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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.08.2021 - 15 W 51/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,39019
OLG Köln, 17.08.2021 - 15 W 51/21 (https://dejure.org/2021,39019)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.08.2021 - 15 W 51/21 (https://dejure.org/2021,39019)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. August 2021 - 15 W 51/21 (https://dejure.org/2021,39019)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Streitwert einer DSGVO-Auskunftsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung für eine Datenauskunft; Klägerisches Interesse bei Einleitung eines Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 61
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • LG Bonn, 01.07.2021 - 15 O 372/20

    Auskunftsanspruch gemäß DSGVO: Umfang und Höhe des Streitwerts

    Auszug aus OLG Köln, 17.08.2021 - 15 W 51/21
    Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 24.07.2021 gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil des Landgerichts Bonn vom 01.07.2021 - 15 O 372/20 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 27.07.2021 wird die erstinstanzliche Wertfestsetzung dahingehend abgeändert, dass der Streitwert für die Datenauskunft (Klageantrag zu 1) auf 5.000 EUR (statt 500 EUR) festgesetzt wird.
  • BSG, 11.09.2024 - B 4 AS 6/23 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger …

    Rn. 36 4. Die Streitwertfestsetzung für das von der Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihres Ehemanns geführte Verfahren im Revisionsrechtszug erfolgt auf Grundlage von § 197a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 52 Abs. 3, § 45 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, § 47 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GKG in Höhe des Werts der von dem Beklagten vom Ehemann der Klägerin zu Beginn des Rechtszugs noch geforderten Leistungen (§ 40 GKG; vgl OLG Köln - I-15 W 51/21, 15 W 51/21 - juris RdNr 1; Hartmann in Hartmann, Kostengesetze online, 4. Lieferung, 11/2022, § 40 GKG 2004).
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