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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42930
OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,42930)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.09.2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,42930)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. September 2021 - 6 U 81/21 (https://dejure.org/2021,42930)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Abwerben von Mitarbeiter ist regelmäßig keine wettbewerbswidrige Behinderung und nicht wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)

    Abwerben von Mitarbeitern - Trotz Verboten und Vereinbarungen ist Abwerbung kaum zu vermeiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 50
  • GRUR-RR 2022, 265
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 245/12

    Abwerbeverbot - Abwerbeverbot in einer Kooperationsvereinbarung konkurrierender …

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Anwendbar ist die Vorschrift auch auf eine Vereinbarung zwischen einzelnen Arbeitgebern (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2014 - I ZR 245/12, BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot).

    Rn. 59 Die Vorschrift des § 75f HGB schließt nicht nur die Klagbarkeit von Einstellungsverboten, sondern auch von Vereinbarungen zwischen Unternehmern aus, keine Arbeitskräfte des Vertragspartners abzuwerben (vgl. BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot).

    Dieser durch § 75f HGB bezweckte Schutz des Arbeitnehmers wird auch durch die Vereinbarung eines Abwerbeverbots zwischen Unternehmern im Allgemeinen in einem Ausmaß beeinträchtigt, dass es gerechtfertigt ist, eine derartige Vereinbarung dem Anwendungsbereich des § 75f HGB zu unterstellen (vgl. BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot).

    Hierzu hat der BGH (BGHZ 201, 205) folgendes ausgeführt:.

    Rn. 72 Soweit der BGH (BGHZ 201, 205 - Abwerbeverbot) davon ausgeht, dass auch im Falle einer gezielten Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG die Ausnahmevorschrift nicht anzuwenden ist, führt dies zu keinem anderen Ergebnis, weil - wie noch dazulegen ist - keine gezielte Behinderung in diesem Sinn vorliegt.

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: …

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag; Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummer).

    Hierzu zählen alle Wettbewerbsparameter, wie der Absatz, wobei die Eignung zur Behinderung ausreicht, auch wenn diese noch nicht eingetreten ist (vgl. BGH, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO, § 4 Nr. 4 Rn. 4.6).

  • LG Köln, 03.02.2021 - 31 O 3/21
    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Unter Abänderung des am 25.05.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln, Az. 31 O 3/21, wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 03.02.2021, Az. 31 O 3/21, aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

    Rn. 39 das Urteil des Landgerichts Köln vom 25. Mai 2021, Az. 31 O 3/21, sowie die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 03. Februar 2021 aufzuheben und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 05. Januar 2021 vollständig zurückzuweisen.

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Rn. 78 Die Schwelle der als bloße Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht in erster Linie auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.2008 - I ZR 190/05, GRUR 2008, 917 - EROS).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des …

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Hat eine Handlung bei objektiver Betrachtung nachteilige Auswirkungen auf das Wettbewerbsgeschehen, die so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen, dann ist diese ebenfalls als unlauter anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 11.01.2007 - I ZR 96/04, GRUR 2007, 800 - Außendienstmitarbeiter).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Das schließt das Recht des Unternehmers ein, in seinem Markterfolg nicht unverhältnismäßig eingeschränkt oder behindert zu werden (vgl. BVerfGE 97, 228, 253; BVerfG, NJW-RR 2004, 1710, 1711).
  • BGH, 30.04.1974 - VI ZR 132/72

    Rechtswirkungen einer Nichteinstellungsabrede

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Für die Stützung dieser Rechtsansicht verweist die Antragsgegnerin insbesondere auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1974, wonach § 75f HGB auch für Abreden gilt, mit denen die Abwerbung des Personals eines Leiharbeitsunternehmens durch das entleihende Unternehmen verhindert werden solle (BGH, Urt. v. 30.04.1974 - VI ZR 132/72).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 - Portierungs-Auftrag; Urteil vom 21.02.2002 - I ZR 281/99, GRUR 2002, 902 - Vanity-Nummer).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2026 - 7 U 100/24

    Kein Anspruch des Klägers wegen vorgesprächsloser Übernahme von vier Mitarbeitern …

    Dass auch solche rein prozeduralen Voraussetzungen wie ein Vorgespräch unter den Voraussetzungsbegriff des § 75f S. 1 HGB fallen, ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.04.2014 (…I ZR 245/12, juris Rn. 12 - 29, ihm folgend auch OLG Köln, Urteil vom 03.09.2021 - I-6 U 81/21, juris Rn. 56), in welchem dieser - gegen eine Vielzahl von Literaturstimmen (…Nachweise bei BGH, a.a.O, juris Rn. 17) - auch sogenannte Abwerbeverbote unter § 75f S. 1 HGB subsumiert hat.
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