Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Klinisch belegte Wirksamkeit
§ 3 UWG, § 3a UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 3 HeilMWerbG
Unterlassunganspruch wegen die Wirksamkeit betreffende Werbeaussagen zu Halsschmerzmitteln - klinisch belegte Wirksamkeit - kanzlei.biz
Inwiefern Aussagen bei Arzneimittelwerbung in Fachkreisen irreführend sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 5 ; UWG § 8 ; HWG § 3
1. Die Fachkreisbewerbung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels, das in seinem Anwendungsgebiet mit Lebensmitteln (Hustenbonbons), aber auch mit homöopathischen Arzneimitteln konkurriert, mit der Angabe 'klinisch belegte Wirksamkeit' wird vom ... - rechtsportal.de
UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 5 ; UWG § 8 ; HWG § 3
Unterlassung von Werbeaussagen für ein Arzneimittel; Fachkreisbewerbung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels; Werblich herausgestellte Aussage "klinisch belegte Wirksamkeit"; Vortrag im Berufungsverfahren in dringlichkeitsschädlicher Zeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.01.2019 - 411 HKO 58/18
- OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2021, 390
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19
Wird einer Verkehrsvorstellung, die vom Antragsteller/Kläger im Zusammenhang mit Irreführungstatbeständen vorzutragen ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 431, 433, Rn. 16 - Tiegelgröße), erstmalig im Berufungsverfahren vorgetragen, erfolgt dies regelmäßig in dringlichkeitsschädlicher Zeit.Auch die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit des darin liegende Tatsachenvortrags (vgl. BGH, GRUR 2018, 431, 433, Rn. 16 - Tiegelgröße) nach § 531 ZPO stellt sich deshalb nicht.
- BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11
Biomineralwasser
Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2021 - 3 U 33/19
Indem die Antragstellerin einzelne Angaben jeweils gesondert angreift, macht sie diese im Wege der kumulativen Klagehäufung zu jeweils getrennten Klagezielen und damit auch dann zu gesonderten Streitgegenständen, wenn dabei jeweils die konkrete Verletzungsform in Bezug genommen wird (BGHZ 194, 314, Rn. 25 - Biomineralwasser).
- LG Hamburg, 26.03.2024 - 406 HKO 20/24
Irreführende Werbung und irreführender Preisvergleich bei einem Internetportal …
Rn. 30 Zu der zu 1.2 streitige Bezeichnung als "Vergleichsportal" bzw. "größtes Vergleichsportal" fehlt es aufgrund des Parteivorbringens im Widerspruchsverfahren an einer ausreichenden Tatsachengrundlage zur Feststellung der gerügten Irreführung, wobei sich die Prüfung auf den von Antragstellerseite in dringlichkeitsunschädlicher Zeit geltend gemachten Sachverhalt beschränkt (vgl. BGH Urteil vom 11.10.2017, I ZR 78/16 - Tiegelgröße, Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11.3.2021, 3 U 33/19 ).
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