Rechtsprechung
| OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Jameda darf positive Bewertungen eines Arztes löschen
- online-und-recht.de
Löschung positiver Jameda-Bewertungen
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zulässige Geheimhaltung des Prüfsystems bei Ärztebewertungen - jameda
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Positive Bewertungen
- rechtsportal.de
BGB § 241 Abs. 2
Wiederveröffentlichung von positiven Nutzerbewertungen auf einem Ärztebewertungsportal - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Positive Bewertungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Löschung von Bewertungen bei Manipulationsverdacht durch Jameda zulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Wiederveröffentlichung einer positiven Bewertung in Arztbewertungsportal wenn diese zu Unrecht durch Algorithmus als Fake-Bewertung eingestuft und gelöscht wurde
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Löschung positiver Bewertungen durch Jameda
- IWW (Kurzinformation)
Bewertungsportale | Jameda kann auch positive Bewertungen gegen den Willen des Arztes löschen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zahnarzt klagt gegen "Jameda.de" - Ärztebewertungsportal darf gute Bewertungen löschen, wenn begründeter Verdacht auf Manipulation besteht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Jameda darf auch positive Wertungen löschen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rechtmäßige Löschung positiver Bewertungen nach durch Algorithmus des Bewertungsportals begründeter Verdacht der Manipulation - Keine Pflicht des Portalbetreibers auf Offenbarung der Funktion des Algorithmus
Verfahrensgang
- LG München I, 16.04.2019 - 33 O 6880/18
- OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 611
- GRUR 2020, 770
- MMR 2020, 404
- ZUM 2020, 633
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18
Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Schutzgegenstand des Rechts ist auch der "gute Ruf" eines Unternehmens, das unternehmerische Ansehen (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18 juris, dort Rn. 41), und dieses wird maßgeblich durch Bewertungen auf Bewertungsportalen mitbestimmt, so dass in einer Löschung von positiven Bewertungen auch ein Eingriff in den Schutzbereich liegen kann.Inhalt und Grenzen des Schutzes einschließlich der Rechtswidrigkeit des Eingriffs ergeben sich, entsprechend der Natur als offener Tatbestand, erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit den im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphären Dritter gemäß den zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht entwickelten Grundsätzen (…PalandtSprau, a.a.O. § 823 Rn. 133 m.w.N; vgl. BGH, Urteil vom 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18 juris, dort Rn. 43).
Rn. 28 Das von der Beklagten betriebene Ärztebewertungsportal erfüllt eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion und der Portalbetrieb ist vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG erfasst (…BGH GRUR 2016, 855, Rn. 40 - jameda.de II; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18 juris, dort Rn. 46).
- BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15
Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht …
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Das ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (…BGHZ 168, 314 = NJW 2006, 3490 Rn. 14 - Kontaktanzeigen;… BGH, GRUR 2012, 193 = WRP 2012, 201 Rn. 17 - Sportwetten im Internet II); auch wenn die Parteien keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen abzusetzen versuchen, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das Dritter zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (…BGH NJW 2019, 3065 Rn. 232; BGH GRUR 2017, 918 = WRP 2017, 1085 Rn. 16 u. 19 m.w.N. - Wettbewerbsbezug;… BGH NJW 2019, 763 = GRUR 2019, 189 = WRP 2019, 317 Rn. 58 - Crailsheimer Stadtblatt II).Eine bloße Beeinträchtigung reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt (BGH GRUR 2017, 918 Rn. 16 - Wettbewerbsbezug).
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Rn. 28 Das von der Beklagten betriebene Ärztebewertungsportal erfüllt eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion und der Portalbetrieb ist vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG erfasst (BGH GRUR 2016, 855, Rn. 40 - jameda.de II; vgl. auch BGH…, Urteil vom 14.01.2020, Az. VI ZR 496/18 juris, dort Rn. 46).
- BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17
Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen …
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Das ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (…BGHZ 168, 314 = NJW 2006, 3490 Rn. 14 - Kontaktanzeigen;… BGH, GRUR 2012, 193 = WRP 2012, 201 Rn. 17 - Sportwetten im Internet II); auch wenn die Parteien keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen abzusetzen versuchen, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das Dritter zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (…BGH NJW 2019, 3065 Rn. 232;… BGH GRUR 2017, 918 = WRP 2017, 1085 Rn. 16 u. 19 m.w.N. - Wettbewerbsbezug; BGH NJW 2019, 763 = GRUR 2019, 189 = WRP 2019, 317 Rn. 58 - Crailsheimer Stadtblatt II). - BGH, 06.06.2019 - I ZR 67/18
Erfolgshonorar für Versicherungsberater - Vereinbarung eines beratungsrechtlichen …
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Das ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (…BGHZ 168, 314 = NJW 2006, 3490 Rn. 14 - Kontaktanzeigen;… BGH, GRUR 2012, 193 = WRP 2012, 201 Rn. 17 - Sportwetten im Internet II); auch wenn die Parteien keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen abzusetzen versuchen, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das Dritter zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (BGH NJW 2019, 3065 Rn. 232;… BGH GRUR 2017, 918 = WRP 2017, 1085 Rn. 16 u. 19 m.w.N. - Wettbewerbsbezug;… BGH NJW 2019, 763 = GRUR 2019, 189 = WRP 2019, 317 Rn. 58 - Crailsheimer Stadtblatt II). - BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09
Sportwetten im Internet
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Das ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (…BGHZ 168, 314 = NJW 2006, 3490 Rn. 14 - Kontaktanzeigen; BGH, GRUR 2012, 193 = WRP 2012, 201 Rn. 17 - Sportwetten im Internet II); auch wenn die Parteien keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen abzusetzen versuchen, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das Dritter zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (…BGH NJW 2019, 3065 Rn. 232;… BGH GRUR 2017, 918 = WRP 2017, 1085 Rn. 16 u. 19 m.w.N. - Wettbewerbsbezug;… BGH NJW 2019, 763 = GRUR 2019, 189 = WRP 2019, 317 Rn. 58 - Crailsheimer Stadtblatt II). - BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03
Prostitutionswerbung und Jugendschutz
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
Das ist gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, das heißt im Absatz behindern oder stören kann (BGHZ 168, 314 = NJW 2006, 3490 Rn. 14 - Kontaktanzeigen;… BGH, GRUR 2012, 193 = WRP 2012, 201 Rn. 17 - Sportwetten im Internet II); auch wenn die Parteien keine gleichartigen Waren oder Dienstleistungen abzusetzen versuchen, besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis, wenn zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das Dritter zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren oder Dienstleistungen einen wettbewerblichen Bezug zueinander aufweisen (…BGH NJW 2019, 3065 Rn. 232;… BGH GRUR 2017, 918 = WRP 2017, 1085 Rn. 16 u. 19 m.w.N. - Wettbewerbsbezug;… BGH NJW 2019, 763 = GRUR 2019, 189 = WRP 2019, 317 Rn. 58 - Crailsheimer Stadtblatt II). - LG München I, 16.04.2019 - 33 O 6880/18
JAMEDA: Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Bewertungen?
Auszug aus OLG München, 27.02.2020 - 29 U 2584/19
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I, Az. 33 O 6880/18, vom 16.04.2019,.
- OLG Frankfurt, 19.11.2020 - 16 W 37/20
Warnhinweis auf Ärzteportal rechtmäßig beim Verdacht manipulierter Bewertungen
Die Einblendung des Warnhinweises erfolgt jedoch nicht in Abwicklung des Schuldverhältnisses (vgl. auch OLG München, Urteil vom 27.2.2020, 29 U 2584/19, juris, für die dort streitgegenständliche Löschung positiver Bewertungen). - OLG Karlsruhe, 08.05.2024 - 6 U 198/23
Account-Sperre - Antrag eines Journalisten auf Erlass einer einstweiligen …
Umstritten ist die ähnlich gelagerte Frage, ob etwa zwischen dem Anbieter von Waren oder Dienstleistungen einerseits und dem Betreiber eines für die Präsentation und Vermittlung solcher Leistungen eingerichteten Online-Marktplatzes andererseits ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht (dafür OLG Frankfurt, GRUR-RR 2021, 120 f; Alexander, WRP 2018, 765, 768; dagegen OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380 ff; LG Stuttgart, MMR 2021, 1000, 1003 f; offengelassen LG München I, MMR 995, 1000; siehe auch Eckel, GRUR 2021, 1125; OLG München, GRUR 2020, 770, 772 f).Eine potentielle Begünstigung einer unbestimmten Vielzahl von Konkurrenten, denen gegenüber diese Geschäftsbedingungen mit geringerer Wahrscheinlichkeit oder Häufigkeit zum Tragen kommen könnten, reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt der Förderung fremden Wettbewerbs nicht aus (siehe auch OLG München, GRUR 2020, 770, 772 f zur Entfernung von "gefälschten" positiven Beiträgen auf einem Bewertungsportal).
- OLG Karlsruhe, 12.12.2025 - 6 W 50/25
Herzliche Bilderecke - Wettbewerbsverhältnis zwischen einem auf einem sozialen …
Rn. 71 Nicht geklärt scheint die Frage, wann auch im Übrigen zwischen einerseits dem Betreiber einer für die Präsentation und Vermittlung von Waren oder Dienstleistungen eingerichteten Online-Plattform und andererseits den - insbesondere auf dieser Plattform vertretenen - Anbietern solcher Leistungen ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht (…generell für möglich erachtet von BeckOK-UWG/Alexander, Stand Okt. 2025, § 2 Rn. 294b; bejahend zwischen Betreiber eines Vergleichsportals und Anbieter der dort verglichenen Leistungen Alexander, WRP 2018, 765, 768; zwischen Betreiber einer Taxi-Vermittlungs-App und Taxiunternehmen OLG Frankfurt, GRUR-RR 2021, 120 f; grundsätzlich verneinend OLG Koblenz, GRUR-RR 2006, 380 ff; LG Stuttgart, MMR 2021, 1000, 1003 f; offengelassen LG München I, MMR 2021, 995, 1000; siehe auch Eckel, GRUR 2021, 1125; OLG München, GRUR 2020, 770, 772 f;… Köhler in Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl., § 2 Rn. 4.17c). - OLG München, 20.07.2023 - 29 U 174/22
Wettbewerbsverhältnis, Klageantrag, Unerlaubte Handlung, Unterlassungsanspruch, …
Rn. 84 Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Anbietern von Waren, die auf dieser Plattform vertrieben werden, und dem Betreiber eines Online-Marktplatzes für derartige Waren besteht aber nicht, sofern der Plattformbetreiber - wie hier - nicht selbst als Anbieter der Produkte tätig wird (…dazu BGH GRUR 2015, 1129 Rn. 18-20 - Hotelbewertungsportal;… OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 121 Rn. 911; Senat GRUR 2020, 770 Rn. 34-38;… Keller in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 5. Auflage, Rn. 137 zu § 2;… Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Auflage, Rn. 4.17b zu § 2;… Sosnitza in: Ohly/Sosnitza, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 8. Auflage, Rn. 71 zu § 2). - LG München I, 28.04.2026 - 33 O 5016/25
Bewertungsportal, irreführende Darstellung, negative Online-Bewertung, …
Schon durch die Art und Weise der Darstellung können wesentliche Geschäftsaktivitäten, wie die Kundenakquise, unmittelbar beeinträchtigt sein (Oberlandesgericht München, Endurteil vom 27.02.2020, Az.: 29 U 2584/19, NJW-RR 2020, 611, 612).
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