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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57142
OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19 (https://dejure.org/2021,57142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.11.2021 - 5 U 188/19 (https://dejure.org/2021,57142)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. November 2021 - 5 U 188/19 (https://dejure.org/2021,57142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verwendung eines Zeichens für Dienstleistungen in Bezug auf Grundstücksprojekte im Bereich der Agrarwirtschaft Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten und einer Vertragsstrafe Auslegung einer Vertragsstrafenvereinbarung

Kurzfassungen/Presse

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    Rom II-VO 864/2007 Art. 8; UMV 2017/1001 Art. 125; UMV 2017/1001 Art. 129
    Immaterialgüterrecht -->ab 2020--> --> Markenrecht; Zuständigkeit --> Sonstige besondere Gerichtsstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 128
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL - Gemeinschaftsmarkenrechtliche Verwechslungsgefahr: Prüfung der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Für den Anspruch auf Schadensersatz und den der Vorbereitung seiner Berechnung dienenden Anspruch auf Auskunftserteilung kommt es ferner auf das zur Zeit der Verletzungshandlungen geltende Recht an (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 135/19, GRUR 2021, 724 Rn. 25 - PEARL/PURE PEARL).

    Eine Verwechslungsgefahr ist allerdings ausgeschlossen, wenn die Waren oder Dienstleistungen einander nicht ähnlich sind (BGH, GRUR 2021, 724 Rn. 31 - PEARL/PURE PEARL).

    Von einer Unähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen kann nur ausgegangen werden, wenn trotz (unterstellter) Identität der Zeichen und erhöhter Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke die Annahme einer Verwechslungsgefahr wegen des Abstands der Waren oder Dienstleistungen von vornherein ausgeschlossen ist (BGH, GRUR 2021, 724 Rn. 36 - PEARL/PURE PEARL, mwN; OLG Hamburg…, Urteil vom 27.06.2019 - 5 U 220/17, GRUR-RS 2019, 53793 Rn. 87).

    Bei dem angegriffenen Zeichen sind demgegenüber diejenigen Waren oder Dienstleistungen einzubeziehen, für die es benutzt worden ist (BGH, GRUR 2021, 724 Rn. 43 - PEARL/PURE PEARL).

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 222/17

    Kennzeichenschutz: Voraussetzungen für eine inländische relevante …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Namentlich löst nicht jedes im Inland abrufbare Internetangebot für Dienstleistungen oder Waren aus dem Ausland bei Verwechslungsgefahr mit einem inländischen Kennzeichen kennzeichenrechtliche Ansprüche aus (BGH, Urteil vom 07.11.2019 - I ZR 222/17, GRUR 2020, 647 Rn. 25 - Club Hotel Robinson, mwN).

    Fehlt es an einem solchen ausländischen Schwerpunkt, kann eine Verletzungshandlung im Inland nach den allgemeinen Grundsätzen auch in Fällen mit Auslandsberührung regelmäßig bereits dann gegeben sein, wenn im Inland unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden (BGH, GRUR 2020, 647 Rn. 28 - Club Hotel Robinson, mwN).

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 195/17

    SAM - Markenrechtsverletzung durch Verwendung eines markenrechtlich geschützten …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Der auf Wiederholungsgefahr gestützte und in die Zukunft gerichtete Unterlassungsantrag besteht nur, wenn die beanstandete Handlung sowohl nach dem zur Zeit der beanstandeten Handlung geltenden Recht als auch nach der bei Schluss der mündlichen Verhandlung des Senats geltenden Fassung der Norm rechtsverletzend war (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 195/17, GRUR 2019, 522 Rn. 12 - SAM).

    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 195/17, GRUR 2019, 522 Rn. 25 f. - SAM;… Urteil vom 11.04.2019 - I ZR 108/18, GRUR 2019, 1289 Rn. 21 f. - Damen Hose MO).

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Denn die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung ist mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen, dass sie außer der Unterlassung derartiger Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH, Urteil vom 04.05.2017 - I ZR 208/15, GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter).

    Dabei ist in den Blick zu nehmen, ob verschiedene oder fortdauernde Verstöße gegen das Unterlassungsversprechen im Streitfall auf einem einheitlichen Entschluss der Schuldnerin beruhen oder auf mehreren (vgl. BGH, GRUR 2017, 823 Rn. 37-38 - Luftentfeuchter).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Maßgeblich ist somit in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektive Parteiwille (BGH…, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12, GRUR 2014, 595 Rn. 28 - Vertragsstrafenklausel; Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17, GRUR 2019, 292 Rn. 39 - Foto eines Sportwagens).

    Bei der Auslegung vertraglicher Unterlassungspflichten ist davon auszugehen, dass es regelmäßig dem Parteiwillen entspricht, der Schuldner wolle vertraglich keine weitergehenden Unterlassungspflichten übernehmen als diejenigen, die zum Ausschluss des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs erforderlich sind (BGH, GRUR 2019, 292 Rn. 41 - Foto eines Sportwagens).

  • BGH, 17.12.2020 - I ZR 228/19

    Saints Row - Anschlussinhaber muss Rechteinhaber nicht vorgerichtlich über …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Maßgebend ist demnach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB ), bei dessen Ermittlung neben dem Erklärungswortlaut die beiderseits bekannten Umstände, wie insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, deren Zweck, die Beziehung zwischen den Vertragsparteien sowie deren Interessenlage heranzuziehen sind (BGH, Urteil vom 17.12.2020 - I ZR 228/19, GRUR 2021, 714 Rn. 24 - Saints Row).

    Weiter gilt das Gebot der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung und der Berücksichtigung des durch die Parteien beabsichtigten Zwecks des Vertrags (BGH, GRUR 2021, 714 Rn. 25 - Saints Row).

  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 108/18

    Markenrechtsverletzung im Internet-Versandhandel: Herkunftshinweisende …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Von einer kennzeichenmäßigen Verwendung ist auszugehen, wenn ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Verkehrs in einem Zeichen den Hinweis auf die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Unternehmen sieht (st. Rspr., vgl. BGH…, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 195/17, GRUR 2019, 522 Rn. 25 f. - SAM; Urteil vom 11.04.2019 - I ZR 108/18, GRUR 2019, 1289 Rn. 21 f. - Damen Hose MO).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Neben dem Sanktions- und Verhütungsgesichtspunkt kommt es für die nachträgliche Bestimmung der Höhe einer der Zuwiderhandlung angemessenen Vertragsstrafe auch auf deren weitere Funktion als pauschalierter (Mindest-) Schadensersatz an (BGH, Urteil vom 30.09.1993 - I ZR 54/91, GRUR 1994, 146, 147/148 - Vertragsstrafebemessung; vgl. jetzt auch die Kodifizierung in § 13a UWG ).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 61/18

    Schadensersatzpflicht bei Nutzung einer verwechslungsfähigen Marke im …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (stRspr; vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2019 - I ZR 61/18, GRUR 2019, 953 Rn. 19 - Kühlergrill).
  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für …

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2021 - 5 U 188/19
    Maßgeblich ist somit in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektive Parteiwille (BGH, Urteil vom 13.11.2013 - I ZR 77/12, GRUR 2014, 595 Rn. 28 - Vertragsstrafenklausel;… Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 187/17, GRUR 2019, 292 Rn. 39 - Foto eines Sportwagens).
  • BGH, 12.07.2018 - I ZB 86/17

    Störerhaftung einer Rundfunkanstalt: Umfang der Handlungspflicht einer …

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hohlfasermembranspinnanlage II - Wettbewerbsverstoß wegen unbefugter Verwertung …

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 20/17

    Davidoff Hot Water IV - Markenverletzung: Besitz des die markenrechtsverletzende …

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des …

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 37/07

    Unrichtige Aufsichtsbehörde

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 94/06

    Wiederholungsgefahr hinsichtlich einer Markenverletzung

  • OLG Stuttgart, 11.06.2015 - 2 U 136/14

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung: Arglistanfechtung; …

  • OLG Frankfurt, 19.02.2015 - 16 U 141/14

    Anfechtung Unterwerfungsvertrag bei gleichzeitig zur Abmahnung beantragten …

  • OLG Hamburg, 06.03.2025 - 5 U 2/24

    Rückrufansprüche und Vertragsstrafeansprüche wegen einer Verletzung der …

    Daneben ist auch die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz zu berücksichtigen (Senat GRUR-RR 2022, 128 Rn. 81 - EVEREST;… BGH GRUR 2014, 595 Rn. 16 - Vertragsstrafenklausel).
  • OLG Hamburg, 21.12.2023 - 5 U 63/22
    Nach der noch zum Warenzeichenrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage der zeichenmäßigen Benutzung eines Zeichens nicht auf dessen Zweckbestimmung durch den Verwender, sondern allein darauf an, ob der angesprochene Verkehr das Zeichen auch als Hinweis auf die Herkunft der Ware oder Dienstleistung aus einem bestimmten Betrieb versteht (Senat GRUR-RR 2022, 128 Rn. 72 - EVEREST).
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