Rechtsprechung
| OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 940 ZPO; § 935 ZPO; § 91 Abs. 1 ZPO
Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur vorläufigen Sicherung oder Regelung im Eilverfahren; Begriff der Dringlichkeit - JurPC
Darlegung des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Vertragsverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 940 ; ZPO § 935
Darlegung des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Vertragsverletzung - rechtsportal.de
ZPO § 940 ; ZPO § 935
Teilsperre eines Nutzerkontos in einem sozialen Netzwerk; Verfügungsgrund zur vorläufigen Sicherung oder Regelung im Eilverfahren; Begriff der Dringlichkeit
Kurzfassungen/Presse (5)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Eilverfahren sind nur für besonders dringliche Fälle vorgesehen - Eilantrag eines Prominenten im Streit mit Facebook zurückgewiesen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Verfügungsgrund für einstweilige Verfügung wenn Facebook bereits Sperre aufgehoben und Beitrag wiederhergestellt hat
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Schaumburg-Lippe verliert Streit mit Facebook - Schaumburg-Lippe verliert Streit mit Facebook
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Darlegung des Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Vertragsverletzung
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Eilverfahren sind nur für besonders dringliche Fälle vorgesehen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2022, 918
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- KG, 22.03.2019 - 10 W 172/18
"Messer-Einwanderung": YouTube verliert gegen die AfD und muss entferntes Video …
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Gegen das Interesse des Antragstellers an der alsbaldigen Untersagung ist das Interesse des Antragsgegners abzuwägen, nicht aufgrund eines bloß summarischen Verfahrens mit einem Verbot belegt zu werden (vgl. z. B. KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).Rn. 20 2. Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19).
Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9).
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Sie meint, sie sei trotz der Grundsätze in der Entscheidung des BGH (Urteil vom 29. Juli 2021, Az III ZR 179/20) berechtigt gewesen, den streitgegenständlichen Beitrag zu entfernen. - BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Die Verfügungsbeklagte könne sich nicht auf den Entfernung- und Sperrungsvorbehalt in Nummer 3.2 ihrer Nutzungsbedingungen berufen, weil dieser gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam sei (vergleiche dazu BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, Az III ZR 192/20 - juris).
- OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18
Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Rn. 20 2. Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19). - OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter …
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Rn. 20 2. Der Senat geht im Rahmen seiner ständigen Spruchrichterpraxis im Presse- und Äußerungsrecht davon aus, dass bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (so z.B. auch KG…, Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86; anderer Ansicht z.B. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18, juris Rn. 19). - BGH, 26.11.2020 - III ZR 124/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Streit über die Sperrung eines …
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Auch der BGH hat insoweit darauf hingewiesen (vgl. Beschluss v. 26.11.2020, III ZR 124/20, juris Rn. 12), dass eine Ehrverletzung einen wesentlich stärkeren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellt als die ihm (vorübergehend) genommene Kommunikationsmöglichkeit auf einer internetbasierten Plattform. - OLG Dresden, 04.10.2021 - 4 W 625/21
Löschung eines Beitrags auf einem sozialen Netzwerk Sperre eines Nutzerkontos bei …
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9). - OLG Hamm, 27.04.2021 - 21 U 37/21
Sperrung eines Nutzerkontos und Löschung eines Beitrags in einem sozialen …
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Insoweit schließt sich der Senat den von Seiten der Verfügungsbeklagten in ihrer Berufungsbegründung zitierten Entscheidungen des OLG Bremen (Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 U 1/21, Seite 5 f., Bl. 289 f. d. A.) sowie des OLG Hamm (Beschluss vom 27. April 2021 - 21 U 37/21, Seite 2 f., Bl. 294 f. d. A.) an, die sich ihrerseits bezogen haben auf die Fundstelle bei MünchKomm-ZPO/Drescher, 6. Aufl., § 935 Rn. 90, a.A. OLG Dresden, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 4 W 625/21, juris Rn. 8; KG; Beschluss vom 22. März 2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9). - LG Essen, 07.10.2021 - 1 O 40/21
Auszug aus OLG Celle, 19.05.2022 - 5 U 152/21
Dies zeigt gerade auch der Hinweis des Verfügungsklägers auf die Entscheidung des Landgerichts Heilbronn vom 23. Juni 2021 (Wo 1 O 40/21).
- OLG Celle, 04.10.2024 - 5 U 228/24
Verfügungsgrund bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen …
Insoweit fehle es nämlich an einem Verfügungsgrund, wobei sich das Landgericht auf das Senatsurteil vom 19. Mai 2022 (5 U 152/21, juris) berufen hat.Soweit das Landgericht sich - in Bezug auf den "Offline-Stellen-Teil" des Verfügungsantrages - für seine Auffassung, dass ein Verfügungsgrund nicht bestehe, auf das Senatsurteil vom 19. Mai 2022 (5 U 152/21, juris) berufen hat, geht das fehl.
- OLG Brandenburg, 02.07.2026 - 1 W 15/26
Rechtmäßige Kostenauferlegung der Verfahrenskosten auf klagende Partei nach …
Dem Antragsteller ist allerdings zuzugeben, dass die obergerichtliche Rechtsprechung die Frage uneinheitlich beantwortet, ob bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist (bejahend etwa OLG Celle, Urteil vom 19.05.2022 - 5 U 152/21, juris Rn. 20; KG…, Beschluss vom 22.03.2019 - 10 W 172/18, juris Rn. 9; OLG Stuttgart…, Urteil vom 23.09.2015 - 4 U 101/15, juris Rn. 86). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2025 - 19 B 1082/24
Öffentlich-rechtlicher Anspruch eines Betroffenen auf zukünftige Unterlassung …
Aus dem von ihm im Beschwerdeverfahren angeführten Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Mai 2022 (Az. 5 U 152/21) zum privaten Presse- und Äußerungsrecht, wonach bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch eine öffentliche Äußerung und einem daran anknüpfenden materiell-rechtlichen Unterlassungsanspruch auch ein Verfügungsgrund im Regelfall ohne weiteres zu bejahen ist, soweit keine sogenannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit anzunehmen ist,.Rn. 22 vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. Mai 2022 - 5 U 152/21 - juris Rn. 20 m. w. N.,.
- LG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 14 O 190/24 Das Vorliegen eines Verfügungsgrundes ist unter Abwägung der einander im Einzelfall gegenüberstehenden Parteiinteressen zu prüfen (OLG Celle Urt. v. 19.5.2022 - 5 U 152/21, GRUR-RS 2022, 11396 Rn. 17, beck-online).
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