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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,24567
OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22 (https://dejure.org/2022,24567)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.09.2022 - 6 U 92/22 (https://dejure.org/2022,24567)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. September 2022 - 6 U 92/22 (https://dejure.org/2022,24567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 54 Abs. 1 ; UWG § 54 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 54 Abs. 1 ; UWG § 54 Abs. 2 Nr. 2
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Matratze durch Gegenüberstellung des verlangten Preises mit einer durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Matratzen-UVP

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Online-Werbung mit UVP-Preis bei Angebot der Ware am Markt über ein Jahr zu nur 50 %

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit einer nicht ernsthaft verlangten UVP

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Werbung mit UVP irreführend, wenn sie nicht ernsthaft gefordert wurde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 501
  • MMR 2022, 1072
  • MIR 2022, Dok. 067
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22
    Von einer zulässigen unverbindlichen Preisempfehlung i.S. des § 23 GWB kann jedoch nur ausgegangen werden, wenn die unverbindliche Preisempfehlung in der Erwartung ausgesprochen wird, der empfohlene Preis entspreche dem von der Mehrheit der Empfehlungsempfänger voraussichtlich geforderten Preis (vgl. BGH, Urteil vom 14 November 2002 - I ZR 137/00 -, juris Rn. 23 - Preisempfehlung für Sondermodelle).

    Rn. 44 - wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2002 - I ZR 137/00 -, juris Rn. 20 m.w.N. - Preisempfehlung für Sondermodelle).

    Rn. 68 d. Die Antragstellerin trägt grundsätzlich die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass die angegriffenen Angaben über geschäftliche Verhältnisse geeignet sind, die betroffenen Verbraucher irrezuführen (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2002 - I ZR 137/00 -, juris Rn. 22 m.w.N. - Preisempfehlung für Sondermodelle).

  • LG Köln, 18.05.2022 - 84 O 43/22
    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22
    Auf die Berufung der Antragstellerin wird das am 18.05.2022 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 84 O 43/22 - teilweise abgeändert und der Antragsgegnerin über das bereits erlassene Verbot gem. Ziff. I 1 hinaus im Wege der einstweiligen Verfügung bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollziehen an ihrer Geschäftsführerin, untersagt, einen Preisvergleich mit einer UVP durchzuführen, es sei denn der UVP liegt eine aktuelle und ernsthafte Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis zugrunde, wenn dies geschieht wie in der Anlage AS 2 und nachfolgend wiedergegeben:.

    Rn. 8 Das Landgericht hat mit Urteil vom 18.05.2022 - 84 O 43/22 - den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bezogen auf den Antrag zu Ziff. I 2 zurückgewiesen und die Urteilsverfügung nur hinsichtlich des Weiteren von der Antragstellerin verfolgten Antrags zu Ziff. I 1 erlassen.

    Rn. 16 das Urteil des Landgerichts vom 18.05.2022 - 84 O 43/22 - abzuändern, soweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wurde, sodass nun auch folgendes zusätzliches Verbot erlassen wird:.

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (BGH, Urteil vom 20.06.2013 - I ZR 55/12 - Restwertbörse II).
  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 227/19

    Außergerichtliche Rechtsdienstleistung: Vertretung des Grundstückseigentümers im …

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22
    Denn ist - wie hier - durch Bezugnahme auf zwei konkrete Verletzungsformen - unter Berücksichtigung der Klagebegründung - hinreichend klargestellt, welches konkrete Verhalten dem Gegner verboten ist, ist es grundsätzlich nicht Sache des Klägers, Ausnahmetatbestände in den Klageantrag mit aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 11.02.2021 - I ZR 227/19 - juris Rn. 18 - Rechtsberatung durch Architekten).
  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 172/16

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Rabatten und Skonti im …

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22
    Dass sie dabei gegen eine Vielzahl anderer Unternehmen nicht vorgeht, stellt kein Indiz für missbräuchliches Vorgehen dar, weil es ihr selbst überlassen ist, gegen wen sie gerichtlich vorgeht (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 172/16 -, juris Rn. 15 - Großhandelszuschläge).
  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG Köln, 09.09.2022 - 6 U 92/22
    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann (BGH, Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09, GRUR 2011, 539 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker).
  • OLG Köln, 23.06.2023 - 6 U 178/22

    Hinreichende Bestimmtheit Unterlassungsantrag einstweilige Verfügung …

    Rn. 12 Senat hat in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 09.09.2022 (6 U 92/22.

    Rn. 13 GRUR-RR 2022, 501, 502 Rn. 24 ff. - Mondpreise m. Anm. Onken) ausgeführt:.

    Rn. 126 Umstandes, dass im vorausgegangenen Verfahren 6 U 92/22 zwischen den Parteien.

    Rn. 183 U 92/22, GRUR-RR 2022, 501, 504 Rn. 40 - Mondpreise).

    Rn. 329 (a) Der Senat hat in der Sache 6 U 92/22 bereits ausgeführt, dass die reine.

    Rn. 340 (Senat GRUR-RR 2022, 501, 503 Rn. 33 - Mondpreise).

    Rn. 453 anders als in dem Fall 6 U 92/22 (GRUR-RR 2022, 501, 504 Rn. 37 f. - Mondpreise) -.

    Rn. 468 Insoweit hat der Senat (GRUR-RR 2022, 501, 504 Rn. 41) ausgeführt:.

    Rn. 515 Die Anwendung dieser Grundsätze hat in dem Verfahren 6 U 92/22 angesichts der als.

  • OLG Köln, 15.05.2026 - 6 U 92/25

    Unterlassung der Werbung für einen "Müller Joghurt mit der Ecke" wegen …

    Für Ansprüche wegen irreführender Werbung mit bestehenden unverbindlichen Preisempfehlungen von Herstellern gilt nichts anderes (BGH GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?; ebenso Senat, Urteil vom 09.09.2022, 6 U 92/22, GRUR-RR 2022, 501, 504 Rn. 40 - Mondpreise sowie Urteil vom 23.06.2023, 6 U 178/22, WRP 2023, 1517, 1520 Rn. 13 - Matratzen-UVP II).
  • OLG Köln, 06.09.2024 - 6 U 16/24

    Zulässigkeit von Preiswerbungen unter Bezugnahme auf unverbindliche …

    Rn. 26 3. Dass die Unterlassungsanträge aufgrund der Bezugnahme auf die konkreten Verletzungsformen hinreichend bestimmt sind, hat der Senat bereits in dem beiden Parteien bekannten Urteil vom 09.09.2022, 6 U 92/22, ausgeführt und in dem ebenfalls beiden Parteien bekannten Urteil vom 23.06.2023, 6 U 178/22, für eine um die als unklar gerügte Konkretisierung bereinigte Minimal-Fassung ("zu unterlassen … einen Preisvergleich mit einer UVP durchzuführen, wenn dies geschieht wie …") bestätigt.

    Dass die Beklagte keine sekundäre Darlegungs- und Beweislast trifft, hat der Senat im Anschluss an das beiden Parteien bekannte Urteil vom 09.09.2022, 6 U 92/22, mit Urteil vom 23.06.2023 im Verfahren 6 U 178/22 ausdrücklich klargestellt.

    Rn. 42 (a) Wie bereits vom Senat in den Verfahren 6 U 92/22 und 6 U 178/22 mit den o.a. und beiden Parteien bekannten Urteile ausgeführt, muss die Klägerin nachvollziehbar darlegen, dass die UVP zum Zeitpunkt der angegriffenen Werbungen weder von (reinen) Onlinehändlern noch im (rein) stationären Handel noch von den sog. Multichannel-Händlern, die auf beiden Vertriebskanälen tätig sind, in hinreichendem Umfang verwendet wurden.

    Davon, dass es im Matratzengeschäft keine Preisunterschiede zwischen dem Onlinehandel und dem stationären Handel gibt, kann im vorliegenden Verfahren ebenso wenig ausgegangen werden, wie im Verfahren 6 U 92/22; auf die Ausführungen in dem beiden Parteien bekannten Urteil vom 23.06.2023 wird Bezug genommen.

    Rn. 58 Angesichts dessen ist - insoweit anders als in dem Fall 6 U 92/22 (GRUR-RR 2022, 501, 504 Rn. 37 f. - Mondpreise) - die Vorlage des Testergebnisses (…) nicht ausreichend, um davon auszugehen, dass der dort genannte "Marktpreis" von 169, 00 EUR für die "E." ein Indiz dafür ist, dass die UVP von keinem Händler gefordert wird.

  • OLG Köln, 15.06.2026 - 6 U 92/25

    UVP-Streichpreise - Die Werbung mit einem gegenüber der UVP des Herstellers …

    Für Ansprüche wegen irreführender Werbung mit bestehenden unverbindlichen Preisempfehlungen von Herstellern gilt nichts anderes (BGH GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise?; ebenso Senat, Urteil vom 09.09.2022, 6 U 92/22, GRUR-RR 2022, 501, 504 Rn. 40 - Mondpreise …sowie Urteil vom 23.06.2023, 6 U 178/22, WRP 2023, 1517, 1520 Rn. 13 - Matratzen-UVP II).
  • LG Köln, 17.01.2024 - 84 O 104/22
    Rn. 70 Die Anwendung dieser Grundsätze hat in dem Verfahren 6 U 92/22 angesichts der als unstreitig zugrunde zulegenden Preisgleichheit zwischen Onlinepreisen und Filialpreisen dazu geführt, dass der auf Ausdrucke von B.-Preisverläufen und weiteren Online-Angeboten gestützte Vortrag der Antragstellerin als hinreichend substantiiert anzusehen war, wodurch die Antragsgegnerin ihrerseits zu einem substantiierten Bestreiten verpflichtet war.
  • LG Köln, 09.11.2022 - 84 O 124/22
    Das Oberlandesgericht Köln hat hierzu in seinem Urteil vom 09.09.2022 (6 U 92/22) ausgeführt:.
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