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   LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15   

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https://dejure.org/2018,22440
LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15 (https://dejure.org/2018,22440)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2018 - L 4 R 3961/15 (https://dejure.org/2018,22440)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - L 4 R 3961/15 (https://dejure.org/2018,22440)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Rund-um-Pflege-Assistenten; Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung; Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze; Tätigkeit rund-um-die-Uhr

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - Rund-um-Pflege-Assistent eines an einer schweren Muskelerkrankung leidenden Menschen - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Rund-um-Pflege-Assistenten

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Letzterer führte zur Begründung unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. September 2011 (B 12 R 17/09 R - juris) aus, eine abhängige Beschäftigung liege nicht vor.

    Der Kläger verwies zur Begründung seines Widerspruches ebenfalls auf das Urteil des BSG vom 28. September 2011 (a.a.O.) und führte weiter aus, er sei nicht einer bestimmten Arbeitsorganisation eingeordnet.

    (1) Allein die Tätigkeit "rundum-die-Uhr" an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zwingt - auch mit Blick auf arbeitsrechtliche Gesichtspunkte - nicht zur Annahme einer selbständigen Tätigkeit (BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris, Rn. 17 m.w.N.).

    Soweit Kläger und Beigeladener zur Frage der Weisungsgebundenheit auf das Urteil des BSG vom 28. September 2011 (B 12 R 17/09 R - juris) verweisen, ist zunächst zu beachten, dass sich dieses nicht auf das hier streitbefangene Verhältnis zwischen dem Betreuten/zu Pflegenden und dem Assistenten/der Pflegekraft bezieht, sondern auf das zwischen der Pflegekraft und dem einzelne Pflegeeinsätze vermittelnden Pflegedienst.

    Das Risiko einer "Kundeninsolvenz" unterscheidet sich vorliegend nicht von dem allgemeinen Risiko eines Arbeitnehmers (anders bei Weitergabe des Kundeninsolvenzrisikos durch den Auftraggeber im "Dreiecksverhältnis" vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris, Rn. 26).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 R 5120/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Abzustellen ist daher nur auf die Tätigkeit des Klägers für den Beigeladenen (zum Ganzen: z.B. auch Urteile des Senats vom 9. Dezember 2016 - L 4 R 2528/14 - und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - nicht veröffentlicht).

    Das Risiko, nicht durchgehend arbeiten zu können, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - juris, Rn. 20 und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - n.v.).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Das Risiko, nicht durchgehend arbeiten zu können, stellt kein Unternehmerrisiko dar, sondern eines, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt oder unständig Beschäftigter ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - juris, Rn. 20 und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - n.v.).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 -, BSG, Urteil vom 30. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15 - jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 16).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Erforderlich ist selbst im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses stets eine Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung entwickelten Grundsätze (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris, Rn 26).

    Maßgebliches Kriterium für ein solches Risiko eines Selbständigen ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Dieser liegt mit früher EUR 19, 00, nun EUR 23, 80 deutlich über den Stundensätzen von ca. EUR 10, 00, die der Kläger als festangestellte Pflegekraft beim DU erhielt (vgl. zur Indizwirkung höherer Vergütungssätze gegenüber sozialversicherungspflichtig Beschäftigten BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris, Rn. 50).

    Des Weiteren kann die Vergütungshöhe nur eines von unter Umständen vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien sein (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R - juris, Rn. 50) und bei der Abwägung jedenfalls ein - wie hier - bestehendes Weisungsrecht nicht übertreffen.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Erforderlich ist selbst im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses stets eine Bewertung der einzelnen Arbeitseinsätze am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung entwickelten Grundsätze (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 19; BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris, Rn 26).

    Aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung einzelner Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft gegebenenfalls nicht verwerten zu können, folgt kein Unternehmerrisiko bezüglich der einzelnen Einsätze (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 36).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 16).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbständig tätig ist, hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - juris, Rn. 13; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 -, BSG, Urteil vom 30. März 2015 - B 12 KR 17/13 R - juris, Rn. 15 - jeweils m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der anhand dieser Kriterien häufig schwierigen Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Nichtannahmebeschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 - juris, Rn. 6 ff.).

    Maßgebend ist das Gesamtbild der Arbeitsleistung (zum Ganzen z.B. BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R - juris, Rn. 23 ff. - jeweils m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 4 R 3961/15
    Zum echten Unternehmerrisiko wird dieses Risiko deshalb regelmäßig erst, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brachliegen (Senatsurteil vom 23. Januar 2004 - L 4 KR 3083/02 - und 27. März 2015 - L 4 R 5120/13 - a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08 - juris, Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2016 - L 4 R 4979/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - zahnmedizinische

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 R 2528/14
  • LSG Baden-Württemberg, 22.05.2015 - L 4 R 861/13
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2021 - L 9 BA 1700/19
    Ein eigenes werbendes Auftreten am Markt, das Rückschlüsse auf ein unternehmerisches Handeln zulassen könnte (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01.11.2017 - L 2 R 227/17 -, a. A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.05.2018 - L 4 R 3961/15 -, jeweils juris), fehlte ebenso wie das Tätigwerden für andere Auftraggeber; die Beigeladenen waren - aufgrund des Umstandes der Rundum-die-Uhr-Betreuung zwangsläufig - allein für S.-B. tätig.
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