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| LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Wiedergabewarteschlangensteuerung II
§ 4 S 1 PatG, § 9 PatG, § 10 PatG, § 139 Abs 1 PatG, Art 2 EuPatÜbk
Einstweiliges Unterlassungsverfahren wegen einer Patentverletzung im Zusammengang mit drahtlosen Audiosystemen - Wiedergabewarteschlangensteuerung II - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- LG Hamburg, 04.02.2021 - 327 O 378/20
Wiedergabewarteschlangensteuerung - Voraussetzungen des Erlasses einer …
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Rn. 46 b) Die Kammer geht in diesem Verfahren - anders als im Parallelverfahren zum Aktenzeichen 327 O 378/20 gegen die deutsche Schwestergesellschaft der Antragsgegnerin - mit der für den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die angegriffene Ausführungsform die Merkmale 14.4.3 und 14.4.3.2 wortsinngemäß verwirklicht.Rn. 47 Die Kammer hält an der im Parallelverfahren zum Aktenzeichen 327 O 378/20 mit Urteil vom 04.02.2021 ausgesprochenen und begründeten Auffassung fest, wonach das Merkmal 14.4.3.2 des Verfügungspatents erfordert, dass bereits zum Zeitpunkt der ersten Eingabe jeder Zone eine playback queue zugeordnet ist.
Rn. 51 bb) Die Antragstellerin hat, nachdem dies in der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren zum Aktenzeichen 327 O 378/20 bestritten worden war, im hiesigen Verfahren hinreichend glaubhaft gemacht, dass bei der angegriffenen Ausführungsform bereits zum Zeitpunkt der ersten Eingabe den dargestellten Zonen playback queues zumindest dann zugeordnet sind, wenn diese playback queues zuvor mittels einer weiteren mobilen Vorrichtung (d.h. mittels eines weiteren oder mehrerer weiterer Smartphones) oder mittels einer anderen Software (d.h. mittels der G. Home App anstelle der Y. Music App) mit Medienelementen befüllt worden waren.
Rn. 57 Nichts anderes ergibt sich daraus, dass oben hinsichtlich des Verbindungszustandsindikators ausgeführt wurde, dass das Bestehen einer Verbindung den Endpunkt des Verfahrens bilde, was zwangsläufig zur Folge habe, dass bis zur zweiten Eingabe keine Verbindung zwischen der mobilen Vorrichtung und den Zonen bestehe (so auch in der Parallelsache, Urt. v. 04.02.2021 - 327 O 378/20, GRUR-RS 2021, 6494, Rn. 26).
Ein solches zögerliches Verhalten liegt hier aber nicht vor, denn die Antragstellerin hat mit diesem Vortrag lediglich auf das in der mündlichen Verhandlung in der Parallelsache zum Aktenzeichen 327 O 378/20 erstmals erfolgte Bestreiten der Verwirklichung des Merkmals 14.4.3.2 durch die dortige Antragsgegnerin reagiert.
- OLG Hamburg, 29.09.1983 - 3 U 134/83
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Maßgeblich ist eine umfassende Interessenabwägung, in die insbesondere eine Prognose hinsichtlich des Rechtsbestands einzubeziehen ist (HansOLG, Urt. v. 29.09.1983 - 3 U 134/83, GRUR 1984, 105 - Früchteschneidemaschine;… vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.07.2009 - 6 U 61/09, GRUR-RR 2009, 442, 443 - Vorläufiger Rechtsschutz;… Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl. 2015, § 139 Rn. 153a f. m.w.N.).Zwar ist in die im Rahmen des Verfügungsgrundes anzustellende Interessenabwägung auch ein etwaiges zögerliches Verhalten der Antragstellerseite einzubeziehen (HansOLG, Urt. v. 29.09.1983 - 3 U 134/83, GRUR 1984, 105 - Früchteschneidemaschine).
- BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07
Olanzapin
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Eine neuheitsschädliche Vorwegnahme erfordert eine eindeutige und unmittelbare Offenbarung in der jeweiligen Entgegenhaltung (BGH, Urt. v. 16.12.2008 - X ZR 89/07, GRUR 2009, 382, Rn. 25 - Olanzapin;… Urt. v. 18.06.2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121, Rn. 34 - Halbleiterdotierung).
- BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79
Terephthalsäure
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Maßgeblich ist dabei ein Einzelvergleich, d.h. die beanspruchte Lehre ist mit jeder Entgegenhaltung gesondert zu vergleichen (BGH, Beschl. v. 17.01.1980 - X ZB 4/79, GRUR 1980, 283, 284 f. - Terephtalsäure). - LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 67/15
Mittelbare Patentverletzung: Uneingeschränkter Beitritt des Generika-Herstellers …
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Sind - wie hier - Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund durch die Antragstellerseite glaubhaft gemacht, steht die Anordnung einer Sicherheitsleistung im Ermessen des Gerichts (vgl. Kammer, Urt. v. 02.04.2015 - 327 O 67/15, GRUR-RS 2015, 08240 - Rabattvertrag). - OLG Frankfurt, 08.11.2018 - 6 U 77/18
Eilverfahren: Fehlender Verfügungsgrund bei Erhebung weiterer Beanstandungen; …
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Rn. 66 Ohne Erfolg verweist die Antragsgegnerin in diesem Zusammenhang darauf, dass eine Antragstellerin, die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot gestützte Ansprüche geltend macht, nicht ohne Schaden für die Dringlichkeit im Laufe des Verfahrens weitere Gründe nachschieben darf, aus denen sich die Irreführung ergeben soll (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 08.11.2018 - 6 U 77/18, GRUR-RS 2018, 30032, Rn. 14 ff. - maximale Übertragungsrate). - BGH, 18.06.2013 - X ZR 35/12
Patentnichtigkeitsverfahren: Patentfähigkeit eines Streitpatents als …
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Eine neuheitsschädliche Vorwegnahme erfordert eine eindeutige und unmittelbare Offenbarung in der jeweiligen Entgegenhaltung (…BGH, Urt. v. 16.12.2008 - X ZR 89/07, GRUR 2009, 382, Rn. 25 - Olanzapin; Urt. v. 18.06.2013 - X ZR 35/12, GRUR 2013, 1121, Rn. 34 - Halbleiterdotierung). - BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
Rangierkatze
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Entscheidend ist nämlich allein die objektive Eignung der angegriffenen Ausführungsform zur Verwirklichung der patentgemäßen Lehre, während es nicht darauf ankommt, wie diese im Einzelfall oder üblicherweise genutzt wird (BGH, Urt. v. 13.12.2005 - X ZR 14/20, GRUR 2006, 399 Rn. 21 - Rangierkatze;… Mes, PatG, 5. Aufl. 2020, § 14 Rn. 61). - BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
Rohrreinigungsdüse II
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Der konkretisierende Lebenssachverhalt wird bei auf eine Patentverletzung gestützten Ansprüchen im Wesentlichen durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt (BGH, Urt. v. 21.02.2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 Rn. 19 - Rohrreinigungsdüse II). - OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09
Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass …
Auszug aus LG Hamburg, 29.04.2021 - 327 O 36/21
Maßgeblich ist eine umfassende Interessenabwägung, in die insbesondere eine Prognose hinsichtlich des Rechtsbestands einzubeziehen ist (…HansOLG, Urt. v. 29.09.1983 - 3 U 134/83, GRUR 1984, 105 - Früchteschneidemaschine; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 08.07.2009 - 6 U 61/09, GRUR-RR 2009, 442, 443 - Vorläufiger Rechtsschutz;… Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl. 2015, § 139 Rn. 153a f. m.w.N.). - OLG Hamburg, 19.04.2001 - 3 U 231/00
Einstweilige Verfügung wegen Unterlassungsanspruch in …
- LG Hamburg, 02.04.2015 - 315 O 24/15
Patentverletzungsstreit: Mittelbare Patentverletzung bei uneingeschränktem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - L 3 U 197/12
Verletztengeld: Hinweis auf entgangene Einnahmeerwartungen wegen Nichtantritts …
- LG Hamburg, 01.08.2019 - 327 O 211/19
Patentverletzungsverfahren: Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen …
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