von Vertragszinsen für die Zeit nach der Rückabwicklung zu befreien (Beschluss des Senats vom 10.11.2015 - I-6 U 296/14, Rz. 3).
- OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 7 U 115/16
Gebrauchtwagenkauf: Abtretungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt in den Allgemeinen …
Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass der Klageantrag zu 2, mit dem die Feststellung des Annahmeverzugs beantragt wird, wegen der wirtschaftlichen Identität mit dem auf Rückgewähr des Kaufpreises gerichteten Klageantrag zu 1 den Streitwert nicht erhöht (BGH…, Beschluss vom 29. Januar 2015 - III ZR 41/14, juris Rn. 5; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Februar 2016 - I-6 W 99/15, juris Rn. 10; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 10 W 53/15, juris Rn. 11). - LG Kleve, 15.03.2016 - 4 O 193/14
Ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand; Löschungsbewilligung; Grundschuld; …
Der Streitwert für den Klageantrag zu 1.) ist gemäß § 6 ZPO mit 60.000,- EUR zu bemessen, weil sich der Streitwert einer Klage auf Löschung eines Grundpfandrechtes nach dessen Nennbetrag, begrenzt durch einen geringeren Wert des belasteten Grundstücks bestimmt (OLG Düsseldorf MDR 1999, 506, 507; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2016, Az.: I-6 W 99/15).
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