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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.01.2020 - 3 U 160/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4859
OLG Hamburg, 23.01.2020 - 3 U 160/18 (https://dejure.org/2020,4859)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.01.2020 - 3 U 160/18 (https://dejure.org/2020,4859)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 3 U 160/18 (https://dejure.org/2020,4859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Grippenvirendatenbank

    § 7 MarkenG, § 49 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 288 StGB
    Einwilligung in die Löschung einer Marke aufgrund Nichtigkeit des Markenkaufvertrags wegen Vollstreckungsvereitelung - Grippenvirendatenbank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 134
    Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer deutschen Wortmarke

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Wert einer nicht gewinnorientiert, sondern für gemeinnützige Zwecke benutzten Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 426
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10

    Werbegeschenke

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2020 - 3 U 160/18
    Obwohl die rechtserhaltende Benutzung einer Marke voraussetzt, dass die Marke für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (BGH, GRUR 2012, 180, Rn. 42 - Werbegeschenke), führt die nicht gewinnorientierte Nutzung einer Marke für gemeinnützige Zwecke nicht schon dazu, dass eine so benutzte Marke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist als verfallen zu gelten hätte (…Anschluss an EuGH, Urt. v. 9. Dezember 2008, C-442/07, Slg. 2008, I-9223 = GRUR 2009, 156 - Verein Radetzky-Orden).

    Das begründet indes, obwohl die rechtserhaltende Benutzung einer Marke voraussetzt, dass die Marke für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (BGH, GRUR 2012, 180, Rn. 42 - Werbegeschenke) und auch ein Unternehmenskennzeichenrecht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung Schutz erlangt durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (…BGH, GRUR 2016, 1066, Rn. 23 - mt-perfect), nicht schon die Annahme, dass die Marken "EF." und "GS." nach Ablauf der Benutzungsschonfrist verfallen und schon deshalb bei Abschluss der Markenkauf- und Übertragungsvereinbarung ohne jeden realen Wert (gewesen) sind.

  • EuGH, 09.12.2008 - C-442/07

    Verein Radetzky-Orden - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 12 - Verfall - Von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2020 - 3 U 160/18
    Obwohl die rechtserhaltende Benutzung einer Marke voraussetzt, dass die Marke für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (…BGH, GRUR 2012, 180, Rn. 42 - Werbegeschenke), führt die nicht gewinnorientierte Nutzung einer Marke für gemeinnützige Zwecke nicht schon dazu, dass eine so benutzte Marke nach Ablauf der Benutzungsschonfrist als verfallen zu gelten hätte (Anschluss an EuGH, Urt. v. 9. Dezember 2008, C-442/07, Slg. 2008, I-9223 = GRUR 2009, 156 - Verein Radetzky-Orden).

    Rn. 30 Zwar können der Schutz der Marke und die Wirkungen, die aufgrund ihrer Eintragung Dritten entgegengehalten werden können, nicht fortdauern, wenn die Marke ihren geschäftlichen Sinn und Zweck verliert, der darin besteht, dass für Waren oder Dienstleistungen, die mit dem die Marke bildenden Zeichen versehen sind, gegenüber Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen ein Absatzmarkt erschlossen oder gesichert wird (EuGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, C-442/07, Slg. 2008, I-9223 = GRUR 2009, 156, Rn. 14 - Verein Radetzky-Orden).

  • LG Hamburg, 31.08.2018 - 315 O 248/16

    Markenlöschung aufgrund Nichtigkeit des Markenkaufvertrags wegen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2020 - 3 U 160/18
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.08.2018 - Az. 315 O 248/16 - wird zurückgewiesen.

    Rn. 17 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 06.06.2018 - 315 O 248/16 - aufzuheben und den Beklagten zur Einwilligung in die Löschung der deutschen Wortmarke Nr. 302012040384 EF. gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt zu verurteilen.

  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 237/14

    mt-perfect - Markenrechtlicher Schutz geschäftlicher Bezeichnungen: Anforderungen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.01.2020 - 3 U 160/18
    Das begründet indes, obwohl die rechtserhaltende Benutzung einer Marke voraussetzt, dass die Marke für Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, um für diese Produkte einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern (…BGH, GRUR 2012, 180, Rn. 42 - Werbegeschenke) und auch ein Unternehmenskennzeichenrecht im Falle einer originär kennzeichnungskräftigen Bezeichnung Schutz erlangt durch ihre tatsächliche namensmäßige Benutzung, die auf den Beginn einer dauerhaften wirtschaftlichen Betätigung schließen lässt (BGH, GRUR 2016, 1066, Rn. 23 - mt-perfect), nicht schon die Annahme, dass die Marken "EF." und "GS." nach Ablauf der Benutzungsschonfrist verfallen und schon deshalb bei Abschluss der Markenkauf- und Übertragungsvereinbarung ohne jeden realen Wert (gewesen) sind.
  • BPatG, 15.04.2026 - 29 W (pat) 35/23
    Denn selbst wenn man mit dem OLG Hamburg (GRUR-RR 2020, 426, 428 f.) davon ausgeht, dass aus dem Streitwert nicht auf den wirtschaftlichen Mindestwert einer Marke geschlossen werden kann, sondern dieser bei nichtgewinnorientierter Nutzung auch deutlich unter der genannten Summe liegen kann, reduziert sich deren Wert nicht auf null.
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