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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,26123
BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 (https://dejure.org/2023,26123)
BVerfG, Entscheidung vom 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 (https://dejure.org/2023,26123)
BVerfG, Entscheidung vom 25. September 2023 - 1 BvR 1790/23 (https://dejure.org/2023,26123)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (hier: infantile ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (hier: infantile ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (hier: Miglustat); Begründung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (hier: Miglustat); Begründung der ...

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (hier: Miglustat); Begründung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel außerhalb des zugelassenen Anwendungsbereichs in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (hier: infantile ...

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine Off-Label-Therapie durch die Krankenkasse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine Off-Label-Therapie durch die Krankenkasse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung der Kostenübernahme für eine Off-Label-Therapie durch die Krankenkasse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme für experimentelle Therapie? - Verfassungsbeschwerde gescheitert - Kostenübernahme für experimentelle Therapie? - Verfassungsbeschwerde gescheitert

  • die-aktiengesellschaft.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine "Off-Label-Therapie" durch die Krankenkasse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Grenzen für Off-Label-Medikamentenanwendung gesetzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Kostenübernahme für eine "Off-Label-Therapie" durch die Krankenkasse erfolglos - Krankenkasse muss experimentelle Therapie nicht bezahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3420
  • NZS 2023, 819
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Rn. 9 Soweit das Landessozialgericht die Voraussetzungen eines Leistungsanspruchs in grundrechtsorientierter Auslegung verneint habe, weil allenfalls eine ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf vorliege, habe es die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen an einen solchen Anspruch (vgl. BVerfGE 115, 25 ) überspannt.

    Soweit das Landessozialgericht festgestellt habe, die Einschätzung des behandelnden Arztes reiche nicht aus, überspanne es die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen, wonach der fachlichen Einschätzung der Wirksamkeit der Methode im konkreten Einzelfall durch die Ärzte des Erkrankten Bedeutung zukomme (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 115, 25 ) folgt zwar aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig kein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkassen auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen.

    Dies gilt insbesondere in Fällen der Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Dabei muss allerdings die vom Versicherten gewählte andere Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf versprechen (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Weitere Bedeutung kommt der fachlichen Einschätzung der Wirksamkeit der Methode im konkreten Einzelfall durch die Ärzte des Erkrankten zu, die die Symptome seiner Krankheit behandeln (BVerfGE 115, 25 ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).

    Werden fachgerichtliche Entscheidungen auf mehrere je selbständig tragende Gründe gestützt, bedarf es einer Auseinandersetzung mit jeder dieser Begründungen (BVerfGE 105, 252 ).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; 105, 252 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 140, 229 ).

  • BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Rein experimentelle Behandlungsmethoden, die nicht durch hinreichende Indizien gestützt sind, unterfallen hingegen nicht der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2013 - 1 BvR 2045/12 -, Rn. 15).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Insoweit muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Selbst wenn man im vorliegenden Fall zugunsten des Beschwerdeführers wegen des sachlichen Gewichts der Grundrechtsbeeinträchtigung davon ausgeht, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 134, 242 ) hinausgehend die verfassungsgerichtliche Kontrolle ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts zu erstrecken (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2017 - 1 BvR 452/17 -, Rn. 26 unter Verweis auf BVerfGE 136, 382 ), sind auch in diesem Rahmen Feststellung und Würdigung des Sachverhalts grundsätzlich Sache der Fachgerichte.
  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Selbst wenn man im vorliegenden Fall zugunsten des Beschwerdeführers wegen des sachlichen Gewichts der Grundrechtsbeeinträchtigung davon ausgeht, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 134, 242 ) hinausgehend die verfassungsgerichtliche Kontrolle ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts zu erstrecken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2017 - 1 BvR 452/17 -, Rn. 26 unter Verweis auf BVerfGE 136, 382 ), sind auch in diesem Rahmen Feststellung und Würdigung des Sachverhalts grundsätzlich Sache der Fachgerichte.
  • BVerfG, 10.11.2015 - 1 BvR 2056/12

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Therapiekosten und …

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 140, 229 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ; 140, 229 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Rechtsanwaltsberuf

    Auszug aus BVerfG, 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23
    Selbst wenn man im vorliegenden Fall zugunsten des Beschwerdeführers wegen des sachlichen Gewichts der Grundrechtsbeeinträchtigung davon ausgeht, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 134, 242 ) hinausgehend die verfassungsgerichtliche Kontrolle ausnahmsweise auch auf einzelne Auslegungsfehler (vgl. BVerfGE 60, 79 ) sowie auf deutliche Fehler bei der Feststellung und Würdigung des Sachverhalts zu erstrecken (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2017 - 1 BvR 452/17 -, Rn. 26 unter Verweis auf BVerfGE 136, 382 ), sind auch in diesem Rahmen Feststellung und Würdigung des Sachverhalts grundsätzlich Sache der Fachgerichte.
  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Unverschuldetes Elternversagen

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 11.04.2017 - 1 BvR 452/17

    Verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Krankenversorgung erfordert eine durch nahe …

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Kommunale Wählervereinigungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.07.2023 - L 16 KR 274/23

    Versorgung eines Versicherten mit dem Arzneimittel Miglustat (Zavesca) im Wege …

  • VG Stuttgart, 12.08.2026 - 1 K 6529/23

    INUSpherese; Apherese; Hämapherese; Blutwäsche; Blutplasma; Allgemein …

    Voraussetzung für eine hiernach bestehende Leistungspflicht ist, dass die Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 -, juris Rn. 15 …und vom 11.04.2017 - 1 BvR 452/17 -, juris Rn. 22).

    Rein experimentelle Behandlungsmethoden, die nicht durch hinreichende Indizien gestützt sind, unterfallen der Leistungspflicht nicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 -, juris Rn. 15 …und vom 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12 -, juris Rn. 15).

    Erforderlich ist vielmehr ein Mindestmaß an wissenschaftlicher Datengrundlage zu den Erfolgsaussichten des Therapieansatzes, das sich insbesondere bei seltenen Erkrankungen oder Krankheitskombinationen auch aus anderen Erkenntnisquellen als Studien ergeben kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 17.05.2024 - 2 S 601/24 -, juris Rn. 46 ff.; LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 12.07.2023 - L 16 KR 274/23 B ER - juris Rn. 50 zu § 2 Abs. 1a SGB V).

  • BVerfG, 16.12.2025 - 1 BvR 1863/23

    Sperrwirkung AMG - Unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Leistungspflicht der …

    Dies gilt unabhängig davon, welche Anforderungen an das Vorliegen einer medizinisch begründeten Heilungschance oder Einwirkung auf den Krankheitsverlauf von Verfassungs wegen zu stellen sind (vgl. zum Erfordernis eines gewissen Mindestmaßes an wissenschaftlicher Datenlage BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2023 - 1 BvR 1790/23 -, Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2024 - 2 S 601/24

    Postbeamtenkrankenkasse; Anspruch auf Voranerkennung der Erstattungsfähigkeit von …

    Voraussetzung für eine hiernach bestehende Leistungspflicht ist, dass die Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 - juris Rn. 15 …und vom 11.04.2017 - 1 BvR 452/17 - juris Rn. 22).

    Rein experimentelle Behandlungsmethoden, die nicht durch hinreichende Indizien gestützt sind, unterfallen der Leistungspflicht nicht (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 - juris Rn. 15 …und vom 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12 - juris Rn. 15).

    Erforderlich ist vielmehr ein Mindestmaß an wissenschaftlicher Datengrundlage zu den Erfolgsaussichten des Therapieansatzes, das sich insbesondere bei seltenen Erkrankungen oder Krankheitskombinationen auch aus anderen Erkenntnisquellen als Studien ergeben kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.09.2023 - 1 BvR 1790/23 - juris Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen…, Beschluss vom 12.07.2023 - L 16 KR 274/23 B ER - juris Rn. 50 zu § 2 Abs. 1a SGB V).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2026 - L 6 AS 175/25

    Bürgergeld - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - …

    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhaltes im Eilverfahren ist dabei Sache der Fachgerichte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2023, 1 BvR 1790/23, Rn. 19, juris).
  • BVerfG, 12.02.2026 - 1 BvR 1805/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Verletzung des Anspruchs des …

    Der Fall mehrerer je selbständig tragender Gründe ist anders gelagert und liegt hier gerade nicht vor (vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2023 - 1 BvR 1790/23 -, Rn. 12;… siehe auch Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 36. Aufl. 2026, § 321a Rn. 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2026 - L 16 KR 161/26

    Abnehmspritze ist nur ein Lifestyle-Medikament

    Allein die Einschätzung der behandelnden Ärzte für sich genommen zwingen noch nicht zu der Einschätzung, dass die begehrte Therapie Aussicht auf Erfolg haben wird (LSG Niedersachsen-Bremen. Beschluss vom 12. Juli 2023 - 16 KR 274/23 B ER; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2025 - 1 BvR 1790/23)..
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2024 - L 4 KR 3734/21

    Krankenversicherung - Anspruch auf Versorgung mit orthomolekularer Diäternährung …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) folgt aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig kein verfassungsrechtlicher Anspruch gegen die Krankenkasse auf Bereitstellung bestimmter und insbesondere spezieller Gesundheitsleistungen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2023 - 1 BvR 1790/23 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.11.2025 - L 11 KR 1058/24

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Pembrolizumab - fehlende …

    Rein experimentelle Behandlungsmethoden, die nicht durch hinreichende Indizien gestützt seien, reichten hierfür nicht (Verweis auf Bundesverfassungsgericht [BVerfG] 26.02.2013, 1 BvR 2045/12 und 25.09.2023, 1 BvR 1790/23).
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