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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14395
OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19 (https://dejure.org/2021,14395)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2021 - 3 U 39/19 (https://dejure.org/2021,14395)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 3 U 39/19 (https://dejure.org/2021,14395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Antikoagulationstherapie

    § 3 UWG 2015, § 3a UWG 2015, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG 2015, § 5 Abs 3 UWG 2015, § 8 Abs 1 UWG 2015
    Irreführende Arzneimittelwerbung: Unterlassungsanspruch bei fachlich nicht belegter Überlegenheitsaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 5 ; UWG § 8 ; HWG § 3
    1. Wird für ein Arzneimittel einschränkungslos damit geworben, dass es das einzige Mittel mit überlegener Sicherheit im Vergleich zu einem weiteren Präparat sei, dann liegt darin aus der Sicht des Fachverkehrs eine umfassende Überlegenheitsaussage gegenüber dem ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 3 ; UWG § 3a; UWG § 5 ; UWG § 8 ; HWG § 3
    Ansprüche wegen irreführender Arzneimittelwerbung; Umfassende Überlegenheitsaussage; Irreführende Werbung mangels aufklärender Hinweise; Werbung mit einer überlegenen Sicherheit eines Arzneimittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 299
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19
    Danach ist es irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (…BGH, GRUR 2015, 1244, Rn. 16f. - Äquipotenzangabe in Fachinformation; BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 16 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Rn. 96 Nach der Rechtsprechung des BGH ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Angaben in einer Fachinformation, die dem Zulassungsantrag eines Arzneimittels beigefügt war, zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprochen haben (vgl. BGH, GRUR 2013, 649, Rnrn. 34 - 36 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Ein Werbender kann sich zum wissenschaftlichen Nachweis der Richtigkeit seiner werblichen Behauptungen in Bezug auf Eigenschaften eines Arzneimittels daher grundsätzlich auf die Angaben in der Fachinformation berufen (BGH, GRUR 2013, 649, Rnrn. 34 - 36 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Rn. 97 Der Anspruchsteller kann jedoch die indizielle Bedeutung der Zulassung für die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der in einer Fachinformation enthaltenen Angaben erschüttern, indem er darlegt und erforderlichenfalls belegt, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekannt gewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen (…BGH, GRUR 2015, 1244, Rn. 16f. - Äquipotenzangabe in Fachinformation; BGH, GRUR 2013, 649, Rnrn. 42 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 649, Rn. 45 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil m.w.N.).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19
    Hat sich im Rahmen einer Zulassungsstudie eine überlegene Sicherheit eines Mittels gegenüber einem weiteren Präparat allgemein und daher auch für eine bestimmte Patientengruppe gezeigt, dann ist die indizielle Bedeutung für die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der auf der Zulassungsstudie fußenden Angaben in der Fachinformation erschüttert, wenn nach dem Zulassungszeitpunkt bekannt gewordene wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die bezogen auf jene Patientengruppe gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung zunächst belegten Aussagen sprechen (Anschluss an BGH, GRUR 2015, 1244, Rn. 16f. - Äquipotenzangabe in Fachinformation).

    Danach ist es irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (BGH, GRUR 2015, 1244, Rn. 16f. - Äquipotenzangabe in Fachinformation;… BGH, GRUR 2013, 649 Rn. 16 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

    Ebenso kann sich der Inhaber einer Arzneimittelzulassung darauf berufen, dass die Angaben in der Fachinformation zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels dem gesicherten Stand der Wissenschaft entsprochen haben (BGH, GRUR 2015, 1244, Rn. 16f. - Äquipotenzangabe in Fachinformation).

    Rn. 97 Der Anspruchsteller kann jedoch die indizielle Bedeutung der Zulassung für die hinreichende wissenschaftliche Absicherung der in einer Fachinformation enthaltenen Angaben erschüttern, indem er darlegt und erforderlichenfalls belegt, dass neuere, erst nach dem Zulassungszeitpunkt bekannt gewordene oder der Zulassungsbehörde bei der Zulassungsentscheidung sonst nicht zugängliche wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die gegen die wissenschaftliche Tragfähigkeit der durch die Zulassung belegten Aussagen sprechen (BGH, GRUR 2015, 1244, Rn. 16f. - Äquipotenzangabe in Fachinformation; BGH, GRUR 2013, 649, Rnrn. 42 f. - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Industrienähmaschinen - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19
    Anhaltspunkte dafür, dass sich das Verständnis der angesprochenen speziellen Verkehrskreise von dem des Verkehrskreises unterscheiden könnte, dem die Senatsmitglieder angehören, bestehen vorliegend nicht (…vgl. BGH, GRUR-RS 2020, 39105, Rn. 14 - Sinupret; BGH, GRUR 2019, 196, Rn. 19 - Industrienähmaschinen;… OLG Hamburg, LMuR 2016, 216, 218, juris Rn. 50; Feddersen, GRUR 2013, 127, 128).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (…OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - "HSA FREI"; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206).
  • OLG Hamburg, 16.02.2017 - 3 U 194/15

    HSA frei - Irreführende Bewerbung eines Impfstoffs: Widerlegung der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der angesprochene Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2018, 27, Rn. 45 - "HSA FREI"; OLG Hamburg, PharmaR 2007, 204, 206).
  • LG Hamburg, 23.12.2015 - 408 HKO 131/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Bezeichnung der Dosierung eines Arzneimittels …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19
    Rn. 9 Nachfolgend hat das Landgericht mit Urteil vom 23. Dezember 2015, Az. 408 HKO 131/15, das vorgenannte Verbot zu 3. auf den Widerspruch der Beklagten aufgehoben.
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