Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 7 TaBV 1697/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 177 Abs 6 S 2 SGB 9 2018, § 19 BetrVG, § 177 Abs 2 SGB 9 2018, § 22 PersVG BE 2004, § 11 Abs 1 Nr 4 SchwbWO
Wahlanfechtung - Vertrauensperson für Schwerbehinderte - Rückumschlag ohne Absenderangaben - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 177 Abs 6 SGB 9, § 11 Abs 1 Nr 4 SchwbWO
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson eines schwerbehinderten Menschen - Wahlanfechtung - Rückumschlag ohne Absenderangaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 2 Abs. 2
Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson für Schwerbehindertenvertretung bei fehlerhaftem Rückumschlag; Fehlende Absenderangaben auf Rückumschlag bei schriftlicher Wahl; Keine Heilung durch nachträgliche Ausgabe neuer Briefumschläge
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung der Wahl zur Vertrauensperson für Schwerbehindertenvertretung bei fehlerhaftem Rückumschlag; Fehlende Absenderangaben auf Rückumschlag bei schriftlicher Wahl; Keine Heilung durch nachträgliche Ausgabe neuer Briefumschläge
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 05.11.2021 - 56 BV 9772/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 7 TaBV 1697/21
- BAG, 29.09.2022 - 7 ABN 57/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.10.2017 - 7 ABR 2/16
Wirksamkeit der Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 7 TaBV 1697/21
Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (st. Rspr. vgl. etwa BAG 25. Oktober 2017 - 7 ABR 2/16 - juris Rn 43 mwN.). - LAG Hessen, 15.06.2020 - 16 TaBV 116/19
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 7 TaBV 1697/21
Es handelt sich bei der Regelung um eine wesentliche und zwingende Vorschrift, die zur Verhinderung von Manipulationen eng auszulegen ist (vgl. zuletzt VG Düsseldorf 10. Juli 2017 - 39 K 5778/16 PVB - juris - Rn 49, Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Juni 2020 - 16 TaBV 116/19 - juris Rn 59). - VG Düsseldorf, 10.07.2017 - 39 K 5778/16
Briefwahl; Freiumschlag; Absender; schriftliche Stimmabgabe; Übermittlungsrisiko
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 7 TaBV 1697/21
Es handelt sich bei der Regelung um eine wesentliche und zwingende Vorschrift, die zur Verhinderung von Manipulationen eng auszulegen ist (vgl. zuletzt VG Düsseldorf 10. Juli 2017 - 39 K 5778/16 PVB - juris - Rn 49, Hessisches Landesarbeitsgericht 15. Juni 2020 - 16 TaBV 116/19 - juris Rn 59).
- ArbG Aachen, 11.05.2023 - 2 BV 109/22
Schwerbehindertenvertretung; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Ersatzmitglieder; …
Ob ein Fehlen der Absenderadresse jedoch zu einer Anfechtbarkeit führt, erscheint für die Kammer fraglich (a.A. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.05.2022 - 7 TaBV 1697/21, juris).Letzteres, um eine doppelte Stimmabgabe auszuschließen (so im Ergebnis auch LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 03.05.2022, a.a.O.).