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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38263
BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 (https://dejure.org/2017,38263)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 (https://dejure.org/2017,38263)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 (https://dejure.org/2017,38263)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Vergütungsregelungen - und der Mindestlohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestlohn - und die Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung von Bereitschaftszeiten: Mindestlohn muss eingehalten werden!

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Für Zeiten der Bereitschaft ist Mindestlohn zu zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Für Zeiten der Bereitschaft ist Mindestlohn zu zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für Bereitschaftszeiten muss gesetzlicher Mindestlohn gezahlt werden - Mindestlohn gilt für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 489
  • NZA 2018, 32
  • BB 2017, 2996
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.06.2016 - 5 AZR 716/15

    Mindestlohn - Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 27 ff. mwN, BAGE 155, 318;… zust. ErfK/Franzen 17. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 4;… MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 17;… Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 66 Rn. 23;… krit. Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 60 ff., die zwischen "Bereitschaftsruhezeiten" und Zeiten der Vollarbeit in der Bereitschaft differenzieren; Wank Anm. zu BAG AP MiLoG § 1 Nr. 2: Es fehle an einer gesetzlichen Festlegung, dass Zeiten des Bereitschaftsdienstes Arbeitszeit iSd. Mindestlohngesetzes sind).

    Der gesetzliche Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG tritt eigenständig neben die sonstigen Grundlagen der Vergütung (…BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202; 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 18 f., BAGE 155, 318) und überlagert diese (…MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 15;… Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 3 Rn. 3 ff.).

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Der gesetzliche Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG tritt eigenständig neben die sonstigen Grundlagen der Vergütung (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, BAGE 155, 202;… 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 18 f., BAGE 155, 318) und überlagert diese (…MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 15;… Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 3 Rn. 3 ff.).
  • BAG, 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Der Arbeitnehmer kann während des Bereitschaftsdienstes nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort (innerhalb oder außerhalb des Betriebs) bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Unterschreitet die (tarif-)vertragliche Vergütung den gesetzlichen Mindestlohn, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 16 mwN, st. Rspr.).
  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 92/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Zumutbarkeit eines …

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Diese Gleichbehandlung ist angesichts des weiten Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien bei der Lohnfindung (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 92/15 - Rn. 24 mwN) nicht zu beanstanden, zumal nach § 13 Abs. 3 Satz 2 DRK-RTV Bereitschaftsdienst nur angeordnet werden darf, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber Zeiten ohne Arbeitsleistung überwiegen.
  • LAG Niedersachsen, 28.07.2016 - 5 Sa 182/16

    Abgeltung tariflicher Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst als mit dem …

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 28. Juli 2016 - 5 Sa 182/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 231/12

    Überstundenvergütung - Wechselschichtzulage

    Auszug aus BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 591/16
    Für den betroffenen Personenkreis wird die verlängerte Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit (BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 231/12 - Rn. 12).
  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 505/20

    Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in …

    Rn. 35 aa) Mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeit ist nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13;… 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 27 ff., BAGE 155, 318).

    Die gesetzliche Vergütungspflicht des Mindestlohngesetzes differenziert nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme und gibt damit auch für Bereitschaft einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn. 29, BAGE 155, 318; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 14; 24. Juni 2020 - 5 AZR 93/19 - Rn. 27; ebenso die herrschende Meinung im Schrifttum, sh.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 1 Sa 9/18

    Nachtbereitschaft - Kinder- und Jugendpflege - Caritasverband - Abgrenzung …

    Somit sind auch für Bereitschaftszeiten der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen (BAG 29. Juni 2016 - 5 AZR 716/15 - Rn 29; BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn 14).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2021 - 2 Sa 326/20

    Familiäre Mitarbeit - Arbeitsverhältnis

    Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde und damit für alle Stunden, während derer der Arbeitnehmer die gemäß § 611 a Abs. 1 BGB geschuldete Arbeit erbringt (BAG, Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der …

    Der Arbeitnehmer kann während solcher Zeiten nicht frei über die Nutzung dieses Zeitraumes bestimmen, sondern muss sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle die Arbeit aufzunehmen (vgl. BAG 11.10.2017 - 5 AZR 591/16, Rn. 13).

    Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (vgl. BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16, Rn. 13 f.).

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 17/18

    Bereitschaftsdienst in einer Betreuungseinrichtung

    Aus diesem Grund sind die Tarifvertragsparteien frei darin, die Zeit des Bereitschaftsdienstes vergütungsrechtlich in ein bestimmtes Verhältnis zur regulären Arbeitszeit zu setzen und eine gesonderte Vergütungsregelung für diese besondere Form der Arbeit vorzusehen (…BAG 16. Oktober 2013 - 10 AZR 9/13 - Rn. 58; zum Mindestlohn vgl.: BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 12 ff.;… 18. November 2015 - 5 AZR 761/13 - Rn. 13 ff., BAGE 153, 248;… 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 11 ff., BAGE 150, 82).
  • BAG, 17.04.2019 - 5 AZR 250/18

    Rettungsdienst - Vergütung von 24-Stunden-Diensten

    Rn. 21 aa) Im Ansatz zutreffend nimmt die Klägerin an, nicht nur Vollarbeit, sondern auch Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst seien vergütungspflichtige Arbeit iSd. § 611 Abs. 1 BGB (…st. Rspr., vgl. zB BAG 19. November 2014 - 5 AZR 1101/12 - Rn. 16 mwN, BAGE 150, 82; 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13).

    Zwar schuldet der Arbeitgeber kraft Gesetzes auch für Bereitschaft den gesetzlichen Mindestlohn (BAG 11. Oktober 2017 - 5 AZR 591/16 - Rn. 13 f.).

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 13/19 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Plausibilitätsprüfung - sachlich-rechnerische …

    Die arbeitszeitrechtliche Definition des Bereitschaftsdienstes und die - auch von der individual- und der tarifvertraglichen Ausgestaltung abhängige - Frage, ob ein solcher Bereitschaftsdienst ebenso wie Vollarbeit oder nur mit einem reduzierten Stundensatz zu vergüten ist (vgl BAG Urteil vom 12.12.2012 - 5 AZR 918/11 - juris RdNr 23 mwN; BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 - NJW 2018, 489 = juris RdNr 18), hat jedoch keinen unmittelbaren Bezug zu der hier maßgebenden Auslegung der GOP 01100 EBM-Ä und dabei insbesondere des Begriffs der unvorhergesehen Inanspruchnahme.
  • LAG Düsseldorf, 16.04.2024 - 3 SLa 10/24

    Anspruch eines Kundendiensttechnikes auf eines Vergütung abgeleisteter …

    Mit dem Mindestlohn zu vergütende Arbeit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (…BAG vom 24.06.2021 - 5 AZR 505/20, juris, Rz. 35; BAG vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16, juris, Rz. 13;… BAG vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15, juris, Rz. 27 ff.).

    Zu "Bereitschaft" in diesem Sinne zählt das Bundesarbeitsgericht aber explizit nur die Arbeitsbereitschaft und den Bereitschaftsdienst (…BAG vom 24.06.2021 - 5 AZR 505/20, juris, Rz. 35; BAG vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16, juris, Rz. 13;… BAG vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15, juris, Rz. 27 ff.).

  • OLG Naumburg, 29.04.2021 - 2 U 91/20

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers: Klagebefugnis der Gesellschafter; Darlegungs- …

    Zwar war es zulässig, für Vollarbeit und Bereitschaftsdienst unterschiedliche Vergütungen vorzusehen (vgl. BAG, Urteil v. 28.01.2004, 5 AZR 530/02, BAGE 109, 254); seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes am 16.08.2014 (BGBl. I S. 1348) war die Vergütung jedoch so auszurichten, dass auch der Bereitschaftsdienst zumindest mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet wurde (vgl. BAG, Urteil v. 29.06.2016, 5 AZR 716/15, BAGE 155, 318; bestätigt BAG, Urteil v. 11.10.2017, 5 AZR 591/16, nach juris).
  • ArbG Dortmund, 03.04.2019 - 1 Ca 2631/18
    Dabei ist vergütungspflichtige Arbeit nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Bereitschaft (BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16).

    Leistet der Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeit, gibt das Gesetz einen ungeschmälerten Anspruch auf den Mindestlohn (BAG Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16; BAG Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15 m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2019 - 7 Sa 312/18

    Rufbereitschaft einer Betreuerin und Hauswirtschafterin - Abgrenzung zum …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 5 Sa 177/20

    Abrufarbeitsverhältnis - Berichtigung bereits erteilter Abrechnungen

  • BSG, 14.07.2020 - B 6 KA 13/19 R
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2018 - 1 Sa 361/17

    Pausenzeiten eines Taxifahrers - Mindestlohn

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2020 - 5 Sa 365/19

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Motorradladen - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.04.2019 - 6 Sa 363/18

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers: Darlegungs- und Beweislast

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