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| LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
- OLG Hamburg - 5 U 148/20 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Dabei gilt der Grundsatz der weiten Auslegung dieses Begriffes im Interesse eines wirksamen lauterkeitsrechtlichen Individualschutzes (vgl. nur BGH GRUR 2004, 877, 878). - BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98
Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Dies setzt nach § 8 Abs. 4 S. 1 UWG voraus, dass der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (vgl. BGH GRUR 2000, 1089, 1090). - BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07
0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben, …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Ein Anhaltspunkt dafür liegt vor, wenn bei kerngleichen Verletzungshandlungen ohne sachlichen Grund die Verfolgung in mehrere Abmahnungen aufgespalten wird (vgl. BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20).
- BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99
"Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Dabei genügt bereits der potentielle Wettbewerb zwischen den Unternehmen (vgl. nur BGH GRUR 2002, 828, 829 Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., 2020, § 2 UWG Rn. 104). - BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04
Bundesdruckerei
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den beteiligten Unternehmen als Anbietern ist jedenfalls dann gegeben, wenn sie die gleichen Waren innerhalb desselben Endabnehmerkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen (vgl. nur BGH GRUR 2007, 1079 Rn. 18). - OLG Hamburg, 19.12.2019 - 15 U 44/19
Online-Shop muss auf Differenzbesteuerung (= kein Vorsteuerabzug) deutlich …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Rn. 28 Entgegen der Auffassung der Klägerin ergibt sich auch nichts Anderes aus dem Urteil des 15. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (19.12.2019 - 15 U 44/19), da es sich zum einen um ein Anerkenntnisurteil handelt und zum anderen der dortige Hinweis unter der Überschrift "Preisangabe/Rechnung" nicht mit dem im hier zu beurteilenden Angebot fettgedruckten "Hinweis zur Mehrwertsteuer" vergleichbar ist. - OLG Brandenburg, 09.03.2020 - 1 Ws 19/20
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der rückwirkenden Bestellung …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung erwirkte die Klägerin beim LG Hamburg (Az.: 416 HKO 20/20) eine entsprechende einstweilige Verfügung. - OLG Hamburg, 26.02.2020 - 3 W 14/20
Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung bei Unterlassung des Hinweises auf …
Auszug aus LG Hamburg, 24.09.2020 - 416 HKO 93/20
Schließlich handelt es sich um einen hochpreisigen Artikel, wo insbesondere bei gewerblichen - mithin professionellen - Käufern zu erwarten ist, dass die Artikelbeschreibung mit dem Hinweis gelesen wird (vgl. auch OLG HH 3 W 14/20 in Bezug auf ein iPhone).
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