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Rechtsprechung
   KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,39894
KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16 (https://dejure.org/2017,39894)
KG, Entscheidung vom 25.09.2017 - 20 U 41/16 (https://dejure.org/2017,39894)
KG, Entscheidung vom 25. September 2017 - 20 U 41/16 (https://dejure.org/2017,39894)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 630d Abs 1 BGB, § 630e Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anfertigung einer Magnetresonanztomographie der Patientin mit Erkennbarkeit des unbekleideten Oberkörpers; Aufklärungspflicht des Arztes im Hinblick auf das Recht der Patientin auf informationelle Selbstbestimmung

  • rabüro.de

    Kein Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht, wenn indizierte und fachgerecht durchgeführte MRT-Aufnahme von Patientin nicht erwartetes "Nacktbild" ergibt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anfertigung von MRT-Aufnahmen von Teilen des Körpers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anfertigung von MRT-Aufnahmen von Teilen des Körpers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Radiologe muss Patientin nicht darüber aufklären, dass sie auf MRT nackt erscheinen kann

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Nacktfotos" im MRT? - Patientin zieht beim Anblick der Aufnahmen ihr Einverständnis mit der Magnetresonanztomographie zurück

  • versr.de (Kurzinformation)

    Durch MRT-Aufnahme erzeugtes "Nacktbild" des Körpers verletzt nicht das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Anfertigung von MRT-Aufnahmen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 86 (Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Anfertigung von MRT-Aufnahmen als Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Einwilligung in Anfertigung einer Magnetresonanztomographie besteht kein Anspruch auf Unterlassung der Anfertigung - Aufnahmen einer Magnetresonanztomographie betreffen grundsätzlich das Persönlichkeitsrecht des Patienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 798
  • NJW-RR 2018, 232
  • MDR 2017, 1361
  • VersR 2018, 433
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16
    Rn. 8 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 5.6.1973 - 1 BR 536/72, BVerfGE 35, 202).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die …

    Auszug aus KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16
    Die Privat- bzw. Intimsphäre der Klägerin ist hier unter zwei Gesichtspunkten betroffen: zum einen enthält die Aufnahme als MRT-Bild auch Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, nämlich des Zustands ihres Körpers und des Skeletts (Kopf), wobei der BGH den Gesundheitszustand der Privatsphäre zurechnet, d.h. demjenigen Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur mit Zustimmung des Betroffenen Zugang haben (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - VI ZR 272/08, NJW 2009, 754; Urteil vom 18. September 2012 - VI ZR 291/10, NJW 2012, 3645).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst …

    Auszug aus KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16
    Die Privat- bzw. Intimsphäre der Klägerin ist hier unter zwei Gesichtspunkten betroffen: zum einen enthält die Aufnahme als MRT-Bild auch Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, nämlich des Zustands ihres Körpers und des Skeletts (Kopf), wobei der BGH den Gesundheitszustand der Privatsphäre zurechnet, d.h. demjenigen Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur mit Zustimmung des Betroffenen Zugang haben (BGH, Urteil vom 14. Oktober 2009 - VI ZR 272/08, NJW 2009, 754; Urteil vom 18. September 2012 - VI ZR 291/10, NJW 2012, 3645).
  • OLG Zweibrücken, 21.02.2013 - 4 U 123/12

    Persönlichkeitsverletzung: Geldentschädigung für heimliche Bildaufnahmen von …

    Auszug aus KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16
    Mit der Argumentation des Landgerichts würde auch die heimliche Anfertigung von Fotos während der ärztlichen Behandlung dem Bereich der Intimsphäre entzogen (vgl. hierzu LG Zweibrücken, Urteil vom 21. Februar 2013 - 4 U 123/12, juris).
  • RG, 21.12.1921 - I 185/21

    Kunstschutzgesetz; Bildnisschutz

    Auszug aus KG, 25.09.2017 - 20 U 41/16
    Das Reichsgericht hat unter der "Abbildung eines Menschen" die Darstellung einer Person "in ihrer dem Leben nachgebildeten äußeren Erscheinung" verstanden (RGZ 103, 319).
  • LG Flensburg, 13.05.2025 - 3 O 178/15

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Behandlungsfehlers im …

    Eine rechtfertigende Einwilligung setzt nämlich eine fachgerechte ärztliche Behandlung voraus - eine standardunterschreitende Behandlung ist niemals von einer Einwilligung gedeckt (BGH, Urteil vom 19.11.1997 - 3 StR 271/97, NJW 1998, 1802, 1803; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.1982 - 1 U 66/82, NJW 1983, 2644; KG, Urteil vom 25.9.2017 - 20 U 41/16, NJW-RR 2017, 232, 234), es sei denn, dass der Patient nach entsprechender Aufklärung gerade in eine solche einwilligt.
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