Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- MIR - Medien Internet und Recht
Drohnenaufnahmen und Panoramafreiheit - Die Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen urheberrechtlich geschützter Werke ist von der Schrankenregelung in § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht gedeckt
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UrhG § 59 Abs. 1 Satz 1
Panoramafreiheit; Luftbildaufnahmen; Drohnenaufnahmen
- JurPC
Keine Panoramafreiheit von Drohnenaufnahmen
- Betriebs-Berater
Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen
- kanzlei.biz
Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97 Abs. 1 S. 1
Verletzung des Urheberrechts durch Veröffentlichung von Luftbildaufnahmen von künstlerischen Installationen auf Abraumhalden im Ruhrgebiet - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Luftbildaufnahme mittels Drohne ist nicht von Panoramafreiheit gedeckt!
Kurzfassungen/Presse (18)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Urheberrecht: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- nrw.de (Pressemitteilung)
Urheberrecht: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Perspektive Luftraum - Drohnenaufnahmen sind nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen sind nicht von der Panoramafreiheit nach § 59 UrhG gedeckt
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen und Urheberrecht
- lto.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Bildaufnahmen einer Drohne fallen nicht unter die Panoramafreiheit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drohnenaufnahmen - und der Streit um die Panoramafreiheit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen nicht von Panoramafreiheit gedeckt - Drohnenaufnahmen nicht von Panoramafreiheit gedeckt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen unterfallen nicht der Panoramafreiheit des § 59 UrhG
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation)
Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen nicht von der Panoramafreiheit gedeckt
- fgvw.de (Kurzinformation)
Drohnen-Fotos von Kunstwerken - eine Grenzziehung zwischen Urheberrechtsschutz und Panoramafreiheit
- haufe.de (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Drohnenaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt
- dbz.de (Kurzinformation)
Achtung Drohne!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
(Bau-)Werk urheberrechtlich geschützt: Drohnenaufnahmen sind unzulässig! (IBR 2023, 633)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 18.11.2021 - 8 O 97/21
- LG Bochum, 21.12.2021 - 8 O 97/21
- OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
- BGH, 23.10.2024 - I ZR 67/23
- BGH, 04.11.2024 - I ZR 67/23
Papierfundstellen
- MDR 2023, 997
- GRUR 2023, 1018
- MMR 2023, 572
- MIR 2023, Dok. 042
- afp 2023, 436
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.06.2003 - I ZR 192/00
Poster vom Wiener Hundertwasser-Haus dürfen nur mit Zustimmung des Malers …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Rn. 84 aa) Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Aufstellung eines Kunstwerkes an öffentlichen Orten bringe zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet werde; aus dieser Zweckbestimmung rechtfertige sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildungen verwerten dürfe (…vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes, BT-Drs. IV/270, S. 76 zu § 60 UrhG aF; BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 102/99, BGHZ 150, 6, 9 - Verhüllter Reichstag; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus).Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).
Das ergibt sich aus dem Zweck der Regelung, es dem Publikum zu ermöglichen, das, was es von öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen aus mit eigenen Augen sehen kann, als Gemälde, Zeichnung, Fotografie oder im Film zu betrachten (vgl. BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus, mwN).
Ist beispielsweise ein Bauwerk für die Allgemeinheit lediglich aus einer bestimmten Perspektive zu sehen, besteht nach dem Sinn der gesetzlichen Regelung keine Notwendigkeit, eine Darstellung oder Aufnahme vom urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrecht auszunehmen, die eine ganz andere Perspektive wählt (BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus, mwN).
- LG Frankfurt/Main, 25.11.2020 - 6 O 136/20
Drohnen-Fotografien von urheberrechtlich geschützten Werken fallen unter die …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Rn. 104 Das Unionsrecht gebietet keine andere Auslegung des § 59 Abs. 1 Satz 1 UrhG (a.A. LG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2020 - 2-06 O 136/20 -, juris).Art. 5 Abs. 5 der Richtlinie 2001/29/EG gebietet vielmehr zur Wahrung der berechtigten Interessen des Rechteinhabers eine eher behutsame Auslegung der Schrankenregelungen in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie (vgl. Hansen, IPRB 2021, 58, 59).
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 102/99
Keine Panoramafreiheit für Verhüllten Reichstag
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Rn. 84 aa) Die Regelung beruht auf der Erwägung, die Aufstellung eines Kunstwerkes an öffentlichen Orten bringe zum Ausdruck, dass damit das Werk der Allgemeinheit gewidmet werde; aus dieser Zweckbestimmung rechtfertige sich eine Beschränkung des Urheberrechts in der Weise, dass jedermann das Werk abbilden und die Abbildungen verwerten dürfe (…vgl. Begründung zum Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes, BT-Drs. IV/270, S. 76 zu § 60 UrhG aF; BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - I ZR 102/99, BGHZ 150, 6, 9 - Verhüllter Reichstag; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus).Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).
- BGH, 20.03.2003 - I ZR 117/00
Verfremdung des Bundesadlers - Gies-Adler
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler).Das Berufungsgericht ist vielmehr zutreffend davon ausgegangen, dass eine großzügigere Auslegung nur in Betracht kommt, wenn im konkreten Fall dem von der Schrankenregelung geschützten Interesse ein gesteigertes Gewicht zukommt (vgl. BGHZ 150, 5, 8 - Verhüllter Reichstag; 154, 260, 265 - Gies-Adler)..
- BGH, 27.04.2017 - I ZR 247/15
AIDA-Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Rn. 81 a) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung "AIDA Kussmund" (BGH, Urteil vom 27.04.2017 - I ZR 247/15 -, juris, Rdnrn. 15 ff.) zur Panoramafreiheit Folgendes ausgeführt:. - EuGH, 03.09.2014 - C-201/13
Wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt, kann der Inhaber der …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Sie müssen aber, wenn sie eine Ausnahme oder Beschränkung in Bezug auf diese Verwertungsrechte einführen, deren Voraussetzungen vollständig umsetzen, da eine inkohärente Umsetzung dem Harmonisierungsziel der Richtlinie zuwiderliefe (vgl. Erwägungsgrund 32 Satz 4 der Richtlinie; EuGH, Urteil vom 3. September 2014 - C-201/13, GRUR 2014, 972 Rn. 16 = WRP 2014, 1181 - Deckmyn und Vrijheidsfonds/Vandersteen u.a., mwN).. - BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00
Elektronischer Pressespiegel
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass eine enge, am Gesetzeswortlaut orientierte Auslegung einer großzügigeren, dem Gewicht der durch die Schrankenbestimmung geschützten Interessen genügenden Interpretation weichen muss (BGHZ 150, 6, 8 f. - Verhüllter Reichstag; BGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - I ZR 255/00, BGHZ 151, 300, 310 - Elektronischer Pressespiegel; BGH, GRUR 2003, 1035, 1037 - Hundertwasser-Haus; BGH, Urteil vom 20. März 2003 - I ZR 117/00, BGHZ 154, 260, 265 - Gies-Adler). - BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Die Bestimmung gestattet daher nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern erlaubt darüber hinaus die - auch gewerbliche - Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, GRUR 1990, 390, 391 - Friesenhaus; LG Mannheim, GRUR 1997, 364, 365 f.;… Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 59 Rn. 1;… Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 59 UrhG Rn. 10;… Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 59 UrhG Rn. 12). - BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00
"Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse …
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
So verhält es sich, wenn das Werk sich von einem Ort zu einem anderen fortbewegt, etwa weil es sich dabei um ein urheberrechtlich geschütztes Fahrzeug (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2002 - I ZR 98/00, BGHZ 151, 15, 20 f. - Stadtbahnfahrzeug) oder um ein Werk der bildenden oder angewandten Kunst handelt, das an einem Fahrzeug - wie hier an einem Seeschiff - angebracht ist.. - LG Mannheim, 14.02.1997 - 7 S 4/96
Freiburger Holbein-Pferd
Auszug aus OLG Hamm, 27.04.2023 - 4 U 247/21
Die Bestimmung gestattet daher nicht nur das Fotografieren eines Werkes, das sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befindet, sondern erlaubt darüber hinaus die - auch gewerbliche - Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe der Fotografie (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, GRUR 1990, 390, 391 - Friesenhaus; LG Mannheim, GRUR 1997, 364, 365 f.;… Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl., § 59 Rn. 1;… Czychowski in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 11. Aufl., § 59 UrhG Rn. 10;… Dreyer in Dreyer/Kotthoff/Meckel, Urheberrecht, 3. Aufl., § 59 UrhG Rn. 12).
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