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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.05.2022 - 15 W 14/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20964
OLG Hamburg, 30.05.2022 - 15 W 14/22 (https://dejure.org/2022,20964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2022 - 15 W 14/22 (https://dejure.org/2022,20964)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - 15 W 14/22 (https://dejure.org/2022,20964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Bandbreitenreserven

    § 5 Abs 1 UWG, § 5a Abs 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Irreführung durch uneingeschränkte Bandbreitenwerbung für hochwertige Glasfaseranschlüsse

  • RA Kotz

    Internetwerbung: 1000 Mbit/s ohne

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Werbung mit Internet-Übertragungsgeschwindigkeiten Hinweis "Bis zu..."nicht zwingend erforderlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 461
  • MMR 2022, 677
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 15 W 14/22
    Unter diesen Umständen werden die Werbeadressaten durch die Angabe der - seitens der Beklagten durchgehend gewährleisteten - Übertragungsgeschwindigkeit nicht irregeführt" (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2009, I ZR 149/07, Rn. 48 - Sondernewsletter).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 230/12

    Umweltengel für Tragetasche - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 15 W 14/22
    Rn. 42 Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass die Antragstellerin mangels Einblick in die technischen Interna der Antragsgegnerin zur Leistungsfähigkeit deren Netzes nicht im Detail vortragen kann und die Antragsgegnerin in einer sekundären Darlegungslast sähe (vgl. hierzu z.B. BGH, Urt. v. 19.2.2014, I ZR 230/12, Rn. 14 - Umweltengel für Tragetasche), so wäre die Antragsgegnerin dieser nachgekommen.
  • LG Hamburg, 16.02.2022 - 315 O 267/21
    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2022 - 15 W 14/22
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 16.02.2022, Az. 315 O 267/21 , wird zurückgewiesen.
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