Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- MIR - Medien Internet und Recht
Nie wieder keine Ahnung! - Zur (fehlenden) Verwechslungsgefahr bei dem gleichen Werktitel für zwei unterschiedliche Werke (hier Fernsehbeitrag und Sachbuch)
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- Justiz Hessen
§ 15 Abs 2 MarkenG, § 5 Abs 3 MarkenG
Titelschutz: Fehlende Verwechslungsgefahr für Titel eines Fernsehbeitrages - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Markenrecht: Nie wieder keine Ahnung! - Fehlende Verwechslungsgefahr für Titel eines Fernsehbeitrages
Kurzfassungen/Presse (9)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Titelschutzrechte - "Nie wieder keine Ahnung!"
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr mangels Werknähe zwischen Titel eines Fernsehbeitrags und Buchtitel - "Nie wieder keine Ahnung"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nie wieder keine Ahnung! - und der Werktitelschutz
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen identischen Titeln von Fernsehbeitrag und Buch - Keine Verwechslungsgefahr zwischen identischen Titeln von Fernsehbeitrag und Buch
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch mit demselben Titel
- haufe.de (Kurzinformation)
Nur schwacher Titelschutz für Nie wieder keine Ahnung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch-Titel "Nie wieder keine Ahnung!"
- wbs.legal (Kurzinformation)
Verwechslungsgefahr? - Darf TV-Sendung so heißen wie ein Buch?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Fernsehbeitrag und Buch mit dem Titel „Nie wieder keine Ahnung!“ - Kein Unterlassungsanspruch Fehlen einer unmittelbaren Verwechslungsgefahr
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.11.2021 - 6 O 273/21
- OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21
Papierfundstellen
- MIR 2022, Dok. 012
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10
Stimmt's?
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21
Sie sind daher in der Regel nur gegen eine unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt (…BGH, a.a.O., Rn 29; BGH, Urteil vom 22.3.2012 - I ZR 102/10 - Stimmt's?, Rn 23, juris). - BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02
Das Telefon-Sparbuch
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2022 - 6 W 102/21
Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist beim Werktitelschutz auf drei Faktoren abzustellen, zwischen denen eine Wechselwirkung besteht: auf die Kennzeichnungskraft des Titels, für den Schutz begehrt wird, auf die Identität oder Ähnlichkeit der Werke sowie auf die Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Werktitel (BGH, Urteil vom 13.10.2004 - I ZR 181/02 - Das Telefon-Sparbuch, Rn 21, juris).
- BGH, 07.05.2025 - I ZR 143/24
Nie wieder keine Ahnung
Nach Abmahnung und einem erfolglos gebliebenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (OLG Frankfurt am Main, WRP 2022, 341) hat die Klägerin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, es unter Androhung näher bezeichneter Ordnungsmittel zu unterlassen,.
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