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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,1282
OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21 (https://dejure.org/2022,1282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.01.2022 - 6 W 102/21 (https://dejure.org/2022,1282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 6 W 102/21 (https://dejure.org/2022,1282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Titelschutzrechte - "Nie wieder keine Ahnung!"

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr mangels Werknähe zwischen Titel eines Fernsehbeitrags und Buchtitel - "Nie wieder keine Ahnung"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nie wieder keine Ahnung! - und der Werktitelschutz

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen identischen Titeln von Fernsehbeitrag und Buch - Keine Verwechslungsgefahr zwischen identischen Titeln von Fernsehbeitrag und Buch

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch mit demselben Titel

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Nur schwacher Titelschutz für Nie wieder keine Ahnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch-Titel "Nie wieder keine Ahnung!"

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr? - Darf TV-Sendung so heißen wie ein Buch?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch mit dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ - Kein Unterlassungsanspruch Fehlen einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2022, Dok. 012
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10

    Stimmt's?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21
    Sie sind daher in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt (…BGH, a.a.O., Rn 29; BGH, Urteil vom 22.3.2012 - I ZR 102/10 - Stimmt's?, Rn 23, juris).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist beim Werktitelschutz auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Werktitel (BGH, Urteil vom 13.10.2004 - I ZR 181/02 - Das Telefon-Sparbuch, Rn 21, juris).
  • BGH, 07.05.2025 - I ZR 143/24

    Nie wieder keine Ahnung

    Nach Abmahnung und einem erfolglos gebliebenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt am Main, WRP 2022, 341) hat die Klägerin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen,.
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