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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10376
OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21 (https://dejure.org/2021,10376)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.03.2021 - 6 U 11/21 (https://dejure.org/2021,10376)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. März 2021 - 6 U 11/21 (https://dejure.org/2021,10376)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Herkunftshinweis durch Eintrag als "Marke" auf Amazon-Marketplace - "American Food and Drinks"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen unbefugter Nutzung einer Marke Verwendung identischer Zeichen Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen Voraussetzungen einer unlauteren Behinderung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: American Food and Drinks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Keine freie Wahl bei Markenangaben auf Amazon.de

  • heuking.de (Kurzinformation)

    ASIN bei AMAZON - Abmahnung des Markeninhabers kann Rechtsmissbrauch sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Marken auf Amazon: Wenn die Abmahnung des Markeninhabers zum Rechtsmissbrauch führt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 311
  • MMR 2021, 569
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamm, 22.11.2018 - 4 U 73/18

    Irreführung durch Textfeld "von" auf Amazon

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Daher kann die Bezeichnung des Anbieters in dem Feld "Marke" im konkreten Fall eine Irreführung der angesprochenen Verkehrskreise darstellen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.11.2018 - 4 U 73/18, GRUR-RR 2018, 180).

    Rn. 69 b) Wie das OLG Hamm (GRUR-RR 2019, 180) angenommen hat, ist das Vorgehen allerdings rechtsmissbräuchlich.

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Rn. 48 a) Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegen gehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZB 69/14, GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS; Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04, BGHZ 173, 230 - CORDARONE;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 55).

    Rn. 51 Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS).

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: …

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag; Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummer).

    Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 4 Nr. 4 Rn. 4.6).

  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Verwendung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. BGH, GRUR 2012, 1040 - pjur/pure, mwN).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des …

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Hat eine Handlung bei objektiver Betrachtung nachteilige Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen, die so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen, dann ist diese ebenfalls als unlauter anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2007 - I ZR 96/04, GRUR 2007, 800 - Außendienstmitarbeiter).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 44/14

    Markenrecht: Anforderungen an den für die Löschung wegen bösgläubiger …

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich angenommen, dass bei einer böswillig angemeldeten Marke dem Unterlassungsanspruch der Einwand des § 4 Nr. 4 UWG entgegen gehalten werden kann, auch wenn Löschungsansprüche nicht bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZB 44/14, GRUR 2016, 378 - LIQUIDROM).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Rn. 48 a) Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegen gehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZB 69/14, GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS; Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04, BGHZ 173, 230 - CORDARONE;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 55).
  • BGH, 15.10.2015 - I ZB 69/14

    Markenrecht: Vorwurf einer böswilligen Markenanmeldung - Glückspilz

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Rn. 48 a) Den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegen gehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2015 - I ZB 69/14, GRUR 2016, 380 - GLÜCKSPILZ; Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS; Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 148/04, BGHZ 173, 230 - CORDARONE;… Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 14 Rn. 55).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Das wettbewerbsrechtlich Unlautere kann darin liegen, dass ein Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Zeichenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfs einsetzt (vgl. BGH, Urteil vom 03.02.2005 - I ZR 45/03, GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck; OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2011 - 6 U 179/10, GRUR-RR 2012, 119).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag; Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummer).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 179/10

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche nach …

  • OLG Köln, 30.08.2024 - 6 U 25/24

    Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Informationsvorschriften sowie gegen das …

    Rn. 42 Die Voraussetzungen einer unlauteren Behinderung liegen im Streitfall vor, wie der Senat in einer vergleichbaren Konstellation bereits entschieden hat (Urteil vom 26.03.2021, 6 U 11/21, MMR 2021, 569 = GRUR-RR 2021, 311 - American Food and Drinks).

    Rn. 46 Dies hat, wie der Senat bereits in anderer Sache festgehalten hat (Senat GRUR-RR 2021, 311 Rn. 39 - American Food and Drinks), zur Folge, dass der erste Anbieter eines bestimmten Produkts durch die Gestaltung des ersten Angebots, mit dem die T. angelegt wird, zahlreiche Vorgaben machen kann, insbesondere als Markeninhaber.

    Es kommt hinzu, dass hierdurch die für den Verbraucher wesentliche Möglichkeit, den Verkäufer mit dem günstigsten Verkaufspreis auszuwählen, vereitelt werden kann (vgl. Senat GRUR-RR 2021, 311 Rn. 45 - American Food and Drinks).

  • LG Köln, 14.02.2024 - 84 O 132/23

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Gegenabmahnung und Prozessaufspaltung

    Rn. 63 Die Voraussetzungen einer unlauteren Behinderung liegen im Streitfall vor, wie der Senat in einer vergleichbaren Konstellation bereits entschieden hat (Urteil vom 26.03.2021, 6 U 11/21, MMR 2021, 569 = GRUR-RR 2021, 311 - American Food and Drinks).

    Rn. 67 Dies hat, wie der Senat bereits in anderer Sache festgehalten hat (Senat GRUR-RR 2021, 311 Rn. 39 - American Food and Drinks), zur Folge, dass der erste Anbieter eines bestimmten Produkts durch die Gestaltung des ersten Angebots, mit dem die so genannte "ASIN" angelegt wird, zahlreiche Vorgaben machen kann, insbesondere als Markeninhaber.

    Es kommt hinzu, dass hierdurch die für den Verbraucher wesentliche Möglichkeit, den Verkäufer mit dem günstigsten Verkaufspreis auszuwählen, vereitelt werden kann (vgl. Senat GRUR-RR 2021, 311 Rn. 45 - American Food and Drinks).

  • LG Hamburg, 14.07.2022 - 327 O 32/19

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einem Angebot

    Die von der Klägerin selbst vertriebenen Waren trügen nicht "den Markennamen 'Lyra Pet'", so dass die Klägerin bei "Eintragung" der Klagemarke "bösgläubig gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 14 MarkG" [sic] gewesen sei und mit ihrem vorliegenden zeichenrechtlichen Vorgehen gegen die Beklagte - nach u. a. OLG Köln MMR 2021, 569 f. - rechtsmissbräuchlich handele.

    Rn. 21 Einen Rechtsmissbrauch in Form eines Behinderungswettbewerbs i. S. v. § 4 Nr. 4 UWG anzunehmen, erachtet das OLG Köln in seiner in MMR 2021, 569 f., veröffentlichten und von der Beklagten zitierten Entscheidung unter den nachfolgenden Voraussetzungen für denkbar (…vgl. OLG Köln a. a. O., S. 570):.

  • OLG Frankfurt, 10.03.2022 - 6 U 196/20

    Gezielte Behinderung durch Aufstellung minderwertiger Altkleider-Container …

    Es genügt - wie bei allen Beispielstatbeständen des § 4 UWG - die Eignung der geschäftlichen Handlung zur Behinderung (BGH WRP 2017, 324 Rn 34 - Portierungsauftrag; OLG Köln WRP 2021, 808 Rn 32).

    Indes kann eine Maßnahme auch dann unlauter sein, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (ebenso BGH GRUR 2009, 685 Rn 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn 42 - wetteronline.de; OLG Köln WRP 2021, 808 Rn 33).

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