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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 29.12.2021 - 2 O 302/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,57395
LG Meiningen, 29.12.2021 - 2 O 302/21 (https://dejure.org/2021,57395)
LG Meiningen, Entscheidung vom 29.12.2021 - 2 O 302/21 (https://dejure.org/2021,57395)
LG Meiningen, Entscheidung vom 29. Dezember 2021 - 2 O 302/21 (https://dejure.org/2021,57395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Thüringen

    § 249 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 286 ZPO
    Verkehrsicherungspflichtverletzung: Schadensersatz bei Beschädigung eines Kfz durch herabfallendes Werbeschild; Erschütterung der Feststellungen eines Privatgutachters durch Prüfberichte der Haftpflichtversicherung; Erstattung von Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen ...

  • RA Kotz

    Fahrzeugbeschädigung durch herabfallendes Werbeschild - Schadensersatzansprüche

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 396/18

    Bemessung der Höhe des Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall; …

    Auszug aus LG Meiningen, 29.12.2021 - 2 O 302/21
    Rn. 49 Betreffend die Kosten für Beilackierungsarbeiten hat der BGH (Urteil vom 17.09.2019 - Az. VI ZR 396/18) entschieden, dass ein Anspruch nicht mit der Begründung verneint werden kann, die Erforderlichkeit der Beilackierungskosten lasse sich erst nach durchgeführter Reparatur sicher beurteilen, auch insoweit war daher kein Abzug vorzunehmen.
  • AG Lübeck, 09.09.2022 - 21 C 736/22

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall durch Fahrrad

    Es liegt in der Natur der Sache, dass bei der fiktiven Abrechnung eines Fahrzeugschadens stets eine gewisse Unsicherheit verbleibt, ob der objektiv zur Herstellung erforderliche Betrag demjenigen entspricht, der bei einer tatsächlichen Durchführung der Reparatur angefallen wäre (LG Meiningen, Urteil vom 29.12.2021 - 2 O 302/21, Rn. 49; BGH…, Urteil vom 17.09.2019 - VI ZR 396/18, Rn. 14).
  • AG Hildburghausen, 16.09.2024 - 21 C 272/23
    Dieser der Beklagten obliegenden Darlegungslast, dass die geltend gemachte Wertminderung unzutreffend ermittelt wurde, kann sie nicht durch den bloßen Verweis auf eine - angeblich - mündliche Stellungnahme der DEKRA gegenüber der Beklagten nachkommen (vgl. LG Meiningen, Urteil vom 29. Dezember 2021 - 2 O 302/21 -, Rn. 48, juris).
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