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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18   

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https://dejure.org/2018,44113
LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18 (https://dejure.org/2018,44113)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2018 - 5 Sa 173/18 (https://dejure.org/2018,44113)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2018 - 5 Sa 173/18 (https://dejure.org/2018,44113)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Vertragsauslegung: Vorrang hat der Parteiwille - auch gegenüber eindeutigem Wortlaut

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebungsvertrag und Auslegung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18
    Da sie dies nicht getan habe, müsse sie die rechtlichen Konsequenzen tragen (BGH 07.06.1984 - IX ZR 66/83).
  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18
    Eine solche Falschbezeichnung ändert nach § 133 BGB nichts daran, dass - wie auch sonst - nicht das fehlerhaft Erklärte, sondern das wirklich Gewollte gilt (vgl. BGH 18.01.2008 - V ZR 174/06 - Rn. 12 mwN).
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18
    Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr. vgl. BAG 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 46 mwN; BGH 11.11.2014 - VIII ZR 302/13 - Rn. 11 mwN).
  • BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13

    Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18
    Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr. vgl. BAG 19.03.2014 - 5 AZR 252/12 (B) - Rn. 46 mwN; BGH 11.11.2014 - VIII ZR 302/13 - Rn. 11 mwN).
  • BAG, 15.02.2017 - 7 AZR 223/15

    Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftform - Befristungsvereinbarung "im

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2018 - 5 Sa 173/18
    Der wirkliche Wille setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch, wenn alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden haben (st. Rspr. vgl. BAG 15.02.2017 - 7 AZR 223/15 - Rn. 26 mwN).
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