Rechtsprechung
| LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Rom II-VO 864/2007 Art. 4; Rom II-VO 864/2007 Art. 6
Unlauterer Wettbewerb und Kartellrecht -->ab 2020--> --> Lauterkeitsrecht
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- EuG, 25.10.2006 - T-13/05
Castell del Remei / OHMI - Bodegas Roda (ODA)
Auszug aus LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20
Rn. 67 Lässt der Patentinhaber seine Ansprüche fallen, Art. 113 Abs. 2 EPÜ, wird das Patent (mit Wirkung ex tunc, Art. 68 EPÜ) widerrufen (z.B. T 13/05, BeckRS 2007 30496066).Rn. 87 Ein fallengelassenes europäisches Patent wird widerrufen (z.B. T 13/05, BeckRS 2007 30496066).
- BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache
Auszug aus LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20
Eine Patentstreitsache liegt immer dann vor, wenn ein Anspruch auf eine Erfindung oder aus einer Erfindung geltend gemacht wird, oder wenn die Klage sonst mit einer Erfindung eng verknüpft ist (BGH GRUR 2011, 662, 663 [Rn. 9] - Patentstreitsache), insbesondere dann, wenn für die Beurteilung patentrechtliche Kenntnisse erforderlich sind.In diesen Fällen kann deshalb, sofern das Rechtsverhältnis nicht entsprechend dem Wortlaut des § 143 PatG im Patentgesetz geregelt wird, die Zuweisung eines Rechtsstreits an das Patentstreitgericht weder auf den Sinn und Zweck dieser Vorschrift noch auf die Zweckmäßigkeit einer prozessökonomischen Handhabung gestützt werden (BGH GRUR 2011, 662, 663 [Rn. 10] - Patentstreitsache).
- OLG Düsseldorf, 26.09.2019 - 2 U 28/19
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine niedrigfrequente …
Auszug aus LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20
und soweit die Antragsgegnerin zu 2) nicht zuvor einer Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4c O 22/19, bestätigt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-2 U 28/19, nach § 936, § 927 ZPO zustimmt, einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO der hiesigen Antragstellerin dem Grunde nach anerkennt, und darauf verzichtet, dem Schadensersatzverlangen der hiesigen Antragstellerin Ansprüche aus oder wegen der Europäischen Patente 2 630 962 B1, 3 199 172 B1 und 3 409 286 B1 sowie aus etwaigen weiteren eigenen Schutzrechten oder Anmeldungen mit derselben Priorität wegen Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauchen, Einführen und Besitzen des Medikaments "… 40 mg/ml Injektionslösung in einer Fertigspritze" in der Bundesrepublik Deutschland durch die Antragstellerin entgegenzuhalten.und soweit die Antragsgegnerin zu 2) nicht einer Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Düsseldorf, Az. 4c O 22/19, bestätigt durch das OLG Düsseldorf, Az. I-2 U 28/19, nach § 936, § 927 ZPO zustimmt, einen Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO der hiesigen Antragstellerin dem Grunde nach anerkennt, und darauf verzichtet, dem Schadensersatzverlangen der hiesigen Antragstellerin Ansprüche aus oder wegen der Europäischen Patente 2 630 962 B1, 3 199 172 B1 und 3 409 286 B1 sowie aus etwaigen weiteren eigenen Schutzrechten oder Anmeldungen mit derselben Priorität wegen Herstellen, Anbieten, in Verkehr bringen, Gebrauchen, Einführen und Besitzen des Medikaments "… 40 mg/ml Injektionslösung in einer Fertigspritze" in der Bundesrepublik Deutschland durch die Antragstellerin entgegenzuhalten.
- OLG München, 12.12.2019 - 6 U 5042/19
Unterlassungsanspruch wegen drohender Beeinträchtigung der Rechtsausübung
Auszug aus LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20
Anti suit injunctions sind aber nach deutschem Recht grundsätzlich nicht zulässig (siehe jüngst OLG München, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 6 U 5042/19 -, juris, Rn. 64 ff., vorgehend umfassend LG München I, BeckRS 2019, 25536, Rn. 52 ff, insb. Rn. 61 ff.). - LG München I, 02.10.2019 - 21 O 9333/19
Bestätigung einer einstweiligen Verfügung im Streit um eine Anti-Suit-Injunction
Auszug aus LG München I, 24.02.2020 - 7 O 1456/20
Anti suit injunctions sind aber nach deutschem Recht grundsätzlich nicht zulässig (siehe jüngst OLG München, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 6 U 5042/19 -, juris, Rn. 64 ff., vorgehend umfassend LG München I, BeckRS 2019, 25536, Rn. 52 ff, insb. Rn. 61 ff.).
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 80/22 So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395).
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 79/22
S1P-Rezeptormodulator
So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395). - LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 81/22 So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395).
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 84/22 So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395).
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 83/22 So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395).
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 86/22 So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395).
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 85/22 So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395).
- LG Düsseldorf, 26.01.2023 - 4a O 82/22 So ist auch nichts dafür dargetan, dass die Verfügungsklägerin nunmehr eine Sachentscheidung des EPA im erstinstanzlichen Einspruchsverfahren verhindern wolle (vgl. für das Einspruchsbeschwerdeverfahren LG München I, GRUR-RS 2020, 18395).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".