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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22 (31 O 56/21)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28915
OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22 (31 O 56/21) (https://dejure.org/2022,28915)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.09.2022 - 6 U 71/22 (31 O 56/21) (https://dejure.org/2022,28915)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. September 2022 - 6 U 71/22 (31 O 56/21) (https://dejure.org/2022,28915)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 308 Nr. 4 ; UKlaG § 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 308 Nr. 4 ; UKlaG § 1
    Zulässigkeit des Ausschlusses einer Vertragskündigung wegen kurzzeitiger Nichtverfügbarkeit des Kundenportals in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgers

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses der fristlosen Kündigung des Belieferungsvertrags im Falle einer kurzzeitigen Nichtverfügbarkeit des Kundenportals eines Energieversorgers; Inhaltskontrolle der die gesetzliche Regelung konkretisierenden Klauseln; Umfang der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilrecht/Wettbewerbsrecht: Kundenportal

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 186
  • MMR 2023, 296
  • K&R 2022, 781
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17

    Zur Erstattung des Reisepreises nach Änderung der Reiseleistung durch …

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22
    Daher richtet sich die Klausel nicht nach den Umständen eines konkreten Einzelfalls, sondern nach dem objektiven Maßstab eines rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittsverbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.2018 - X ZR 44/17, NJW 2018, 1534).

    Rn. 57 Aus dem Erfordernis der Zumutbarkeit ergeben sich nicht nur sachliche Grenzen möglicher Änderungen; Zumutbarkeit erfordert vielmehr auch, dass die Voraussetzungen eines Eingriffs in das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum in der Klausel hinreichend konkretisiert werden (vgl. BGH, NJW 2018, 1534).

  • BGH, 14.08.2019 - IV ZR 279/17

    Wenn die Rechtsschutzversicherung einen bestimmten SV wünscht

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22
    Rn. 42 Hintergrund des § 307 Abs. 3 BGB ist, dass eine deklaratorische Klausel nicht nach § 307 BGB unwirksam sein soll, die sodann durch eine inhaltsgleiche gesetzliche Vorschrift ersetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.08.2019 - IV ZR 279/17, NJW 2019, 3582;… Eckelt in BeckOGK BGB, Stand: 15.07.2021 § 307 Rn. 175, mwN).

    Rn. 44 Ergänzt eine Klausel Rechtsvorschriften oder füllt sie diese aus, indem sie entweder vom Gesetz eröffnete Spielräume ausfüllt oder sich die zitierte Vorschrift als von vornherein ausfüllungsbedürftig erweist, kann allerdings kontrolliert werden, ob und wie der Verwender das Gesetz ergänzt hat (vgl. BGH, NJW 2019, 3582; Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14, NJW 2016, 1646).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22
    Damit erfolgt im Rahmen der Prüfung der Klausel auch keine (unzulässige) Überprüfung der gesetzlichen Regelung (vgl. BGH, Urteil vom 09.05.2001 - IV ZR 138/99, NJW 2001, 2012).
  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 38/14

    Zur Unwirksamkeit zweier Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der …

    Auszug aus OLG Köln, 02.09.2022 - 6 U 71/22
    Rn. 44 Ergänzt eine Klausel Rechtsvorschriften oder füllt sie diese aus, indem sie entweder vom Gesetz eröffnete Spielräume ausfüllt oder sich die zitierte Vorschrift als von vornherein ausfüllungsbedürftig erweist, kann allerdings kontrolliert werden, ob und wie der Verwender das Gesetz ergänzt hat (vgl. BGH, NJW 2019, 3582; Urteil vom 13.01.2016 - IV ZR 38/14, NJW 2016, 1646).
  • LG Köln, 19.10.2023 - 33 O 17/23
    Das Transparenzgebot ist daher nicht gewahrt, wenn dem Verwender ein schrankenloses Ermessen eingeräumt wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 02.09.2022 - 6 U 71/22, GRUR-RR 2023, 186;… Wurmnest in MünchKomm/BGB aaO, § 307 Rn. 63 f., mwN).

    Rn. 61 Bei der Beurteilung, ob das Transparenzgebot eingehalten ist, ist auf den durchschnittlichen Vertragspartner - hier damit auf den Durchschnittsverbraucher - abzustellen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2023, 186;… Eckelt in BeckOGK BGB aaO, § 307 Rn. 128, mwN).

    Rn. 62 Der Verwender darf sich allerdings unbestimmter Rechtsbegriffe bedienen, weil die Verpflichtung zur Transparenz nur im Rahmen des Möglichen besteht (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2023, 186;… Eckelt in BeckOGK BGB aaO, § 307 Rn. 131.1, mwN).

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