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| LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 2-03 O 242/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 890 ZPO, Art. 9 EGStGB
Keine einseitige Erledigung im Ordnungsmittelverfahren.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 242/16
- OLG Frankfurt, 11.02.2019 - 16 U 205/17
- LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 2-03 O 242/16
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.12.2015 - V ZR 26/15
Grundstückskaufvertrag: Fortbestehen eines Schadensersatzanspruchs des Käufers …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
Nach herrschender Meinung ist die einseitige Erledigungserklärung eine privilegierte Klageänderung nach § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. etwa BGH MDR 2016, 482 Rn. 32). - BGH, 03.12.2014 - IV ZB 9/14
Pflichtteilsrecht: Reichweite einer Verpflichtung des Erben zur …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
Zwar ist es höchstrichterlich anerkannt, dass eine einseitige Erledigungserklärung im Verfahren nach § 888 ZPO zu berücksichtigen ist (BGH NJW 2015, 623 Rn. 64). - BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
Die Verhängung von Ordnungsmitteln hat auch repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter, weshalb auch das Festsetzungsverfahren nach grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien zu erfolgen hat (vgl. etwa BGH GRUR 2017, 318 Rn. 19 - Dügida und zuletzt Beschl. v. 21.04.2022 - I ZB 56/21, Rn. 16). - BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21
Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
Die Verhängung von Ordnungsmitteln hat auch repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter, weshalb auch das Festsetzungsverfahren nach grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien zu erfolgen hat (vgl. etwa BGH GRUR 2017, 318 Rn. 19 - Dügida und zuletzt Beschl. v. 21.04.2022 - I ZB 56/21, Rn. 16). - OLG Frankfurt, 11.02.2019 - 16 U 205/17
Rechtswidrige Anfertigung und gewerbliche Verwertung von Fotografien eines …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.08.2022 - 3 O 242/16
Auf die Berufung der Beklagten hat das OLG Frankfurt am Main durch Urteil vom 11.02.2019 (Az. 16 U 205/17) die Entscheidung teilweise abgeändert, wobei der Unterlassungstenor nicht abgeändert worden ist.
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