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Rechtsprechung
   OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22374
OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16 (https://dejure.org/2017,22374)
OLG München, Entscheidung vom 24.04.2017 - 19 U 4269/16 (https://dejure.org/2017,22374)
OLG München, Entscheidung vom 24. April 2017 - 19 U 4269/16 (https://dejure.org/2017,22374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Darlehensvertrags; Forward-Darlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Prolongationsvereinbarung hinsichtlich eines Darlehens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Prolongationsvereinbarung hinsichtlich eines Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Beginn der zehnjährigen Zinsbindungsfrist (gem. § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB a. F.) bei einer Forward-Prolongation mit Zeitpunkt der Vertragsverlängerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschlussfinanzierung zehn Jahre nach Abschluss kündbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Forward-Verlängerungen können vor dem Ende der Zinsbindung gekündigt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aktuelles zur Kündigung von Darlehensverträgen nach vorzeitiger Vertragsverlängerung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung Forward-Darlehen - Zeitpunkt der Verlängerungsvereinbarung entscheidend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung Forward-Darlehen - Zeitpunkt der Verlängerungsvereinbarung entscheidend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anschlussfinanzierung zehn Jahre nach Abschluss kündbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Forward-Darlehens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorzeitiger Ausstieg beim Forward-Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1205
  • MDR 2017, 1133
  • WM 2017, 1212
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.2008 - XI ZR 173/07

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Denn unzulässig ist ein Antrag, mit dem allein die Klärung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit des Widerrufs begehrt wird (vgl. z.B. BGH vom 14.10.2008 - XI ZR 173/07); nichts anderes würde dann für die hier beantragte Klärung der Wirksamkeit einer Kündigung gelten.

    So versteht der Senat die klägerischen Anträge, ohne dass diese deshalb umformuliert werden müssten (vgl. z.B. BGH vom 14.10.2008 - XI ZR 173/07).

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens …

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Einer solchen Auslegung dürfte schon § 489 IV 1 BGB entgegenstehen (zur Auslegung unter Verbraucherschutzgesichtspunkten vgl. z.B. BGH vom 19. Januar 2016, XI ZR 103/15, zum Ausschluss der Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers, obwohl vom Wortlaut des § 497 Abs. 1 BGB aF nicht eindeutig beantwortet).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in …

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Hierbei handelt es sich um echte, vom Geschädigten darzulegende und zu beweisende Anspruchsvoraussetzungen und nicht lediglich um im Rahmen des § 254 BGB bedeutsame, die Ersatzpflicht beschränkende und damit in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallenden Umstände (BGH, Urteil vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, Rz. 26).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des …

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Rn. 21 Voraussetzung für einen solchen Erstattungsanspruch wäre gewesen, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, Rz. 15;… BGH vom 26. Februar 2013, XI ZR 345/10, Rz. 38).
  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Dabei ist auch zu prüfen, ob vertretbare sachliche Gründe für eine rein außergerichtliche Geltendmachung bestanden haben oder ob dadurch lediglich Mehrkosten verursacht worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VI ZR 277/06, Rz. 17).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen …

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Die zwischen den Parteien umstrittene Frage, ob die Darlehensverträge durch die Kündigung der Kläger bereits zum 30.08.2018 beendet werden (so auch Berufungsbegründung S. 5), ist aber in jedem Falle feststellungsfähig (vgl. z.B. BGH NJW-RR 2008, 1495).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen …

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Rn. 21 Voraussetzung für einen solchen Erstattungsanspruch wäre gewesen, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und dass die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH…, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, Rz. 15; BGH vom 26. Februar 2013, XI ZR 345/10, Rz. 38).
  • BGH, 07.06.2016 - XI ZR 385/15

    Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …

    Auszug aus OLG München, 24.04.2017 - 19 U 4269/16
    Das lässt sich aber mit Blick auf die neuere Rspr. des BGH, wonach dem Darlehensnehmer auch bei einer - wie hier - zeitlich vorgezogenen Neuregelung des Zins- und Tilgungsanteils kein neues Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (XI ZR 385/15 vom 7. Juni 2016), nicht halten.
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