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   VGH Bayern, 18.01.2019 - 15 CS 18.2235   

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https://dejure.org/2019,1899
VGH Bayern, 18.01.2019 - 15 CS 18.2235 (https://dejure.org/2019,1899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.01.2019 - 15 CS 18.2235 (https://dejure.org/2019,1899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Januar 2019 - 15 CS 18.2235 (https://dejure.org/2019,1899)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5
    Rücksichtnahmegebot eines landwirtschaftlichen Betriebs auf die Wohnbebauung

  • Wolters Kluwer

    Ausprägung des Rücksichtnahmegebots eines landwirtschaftlichen Betriebs im Hinblick auf die Wohnbebauung

  • rewis.io

    Rücksichtnahmegebot eines landwirtschaftlichen Betriebs auf die Wohnbebauung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 5 ; BauNVO § 15 ; BauGB § 35
    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Baugenehmigung; Nachbar; Geruchsimmissionen; Unzumutbarkeit; Rinderhaltung; Rücksichtnahmegebot

  • rechtsportal.de

    BauGB § 35 ; BauNVO § 5
    Ausprägung des Rücksichtnahmegebots eines landwirtschaftlichen Betriebs im Hinblick auf die Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.01.2019 - 15 NE 18.2038

    Erfolgloser Eilantrag gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2019 - 15 CS 18.2235
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und im gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren (u.a.) der Antragstellerin (15 N 18.448 und 15 NE 18.2038) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 15 N 18.448
    Auszug aus VGH Bayern, 18.01.2019 - 15 CS 18.2235
    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten in diesem Verfahren und im gegen den Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren (u.a.) der Antragstellerin (15 N 18.448 und 15 NE 18.2038) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

    Im Rahmen seiner tatrichterlichen Bewertung kann das Gericht jedoch auf diverse Regelwerke als Orientierungshilfe zurückgreifen, die in der landwirtschaftlichen Praxis entwickelt wurden (hierzu und zum Folgenden vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2016 - 2 B 16.231 - juris Rn. 27 m.w.N.; B.v. 18.1.2019 - 15 CS 18.2235 - juris Rn. 9): So bilden nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs die Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München/Weihenstephan "Geruchsimmissionen aus Rinderställen" vom März 1994 ("Gelbes Heft 52") und "Geruchsfahnenbegehung an Rinderställen" vom Juni 1999 ("Gelbes Heft 63") brauchbare Orientierungshilfen, um die Schädlichkeit von Geruchsimmissionen gegenüber Wohnbebauung ermitteln zu können.
  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 15 N 18.448

    Unwirksamkeit der Festsetzung eines Dorfgebiets für Einfamilienwohnhaus

    ... (vgl. Beschluss des Senats vom 18.1.2019 im Beschwerdeverfahren 15 CS 18.2235) sowie im Normenkontrollverfahren (vgl. Beschluss des Senats vom 18.1.2019 im gerichtlichen Eilverfahren 15 NE 18.2038) - im Wesentlichen aus: Der Bebauungsplan bestehe zu Unrecht aus einem "vorhabenbezogenen" Bebauungsplan und einem Bebauungsplan der "Angebotsplanung".

    593 (15 CS 18.2235) Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 18.01.2019 - 15 NE 18.2038
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten und die vorgelegten Behördenakten in diesem Verfahren, dem Normenkontrollverfahren (15 N 18.448) sowie dem Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26. September 2018 (15 CS 18.2235) Bezug genommen.

    Der Senat nimmt insoweit Bezug auf seine Entscheidung vom heutigen Tag im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der Antragstellerin zu 1 gegen die im Hinblick auf ein Wohnbauvorhaben erteilte Baugenehmigung (15 CS 18.2235).

  • VG Neustadt, 27.06.2019 - 4 K 44/19

    Außenbereich, Baurecht, Bauvorbescheid, Betrieb, Dauerhaftigkeit,

    Bei 50 Großvieheinheiten ist ein Abstand von Rinderhaltungsbetrieben zu Wohngebieten von 60 m - 68 m ausreichend, um schädliche Umwelteinwirkungen auszuschließen (Bayerischer VGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - 15 CS 18.2235 -, Rn. 9, juris; VG München, Urteil vom 13. Dezember 2007 - M 11 K 05.2481 -, Rn. 47, juris).
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