Rechtsprechung
| KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 535 Abs 1 BGB, § 546 Abs 1 BGB, § 550 S 1 BGB, § 286 Abs 1 ZPO
Schriftformwahrung bei schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen der Gewerberaummietsache - IWW
§ 546 BGB
Schriftform - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 550
Entbehrlichkeit der Schriftform gem. § 550 BGB bei im Mietvertrag vereinbarten baulichen Veränderungen durch Mieter nach schriftlicher Zustimmung des Vermieters
- mietrechtsiegen.de
Schriftlicher Zustimmung des Vermieters zu baulichen Veränderungen der Gewerberaummietsache
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sieht der Mietvertrag vor, dass bauliche Veränderungen der Mietsache durch den Mieter der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen, so bedarf es, wenn der Vermieter dem Bauantrag des Mieters schriftlich zustimmt, insoweit keiner schriftlichen Vereinbarung der ...
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Schriftform eines Mietvertrages
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermieter stimmt schriftlich zu: Schriftform für bauliche Veränderung gewahrt!
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Erfordernis einer Nachtragsvereinbarung bei baulichen mietrechtlichen Vertragsänderungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Ja, ich will (den Umbau)!" - Formfrei möglich! (IMR 2024, 55)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.12.2022 - 11 O 294/21
- KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14
Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Sie müssen daher ebenfalls der Schriftform des § 550 BGB genügen, es sei denn, dass es sich um unwesentliche Änderungen handelt (BGH NJW 2016, 311 Rn. 12 m. w. N.).Ohnehin handelt es sich nach Baubeschreibung und unbestrittenem Klägervortrag um eine "Dekortrennwand", und zwar im Innern eines Mietobjektes, die nach Ansicht des erkennenden Senats keine wesentliche Bedeutung (im Sinne von BGH NJW 2016, 311) hat.
- BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97
Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Rn. 24 a) Der Mietgegenstand ist in der Regel hinreichend bestimmbar bezeichnet, wenn der Mieter diesen bei Vertragsabschluss oder bei Abschluss eines Nachtrags bereits nutzt, weil dann der Umfang der bisherigen Nutzung zur Auslegung herangezogen werden kann (BGH, Urteil vom 04.11.2020 - XII ZR 4/20 - NJW-RR 2021, 266, juris Rn. 2 unter Hinweis u. a. auf das Urteil vom 07.07.1999 - XII ZR 15/97 - NJW 1999, 3257).Der BGH hat im genannten Urteil vom 07.07.1999 - XII ZR 15/97 - juris Rn. 45 ausgeführt:.
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 71/07
Kündigungsfrist eines am 1.9.2001 bestehenden, auf unbestimmte Zeit eingegangenen …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Eine mündliche Vereinbarung hierzu ist nicht vorgetragen, so dass ein Leistungsbestimmungsrecht des Vermieters anzunehmen ist, und wäre auch nicht wesentlich und formbedürftig (vgl. BGH NJW 2008, 1661 Rn. 21 f.).
- LG Berlin, 27.09.2004 - 67 S 158/04
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Die über das Treppenhaus zu erreichenden, vertragsgemäß als Pensionsbetrieb genutzten Räume sind dadurch in ihrer Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (s. a. LG Berlin MM 2004, 410 - Leitsatz in juris;… LG Berlin GE 2010, 1541, juris Rn. 17;… Lützenkirchen in: Lützenkirchen, Mietrecht, 3. Auflage, § 536 BGB Rn. 201 m. w. N.). - BGH, 11.04.2018 - XII ZR 43/17
Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für vertragliche Neufestsetzung der …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Vertraglich vorgesehene einseitige Erklärungen - etwa eine Optionsausübung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit (…s. BGH NJW 2013, 3361 Rn. 25 m. w. N.), eine einseitige Anpassung von Nebenkostenvorauszahlungen (…s. BGH NJW 2014, 1300 Rn. 29) oder eine einseitige Erhöhung der Nettomiete (s. BGH NZM 2018, 515 Rn. 19 f.) - unterliegen nicht § 550 BGB. - BGH, 24.07.2013 - XII ZR 104/12
Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis im Hinblick auf den Beginn des …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Vertraglich vorgesehene einseitige Erklärungen - etwa eine Optionsausübung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit (s. BGH NJW 2013, 3361 Rn. 25 m. w. N.), eine einseitige Anpassung von Nebenkostenvorauszahlungen (…s. BGH NJW 2014, 1300 Rn. 29) oder eine einseitige Erhöhung der Nettomiete (…s. BGH NZM 2018, 515 Rn. 19 f.) - unterliegen nicht § 550 BGB. - BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12
Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Rn. 17 Soweit die Widerklage mit Schriftsatz vom 06.06.2023 erstmals auf Kellerräume erstreckt wird, hätte - worauf der Senat am 09.06.2023 hingewiesen hat - diese Klageerweiterung i. S. v. § 264 Nr. 2 ZPO nur als Anschlussberufung gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO innerhalb der (am 11.04.2023 abgelaufenen) Berufungserwiderungsfrist erfolgen können (vgl. BGH NJW 2015, 2812, juris Rn. 26 ff.). - BGH, 05.02.2014 - XII ZR 65/13
Gewerberaummiete: Formularmäßige Vereinbarung eines einseitigen …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Vertraglich vorgesehene einseitige Erklärungen - etwa eine Optionsausübung zur Verlängerung der Vertragslaufzeit (…s. BGH NJW 2013, 3361 Rn. 25 m. w. N.), eine einseitige Anpassung von Nebenkostenvorauszahlungen (s. BGH NJW 2014, 1300 Rn. 29) oder eine einseitige Erhöhung der Nettomiete (…s. BGH NZM 2018, 515 Rn. 19 f.) - unterliegen nicht § 550 BGB. - BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Eine Erkundigungspflicht bei der damaligen Hausverwaltung der Vorvoreigentümerin lässt sich auch aus dem Urteil des BGH vom 19.04.2001 - I ZR 238/98 - juris Rn. 30 (zum früheren gesetzlichen Vertreter) nicht ableiten. - BGH, 07.03.2007 - XII ZR 40/05
Anforderungen an die Form eines Vorvertrages über ein langfristiges …
Auszug aus KG, 06.11.2023 - 8 U 10/23
Die Kläger berufen sich zu Unrecht auf das Urteil des BGH vom 07.03.2007 - XII ZR 40/05 - und die Kommentierung von Lindner-Figura (…in: Geschäftsraummiete, 4. wie 5. Auflage, § 6 Rn. 28), die sich jeweils auf die Anmietung eines Gebäudes als Ganzes beziehen. - BGH, 04.11.2020 - XII ZR 104/19
Vertrag über die Aufstellung eines Geldautomaten in einem Restaurant: Anwendung …
- BGH, 04.11.2020 - XII ZR 4/20
Bestimmbarkeit eines Mietgegenstands bzgl. Untervermietung an einen Dritten und …
- KG, 16.03.2023 - 8 U 178/22
Gewerberaummietvertrag über längere Zeit als ein Jahr: Rechtsmissbräuchlichkeit …
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