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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10451
OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20 (https://dejure.org/2022,10451)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.01.2022 - 6 U 112/20 (https://dejure.org/2022,10451)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Januar 2022 - 6 U 112/20 (https://dejure.org/2022,10451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Flüssigkeitszufuhranordnung

    Patentverletzungsverfahren: Prüfung von Gleichwirkung und Gleichwertigkeit - Flüssigkeitszufuhranordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Ansprüche wegen behaupteter Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; Flüssigkeitszufuhranordnung für die Zuführung von Flüssigkeiten in Sprühpistolen; Schwerkraftgespeiste Zufuhranordnung; Prüfung einer Gleichwirkung; Wortsinngemäße Lösung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung und Rückruf wegen Patentverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 349
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (27)

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Ebenso wie die Berücksichtigung der Funktion eines Merkmals seiner Reduktion auf eine räumlich-körperlich definierte Einheit entgegenstehen kann, ebenso wenig darf aber das Verständnis eines räumlich-körperlich definierten Merkmals auf seine Funktion reduziert werden (Meier-Beck, GRUR 2003, 905, 907;… Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. 2015, § 14 Rn. 71 mwN; siehe BGHZ 211, 1 Rn. 32 - Pemetrexed).

    Dafür besteht insbesondere bei dem vorliegenden Anspruchsmerkmal in Anbetracht des grundsätzlich fest umrissenen Verständnisses des Fachmanns (siehe BGH, GRUR 2005, 41, 42 - Staubsaugersaugrohr; BGHZ 211, 1 Rn. 32 - Pemetrexed) von einer Nut (und der dafür charakteristischen Wirkungsweise mit einem Gegenstück) und der Anspruchsvorgabe, wonach gerade die Nut zum dichtenden Eingriff (und nicht nur zur Förderung eines Eingriffs zwischen anderen Bauteilen) geeignet sein muss, keine Grundlage im durch die Beschreibung und die Figuren erläuterten Wortsinn des Patentanspruchs.

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung;… siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).

    Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des Auslegungsprotokolls ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (…BGH, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; BGHZ 211, 1 Rn. 74 f - Pemetrexed).

    Rn. 218 aa) Die für die Äquivalenz erforderliche Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass dieser in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (vgl. nur BGHZ 150, 149, 154 - Schneidesser I; BGHZ 211, 1 Rn. 50 mwN - Pemetrexed).

    Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (…BGHZ 189, 330 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung; BGHZ 211, 1 Rn. 50 - Pemetrexed).

    Rn. 221 Eine Ausführung fällt auch dann, wenn die Abwandlung keinen wesentlichen Einfluss auf die im Endergebnis angestrebte Wirkung (hier: dichtenden Eingriff des ersten Adapters mit dem oberen Ende des Mischbechers) hat und dieser Umstand dem Fachmann nahegelegt war, nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn dem Patentanspruch aus fachmännischer Sicht zu entnehmen ist, dass die Übereinstimmung mit dem primären Wortsinn (hier: Bewirkung des dichtenden Eingriffs durch eine Nut im Sinne einer formschlüssigen Verbindung) zu den wesentlichen Erfordernissen der Erfindung gehört (vgl. BGHZ 211, 1 Rn. 51 mwN zu britischen Gerichtsurteilen - Pemetrexed).

    An der Orientierung am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre fehlt es danach insbesondere, wenn ihr eine Auswahlentscheidung zu Gunsten der nach dem Anspruchswortlaut beanspruchten Lösung zu entnehmen ist (siehe dazu allgemein BGHZ 211, 1 Rn. 52 ff - Pemetrexed;… BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 ff - V-förmige Führungsanordnung).

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung; GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung;… siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).

    Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des Auslegungsprotokolls ausgerichtet, bei der Bestimmung des Schutzbereichs einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit ausreichender Rechtssicherheit für Dritte zu verbinden (…BGH, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… BGHZ 211, 1 Rn. 74 f - Pemetrexed).

    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr;… GRUR 2012, 1122 Rn. 19 - Palettenbehälter III; GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß;… GRUR 2021, 574 Rn. 43 - Kranarm).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (…BGH, GRUR 2012, 1122 Rn. 26 - Palettenbehälter III; GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß).

    Hierfür kommt es auf die patentgemäße Wirkung und eine sich hieran orientierende Gewichtung der bei den angegriffenen Ausführungsformen festgestellten Defizite an (BGH, GRUR 1999, 909, 914 - Spannschraube; GRUR 2005, 1005, 1006 - Bratgeschirr;… GRUR 2012, 1122 Rn. 27 - Palettenbehälter III; GRUR 2015, 361 Rn. 25 - Kochgefäß;… GRUR 2021, 574 Rn. 47 - Kranarm).

  • BGH, 23.08.2016 - X ZR 76/14

    Patentverletzung: Gleichwirkung einer anderen Ausgestaltung der Erfindung für …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed; GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung;… siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).

    Rn. 220 Für die Beurteilung der Frage, ob die Überlegungen des Fachmanns, die ihm die Ersetzung eines wortsinngemäßen Merkmals durch ein abgewandeltes, aber im Zusammenhang der technischen Lehre des Patents gleichwirkendes Mittel erlauben, am Patentanspruch orientiert sind, kommt es im Zweifel weniger auf die räumlich-körperliche Ausgestaltung des Mittels als solche als vielmehr auf deren Funktion im Kontext der patentgemäßen Lehre an (BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 20 - V-förmige Führungsanordnung).

    An der Orientierung am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten Lehre fehlt es danach insbesondere, wenn ihr eine Auswahlentscheidung zu Gunsten der nach dem Anspruchswortlaut beanspruchten Lösung zu entnehmen ist (…siehe dazu allgemein BGHZ 211, 1 Rn. 52 ff - Pemetrexed; BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 ff - V-förmige Führungsanordnung).

    Eine Auswahlentscheidung, die neben der wortsinngemäßen Lehre eine Erstreckung des Schutzbereichs auf eine als gleichwirkend auffindbare Abwandlung ausschließt, kann allerdings regelmäßig nicht mit der Begründung angenommen werden, der Patentinhaber habe sich mit der konkreten Formulierung des Merkmals auf eine dessen Wortsinn entsprechende Ausgestaltung, die sich auf eine bevorzugte Ausführung fokussiert, festgelegt, insbesondere wenn die Patentschrift andere mögliche gleichwirkende Ausgestaltung nicht offenbart (BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 ff - V-förmige Führungsanordnung).

    Rn. 228 (4) Somit kann dahinstehen, ob insoweit sogar eine Auswahlentscheidung (im oben dargestellten, die Äquivalenz von vorneherein ausschließenden Sinn) gegen Dichtungsringe anzunehmen ist, weil die Beschreibung des Klagepatents - allerdings in anderem Zusammenhang - konkret gerade Dichtungsringe als eine von mehreren Möglichkeiten offenbart, eine bestimmte technische Wirkung zu erzielen (hier eine Dichtung zwischen benachbarten Bauteilen), jedoch nur die andere Möglichkeit, nämlich eine Nut zum dichtenden Eingriff, als Merkmal des ersten Adapters in den Patentanspruch aufgenommen worden ist (siehe BGH, GRUR 2016, 1254 Rn. 27 mwN - V-förmige Führungsanordnung).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 88/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Rn. 132 2. Aufgabe der Erfindung ist es, wie die Beschreibung in Abschnitt [0003] zutreffend angibt, eine Anordnung zum Zuführen von Flüssigkeit für eine durch Schwerkraft belieferte Flüssigkeitssprüheinrichtung bereitzustellen, die wie die in WO ´539 beschriebene und beanspruchte Anordnung (auf andere Weise oder weitere) Vorteile gegenüber dem wiederum dort beschriebenen Stand der Technik erzielen soll (siehe BPatGU 7), namentlich hinsichtlich der Erleichterung einer Aufbewahrung in der Sprühpistole übriger Flüssigkeit (siehe Abschnitt [0006]; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2017 - I-15 U 88/16, juris Rn. 41).

    Davon dürfte allerdings zumindest dann auszugehen sein, wenn den wesentlichen Erwägungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21. Dezember 2017 - I-15 U 88/16, juris Rn. 74 ff) zur Auslegung des Klagepatents) beizutreten sein sollte.

    Schon mangels Erwähnung eines anderen dafür adapterseitig vorgesehenen Bauteils und aufgrund des herkömmlichen technischen Verständnisses einer Nut (dazu sogleich) ergibt sich für den Fachmann aber, dass es die Nut ist, die aufgrund ihrer Auslegung mit dem oberen Ende des Mischbechers in Eingriff gelangen kann (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2017 - I-15 U 88/16, juris Rn. 97).

    Es mag genügen, wenn mit dem Eingriff eine hinreichende Wirkverbindung im Nutbereich mit Abdichtungswirkung erreicht wird, ohne dass sämtliche Bestandteile der Nut (ein flächig oder als Kante ausgebildeter Nutgrund und flächige Nutwände/-schenkel) in gleicher Weise an dieser Abdichtung beteiligt sind; so mag es etwa genügen, wenn die eigentliche Dichtwirkung nur durch den hinreichenden Druckkontakt mit einem Nutschenkel erfolgt, während dem anderen Nutschenkel insoweit im Wesentlichen nur eine Führungsfunktion zukommt (so LG Düsseldorf…, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4a O 121/15, juris Rn. 60; entgegen der Ansicht der Klägerin offengelassen von OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Dezember 2017 - I-15 U 88/16, juris Rn. 117 aE: "allenfalls").

    Dies mag allerdings der Fall sein, sofern die Patentauslegung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 21. Dezember 2017 - I-15 U 88/16, juris Rn. 96 ff, 117 ff) zutrifft, wonach der Patentanspruch keine bloß mittelbare "Kooperation" zwischen Nut und oberem Teil der Seitenwand des Mischbechers aus steifem Polymermaterial dulde.

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; GRUR 2012, 1122 Rn. 19 - Palettenbehälter III;… GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß;… GRUR 2021, 574 Rn. 43 - Kranarm).

    Als gleichwirkend kann eine Ausführungsform nur dann angesehen werden, wenn sie nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (BGH, GRUR 2012, 1122 Rn. 26 - Palettenbehälter III;… GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß).

    Hierfür kommt es auf die patentgemäße Wirkung und eine sich hieran orientierende Gewichtung der bei den angegriffenen Ausführungsformen festgestellten Defizite an (BGH, GRUR 1999, 909, 914 - Spannschraube; GRUR 2005, 1005, 1006 - Bratgeschirr; GRUR 2012, 1122 Rn. 27 - Palettenbehälter III;… GRUR 2015, 361 Rn. 25 - Kochgefäß;… GRUR 2021, 574 Rn. 47 - Kranarm).

  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 132/18

    Schutzbereich des Patentanspruchs: Gleichwirkung einer abgewandelten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung;… siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher; GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).

    Diese Gesamtheit repräsentiert die patentierte Lösung und stellt deshalb die für den anzustellenden Vergleich maßgebliche Wirkung dar (BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr;… GRUR 2012, 1122 Rn. 19 - Palettenbehälter III;… GRUR 2015, 361 Rn. 19 - Kochgefäß; GRUR 2021, 574 Rn. 43 - Kranarm).

    Hierfür kommt es auf die patentgemäße Wirkung und eine sich hieran orientierende Gewichtung der bei den angegriffenen Ausführungsformen festgestellten Defizite an (BGH, GRUR 1999, 909, 914 - Spannschraube; GRUR 2005, 1005, 1006 - Bratgeschirr;… GRUR 2012, 1122 Rn. 27 - Palettenbehälter III;… GRUR 2015, 361 Rn. 25 - Kochgefäß; GRUR 2021, 574 Rn. 47 - Kranarm).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Rn. 173 (a) Bei der für die Beurteilung der Patentverletzung erforderlichen Auslegung des Patentanspruchs sind der Sinngehalt des Anspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag jedes einzelnen Merkmals zu dem gesamten Leistungsergebnis der Erfindung zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 22 - Wärmetauscher).

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung; siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).

    Rn. 229 3. Nicht mehr entscheidend ist schließlich, ob Ansprüchen wegen äquivalenter Patentbenutzung der sog. Formstein-Einwand (vgl. BGHZ 98, 12 - Formstein; siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 39 - Wärmetauscher) der Beklagten entgegenstünde.

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Dabei ist unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen der technische Sinngehalt zu ergründen, der dem Wortlaut des Patentanspruchs aus fachmännischer Sicht beizumessen ist (vgl. BGHZ 189, 330 Rn. 23 - Okklusionsvorrichtung).

    Auch wenn ein buchstäbliches Verständnis der Patentansprüche nicht zur Erfassung des geschützten Gegenstands geeignet ist, darf der Schutzgegenstand aber auch nicht durch Verallgemeinerung konkreter, im Anspruch angegebener Lösungsmittel erweitert werden (vgl. BGHZ 189, 330 Rn. 23 mwN - Okklusionsvorrichtung).

    Deshalb ist eine Ausführungsform aus dem Schutzbereich des Patents ausgeschlossen, die zwar offenbart oder für den Fachmann jedenfalls auffindbar sein mag, von der der Leser der Patentschrift aber annehmen muss, dass sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht unter Schutz gestellt werden sollte (BGHZ 189, 330 Rn. 36 - Okklusionsvorrichtung;… BGHZ 211, 1 Rn. 50 - Pemetrexed).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I; BGH, GRUR 2007, 959, 961 - Pumpeinrichtung;… GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß;… BGHZ 211, 1 Rn. 49 - Pemetrexed;… GRUR 2016, 1254 Rn. 19 - V-förmige Führungsanordnung;… siehe auch BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. 30 ff - Wärmetauscher;… GRUR 2021, 574 Rn. 39 f - Kranarm).

    Rn. 218 aa) Die für die Äquivalenz erforderliche Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass dieser in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (vgl. nur BGHZ 150, 149, 154 - Schneidesser I;… BGHZ 211, 1 Rn. 50 mwN - Pemetrexed).

  • LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 121/15
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.01.2022 - 6 U 112/20
    Jedenfalls muss die Nut auf die Gestaltung des Mischbechers an seinem oberen Ende derart abgestimmt sein, dass sie (die Nut) dort mit einem Mischbecherteil in dichtenden Eingriff gelangt, infolgedessen eine Abdichtung nach außen erreicht wird (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4a O 121/15, juris Rn. 59).

    Es mag genügen, wenn mit dem Eingriff eine hinreichende Wirkverbindung im Nutbereich mit Abdichtungswirkung erreicht wird, ohne dass sämtliche Bestandteile der Nut (ein flächig oder als Kante ausgebildeter Nutgrund und flächige Nutwände/-schenkel) in gleicher Weise an dieser Abdichtung beteiligt sind; so mag es etwa genügen, wenn die eigentliche Dichtwirkung nur durch den hinreichenden Druckkontakt mit einem Nutschenkel erfolgt, während dem anderen Nutschenkel insoweit im Wesentlichen nur eine Führungsfunktion zukommt (so LG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 2016 - 4a O 121/15, juris Rn. 60; entgegen der Ansicht der Klägerin offengelassen von OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. Dezember 2017 - I-15 U 88/16, juris Rn. 117 aE: "allenfalls").

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines …

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Palettenbehälter II

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: …

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch …

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

  • BGH, 24.09.2019 - X ZR 62/17

    Auslegung eines Patentrechts für eine Kaltfräse zum Fahrbahndeckenausbau

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Bratgeschirr

  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 176/02

    Staubsaugersaugrohr

  • BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94

    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein …

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

  • OLG Karlsruhe, 24.02.2016 - 6 U 51/14

    Patentverletzung: Reichweite des Auskunftsanspruchs bei Internet-Werbung für …

  • BPatG, 18.07.2017 - 5 Ni 3/16

    Voraussetzungen für eine Nichtigerklärung des europäischen Patents mit der …

  • LG Düsseldorf, 15.06.2021 - 10 O 339/20
    Denn der in ihr enthaltene Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB in Kombination mit der beispielhaften Aufzählung von Pflichtangaben ist mit Rücksicht auf die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26.03.2020 (C-66/99) und des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2020 (…XI ZR 498/19, Rn. 13 ff.) in Verbraucherkreditverträgen als nicht klar und verständlich im Sinne von Art. 247 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 26.11.2020, I-6 U 41/20, n.v; vom 04.01.2021, I-14 U 265/20, n.v.; vom 26.01.2021, I-6 U 66/20, n.v.; vom 28.01.2021, I- 6 U 112/20, n.v.).
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