Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 177 Abs. 6 Satz 2 SGB IX, § 19 BetrVG
1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die Stelle der Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung kann einen Verstoß gegen die Chancengleichheit als ungeschriebenen Grundsatz und notwendiges Element demokratischer Wahlen, der zur ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung - Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung - Verstoß gegen Chancengleichheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06
Betriebsratswahl
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - BAG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - alle abzurufen auf juris).Die hiermit verbundene Ansprache und Beeinflussung des Wahlberechtigten ist, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden, Bestandteil eines demokratischen Wahlverfahrens (BAG vom 06.12.2000 a. a. O., LAG München vom 27.02.2007 a. a. O.; beide abzurufen auf juris).
Da die Herstellung des Werbematerials unstreitig auf Kosten des Beteiligten zu 4) erfolgte, fehlt es jedoch an irgendeinem zurechenbaren Verhalten (LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007, a. a. O; juris) seitens der Beteiligten zu 6), das zu einer Wahlbeeinflussung hätte führen können.
- BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99
Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - BAG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - alle abzurufen auf juris).Die hiermit verbundene Ansprache und Beeinflussung des Wahlberechtigten ist, solange keine unzulässigen Mittel verwandt werden, Bestandteil eines demokratischen Wahlverfahrens (BAG vom 06.12.2000 a. a. O., LAG München vom 27.02.2007 a. a. O.; beide abzurufen auf juris).
- LAG Baden-Württemberg, 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17
Wahl (hier zur Schwerbehindertenvertretung) in einem Betrieb mit überwiegender …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Einen eigenständigen Anspruch gegen den Wahlvorstand auf die Erteilung von Informationen über die persönlichen Kontaktdaten, insbesondere die Wohnanschrift von Wahlberechtigten hat der Wahlbewerber nicht, da insoweit das Interesse der anderen Wahlberechtigten überwiegt, selbst zu bestimmen, ob und von wem sie außerhalb ihrer Berufstätigkeit und ihrer Arbeitsstätte aus dem Kreis der Arbeitskollegen kontaktiert werden (LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17 - juris).Nach ihm soll jeder Wahlbewerber die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen haben (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2017 - 9 TaBV 4/17 - juris).
- BAG, 08.03.1957 - 1 ABR 5/55
Nichtigkeit der Wahl durch Beeinflussung - Verstosse gegen wesentliche …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Lässt sich der von Amts wegen zu ermittelnde Sachverhalt nicht eindeutig dahingehend aufklären, dass der Verstoß keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hat, so ist von einer Beeinflussung des Wahlergebnisses durch den Verstoß auszugehen (BAG, Entscheidung vom 08.03.1957 - 1 ABR 5/55 - juris;… GK-BetrVG/Kreutz Rn. 42;… HWGNRH/Nicolai Rn. 9;… Richardi BetrVG/Thüsing Rn. 37). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Hierzu gehört auch der unzulässige Druck von Seiten anderer Bürger oder gesellschaftlicher Gruppen (Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 10.04.1984 - 2 BvL 2/83 - BVerfGE 66, 366, 369, 380 m. w. N.). - BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 5/04
Betriebsratswahl - Information ausländischer Mitarbeiter
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Allerdings reicht nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (BAG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - BAG, Entscheidung vom 25.5.2005 - 7 ABR 39/04 - BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98 - alle abzurufen auf juris). - BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04
Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Allerdings reicht nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (BAG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - BAG, Entscheidung vom 25.5.2005 - 7 ABR 39/04 - BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98 - alle abzurufen auf juris). - BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07
Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Allerdings reicht nicht jede theoretisch denkbare Möglichkeit eines anderen Ergebnisses aus, vielmehr muss nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Umständen des Falles die Möglichkeit eines anderen Ergebnisses nicht gänzlich unwahrscheinlich sein (BAG, Entscheidung vom 13.10.2004 - 7 ABR 5/04 - BAG, Entscheidung vom 25.5.2005 - 7 ABR 39/04 - BAG, Entscheidung vom 21.01.2009 - 7 ABR 65/07 - LAG Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98 - alle abzurufen auf juris). - BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93
Gewerkschaftsausschluß
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1999 - 1 BvR 123/93 - BAG, Entscheidung vom 06.12.2000 - 7 ABR 34/99 - LAG München, Entscheidung vom 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06 - LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06 - alle abzurufen auf juris). - BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl - …
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18
Es ist richtig, dass die tatsächliche und finanzielle Unterstützung einer Gruppe von Kandidaten bei der Herstellung einer Wahlwerbung durch den Arbeitgeber einen Verstoß gegen § 20 Abs. 2 BetrVG darstellen kann, der zur Unwirksamkeit der Betriebsratswahl führt (BAG, Entscheidung vom 04.12.1986 - 6 ABR 48/85 - juris). - BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 93/87
Wahlbeteiligung Arbeiter und Angestellte
- LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 9 TaBV 80/06
Möglichkeit einer Behinderung der Betriebsratswahl im Falle einer Wahlbeobachtung …
- LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen eine "Muss-Vorschrift"; Verstoß …
- BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59
Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Motivirrtümern - Einmischung von …
- VG Schleswig, 10.04.2025 - 6 A 41/23
Ungültigkeit einer Gemeindewahl aufgrund von Fehlern bei der parteiinternen …
Andernfalls wäre jedes Wahlergebnis letzten Endes gefährdet (zum unbeachtlichen Motivirrtum bei einer Wahl: vgl. BAG…, Beschluss vom 02.12.1960 - 1 ABR 20/59 -, BAGE 10, 223, juris, Rn. 15; ArbG Frankfurt, Beschluss vom 07.08.2019 - 17 BV 675/18 -, juris, Rn. 55) und könnte nachträglich jeden Wahlvorschlag als abänderbar erscheinen lassen.
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