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   ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17   

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ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17 (https://dejure.org/2017,21750)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 20.06.2017 - 3 Ca 153/17 (https://dejure.org/2017,21750)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 3 Ca 153/17 (https://dejure.org/2017,21750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsstrafe, Wettbewerbsverbot, berechtigtes geschäftliches Interesse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtbestehender Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen ein unverbindliches nachvertragliches Wettbewerbsverbot im Rahmen des Reiseverkehrsgewerbes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unverbindlichkeit eines Wettbewerbsverbots hat Konsequenzen!

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unverbindliches Wettbewerbsverbot führt zur Unwirksamkeit der Vertragsstrafen-Klausel

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unverbindliches Wettbewerbsverbot führt zur Unwirksamkeit der Vertragsstrafenklausel

Papierfundstellen

  • BB 2017, 1972
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein berechtigtes Geschäftsinteresse des Arbeitgebers anzuerkennen, wenn das Wettbewerbsverbot entweder dem Schutz von Betriebsgeheimnissen dient oder den Einbruch in den Kunden- oder Lieferantenkreis verhindern soll (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93).

    Das bloße Interesse, Konkurrenz einzuschränken, genügt nicht als berechtigtes geschäftliches Interesse (BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93).

    Allerdings ist im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO verpflichtet, die Gefährdung eines berechtigten Interesses darzulegen (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93; LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07).

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88

    Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot - Wahlmöglichkeit des

    Auszug aus ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17
    Insoweit ist auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.05.1990 (3 AZR 647/88) hinzuweisen.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Inhaltskontrolle -

    Auszug aus ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17
    Allerdings ist im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast der Arbeitgeber nach § 138 Abs. 2 ZPO verpflichtet, die Gefährdung eines berechtigten Interesses darzulegen (vgl. BAG, 01.08.1995 - 9 AZR 884/93; LAG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - 10 Sa 60/07).
  • LAG Hessen, 05.03.1990 - 2 Sa 1114/89

    Wettbewerbsverbot: Karenzentschädigung, die lediglich in Höhe der halben

    Auszug aus ArbG Solingen, 20.06.2017 - 3 Ca 153/17
    Eine vereinbarte Vertragsstrafe wird mit der Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots unwirksam (LAG Hessen, 05.03.1990 - 10/2 Sa 1114/89; Bauer/Diller, Rd-Nr. 634).
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