Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - I-15 W 6/21 |
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Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens und Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens wegen Patentverletzung Düsseldorfer Verfahren Herausgabe eines schriftlichen Sachverständigengutachtens Begriff des Betriebsgeheimnisses oder ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.01.2021 - 4c O 72/19
- OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - I-15 W 6/21
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 75
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OLG Düsseldorf, 22.06.2020 - 2 W 10/20
Eingeschränkte Freigabe eines Beweissicherungsgutachtens eines Sachverständigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Rn. 11 Das Landgericht hat die für die Herausgabe eines Sachverständigengutachtens maßgeblichen Grundsätze zutreffend wiedergegeben und ist infolge dessen zu Recht davon ausgegangen, dass das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen im Rahmen eines Besichtigungsverfahrens grundsätzlich an den Antragsteller bzw. Besichtigungsgläubiger persönlich herauszugeben ist, unabhängig davon, ob das Sachverständigengutachten eine Schutzrechtsverletzung bejaht oder verneint (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.02.2020, I-2 W 1/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15; jeweils m. w. Nachw.).Rn. 12 Es ist weiterhin zu Recht davon ausgegangen, dass eine Herausgabe (nur) dann und insoweit ausscheiden kann, als dass das Sachverständigengutachten Teile oder Unterlagen enthält, die von der Beweisanordnung nicht umfasst sind, oder wenn und soweit der Antragsgegner bzw. Besichtigungsschuldner beachtliche verfassungsrechtlichen Schutz nach Art. 12 Abs. 1 GG genießende Geheimhaltungsinteressen geltend macht, denen sich nicht ohne Eingriff in den Aussagegehalt des Gutachtens durch Schwärzungen Rechnung tragen lässt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.02.2020, I-2 W 1/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15; jeweils m. w. Nachw.).
Auch ein objektiv nutzloses Rumpf-Gutachten ist auszuhändigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.02.2020, I-2 W 1/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.2015, I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1681, jeweils m. w. Nachw.).
Allerdings nur insoweit und in dem Umfang wie dies erforderlich ist, um dem Besichtigungsgläubiger eine Verfolgung der begangenen Schutzrechtsverletzung zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.02.2020, I-2 W 1/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15; jeweils m. w. Nachw.).
Rn. 16 Will der Besichtigungsschuldner - wie hier - aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen verhindern, dass das Sachverständigengutachten der gegnerischen Partei (vollständig) zur Kenntnis gebracht wird, hat er nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen Tatsachen darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen, die ein solches Geheimnis begründen bzw. aus denen der Schluss gezogen werden kann, das bei ihm bestehende Geschäftsgeheimnisse berührt sind (BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20;… Cepl/Voß/Hahn, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 485 Rn. 59).
Rn. 24 Als Geheimnis ist nach den anerkannten Grundsätzen der Rechtsprechung zum "Düsseldorfer Verfahren" jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.01.2019, Az.: I-2 W 1/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15).
Der Wert des Beschwerdeverfahrens um die Aushändigung des Besichtigungsgutachtens ist üblicherweise mit einem Viertel des Werts des selbstständigen Beweisverfahrens zu bemessen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.03.2020, I-2 W 3/20).
- BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08
Lichtbogenschnürung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Rn. 16 Will der Besichtigungsschuldner - wie hier - aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen verhindern, dass das Sachverständigengutachten der gegnerischen Partei (vollständig) zur Kenntnis gebracht wird, hat er nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen Tatsachen darzulegen und ggf. glaubhaft zu machen, die ein solches Geheimnis begründen bzw. aus denen der Schluss gezogen werden kann, das bei ihm bestehende Geschäftsgeheimnisse berührt sind (BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20;… Cepl/Voß/Hahn, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 485 Rn. 59).Rn. 24 Als Geheimnis ist nach den anerkannten Grundsätzen der Rechtsprechung zum "Düsseldorfer Verfahren" jedes betriebsbezogene, technische oder kaufmännische Wissen im weitesten Sinne anzusehen, das allenfalls einem begrenzten Personenkreis bekannt ist und von dem sich ein größerer Personenkreis nur unter Schwierigkeiten Kenntnis verschaffen kann, an dessen Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes Interesse hat und in Bezug auf das sein Geheimhaltungswille bekundet worden oder erkennbar ist (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.01.2019, Az.: I-2 W 1/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15).
Rn. 26 Daraus ergibt sich für den Besichtigungsschuldner, der die vorbehaltlose Offenlegung eines Sachverständigengutachtens verhindern will, die Notwendigkeit, nicht nur darzulegen, dass schützenswerte Geschäftsgeheimnisse berührt sind, sondern auch aufzuzeigen, welcher Stellenwert diesen im Wettbewerb zukommt und welche Nachteile ihm aus der Offenbarung erwachsen könnten (BGH, GRUR 2010, 318, 322 - Lichtbogenschnürung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019 - I-2 W 7/19 m. w. Nachw.;… Cepl/Voß/Hahn, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., § 492 Rn. 15;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. B, Rz. 138).
Rn. 45 Mit Blick auf die Anordnung und Ausgestaltung der Führungs- und Umlenkrollen hat die Antragsgegnerin schließlich auch den Stellenwert des Geschäftsgeheimnisses und die Nachteile ausreichend dargetan, die ihr aus der Offenbarung der Information erwachsen können (BGH, GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschürung).
- LG Düsseldorf, 10.10.2024 - 4a O 94/19
Kinder-Hygieneartikel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Rn. 32 Der neuerliche Hinweis der Antragstellerin auf die im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 13.02.2020 im parallelen Verletzungsverfahren Az. 4a O 94/19 eingeblendeten bildlichen Darstellungen der Maschine D08 und der Maschine "E." führt nicht dazu, dass die hier in Rede stehende konkrete Anordnung und Ausgestaltung der Führungs- und Umlenkrollen als allgemein bekannt anzusehen ist.Soweit die Antragstellerin auch in diesem Zusammenhang auf die bildlichen Darstellungen im Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 13.02.2020 im parallelen Verletzungsverfahren Az. 4a O 94/19 verweis, verfängt dies nicht.
Rn. 82 Auch die Anregung der Antragsgegnerin, den Beweisbeschluss aufzuheben, weil dem Beweissicherungsverfahren infolge der Ausführungen der Antragstellerin zu den im Verletzungsverfahren Landgericht Düsseldorf 4a O 94/19 überreichten Lichtbildern die Grundlage entzogen worden sei, bleibt ohne Erfolg.
- BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00
Präzisionsmessgeräte
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Selbst in der Zusammenstellung von für sich allgemeinen bekannten Informationen kann ein Geschäftsgeheimnis liegen (BGH GRUR 2008, 727 - Schweißmodulgenerator; BGH GRUR 2003, 356 - Präzisionsmessgeräte).Der Geheimnischarakter wird regelmäßig auch nicht dadurch aufgehoben, dass Vorgänge in einem Produktionsbetrieb den dort Beschäftigten bekannt werden (BGH, GRUR 2018, 1161 - Hohlfasermembranspinnanlage II; BGH, GRUR 2012, 1048 - MOVICOL-Zulassungsantrag; BGH GRUR 2003, 356 - Präzisionsmessgeräte).
- OLG Düsseldorf, 02.07.2015 - 2 W 13/15
Umfang des Akteneinsichtsrechts im selbständigen Beweisverfahren wegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Auch ein objektiv nutzloses Rumpf-Gutachten ist auszuhändigen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.06.2020, I-2 W 10/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.02.2020, I-2 W 1/20; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.08.2019, I-2 W 7/19; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.07.2015, I-15 W 20/15; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.2015, I-2 W 13/15, BeckRS 2016, 1681, jeweils m. w. Nachw.).Die Anordnung des selbstständigen Beweisverfahrens ist gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht anfechtbar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.07.2015, I-2 W 13/15).
- BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16
Hohlfasermembranspinnanlage II - Wettbewerbsverstoß wegen unbefugter Verwertung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Der Geheimnischarakter wird regelmäßig auch nicht dadurch aufgehoben, dass Vorgänge in einem Produktionsbetrieb den dort Beschäftigten bekannt werden (BGH, GRUR 2018, 1161 - Hohlfasermembranspinnanlage II; BGH, GRUR 2012, 1048 - MOVICOL-Zulassungsantrag; BGH GRUR 2003, 356 - Präzisionsmessgeräte). - BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Es gilt indes zu bedenken, dass grundsätzlich auch ohne besondere Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag aus § 241 Abs. 2 BGB die (Neben)Verpflichtung des Arbeitnehmers folgt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren (BAG NZA 2009, 855 m. w. Nachw.;… MüKoBGB/Spinner BGB § 611a Rn. 1007). - BGH, 23.02.2012 - I ZR 136/10
MOVICOL-Zulassungsantrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Der Geheimnischarakter wird regelmäßig auch nicht dadurch aufgehoben, dass Vorgänge in einem Produktionsbetrieb den dort Beschäftigten bekannt werden (BGH, GRUR 2018, 1161 - Hohlfasermembranspinnanlage II; BGH, GRUR 2012, 1048 - MOVICOL-Zulassungsantrag; BGH GRUR 2003, 356 - Präzisionsmessgeräte). - OLG Hamburg, 16.03.2021 - 2 W 17/20
Erbscheinsverfahren: Berücksichtigung nach dem Schulchan Aruch getroffener …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Da sich das Besichtigungsgutachten nicht zur Frage des Rechtsbestands verhält, obliegt es mithin jedem, dem das Gutachten vorgelegt wird, sich selbst Gedanken darüber zu machen, ob das Antragspatent rechtsbeständig ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.10.2014, I-2 W 17/20;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl. Abschn. B, Rn. 145). - BGH, 13.12.2007 - I ZR 71/05
Schweißmodulgenerator
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.09.2021 - 15 W 6/21
Selbst in der Zusammenstellung von für sich allgemeinen bekannten Informationen kann ein Geschäftsgeheimnis liegen (BGH GRUR 2008, 727 - Schweißmodulgenerator; BGH GRUR 2003, 356 - Präzisionsmessgeräte). - KG, 22.07.2019 - 2 W 1/19
Aussetzung des Anordnungsverfahrens im einstweiligen Rechtsschutz
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