Rechtsprechung
| OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Volksverhetzung, böswilliges Verächtlichmachen, Vorsatz, Beweiswürdigung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 130
Volksverhetzung, böswillig verächtlich machen, verleumden, Böswilligkeit, Menschenwürde, Vergleich mit Schimpansen, Intelligenzquotient, politische Diskussion, Zuwanderung, Fachkräfte, Beweiswürdigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 130
Volksverhetzung; böswillig verächtlich machen; verleumden; Böswilligkeit; Menschenwürde; Vergleich mit Schimpansen; Intelligenzquotient; politische Diskussion; Zuwanderung; Fachkräfte; Beweiswürdigung - rechtsportal.de
StGB § 130
Volksverhetzung; böswillig verächtlich machen; verleumden; Böswilligkeit; Menschenwürde; Vergleich mit Schimpansen; Intelligenzquotient; politische Diskussion; Zuwanderung; Fachkräfte; Beweiswürdigung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: War es "Böswilliges Verächtlichmachen"? - Fachkräftenachwuchs - IQ - Zuwanderung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Böswilligkeit bei Äußerung aus feindseliger Gesinnung mit Kränkungsabsicht als Voraussetzung für den Straftatbestand der Volksverhetzung
- mt.de (Pressebericht, 18.01.2024)
Portaner hatte rassistische Flugblätter verteilt
Verfahrensgang
- AG Minden - 25 Ls 58/22
- LG Bielefeld - 11 Ns 41/25
- LG Bielefeld - 12 Ns 2/24
- AG Minden, 04.10.2022 - 25 Ls 216 Js 59/21
- LG Bielefeld, 19.07.2023 - 22 Ns 48/22
- OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
- LG Bielefeld, 25.11.2024 - 12 NBs 2/24
- OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
- LG Bielefeld, 18.11.2025 - 11 NBs 41/25
- OLG Hamm, 24.03.2026 - 3 ORs 11/26
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95
Volksverhetzung durch Bezeichnung als "Jude"
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
Rn. 12 Obwohl die Menschenwürde im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig ist, steht das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG einer zu weiten Auslegung des Tatbestandsmerkmals Menschenwürde entgegen (BVerfG NJW 2001, 61, beck-online). - OLG Hamm, 15.06.2023 - 5 ORs 34/23
Beschimpfung als Neger keine Volksverhetzung; Beschimpfung als Zigeuner keine …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Juni 2023 - III-5 ORs 34/23 Rn. 13, juris). - BGH, 15.12.2005 - 4 StR 283/05
Talmud-Zitate im Rahmen einer öffentlichen Rede als Volksverhetzung
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
Dieses hat strafbarkeitseinschränkende Funktion und ist zu bejahen, wenn die Äußerung aus feindseliger Gesinnung in der Absicht zu kränken (im Kernbereich der Persönlichkeit der Betroffenen, vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2005 - 4 StR 283/05 - juris) getätigt wird (BGH NJW 1964, 1481, 1483;… Krauß in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 130, Rdnr. 57).
- BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06
Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar, oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, BeckRS 2011, 15376 Rdnr. 13). - OLG Brandenburg, 15.05.2006 - 1 Ws 75/06
Volksverhetzung durch einen Leserbrief
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Mai 2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Juni 2023 - III-5 ORs 34/23 Rn. 13, juris). - BGH, 08.05.1964 - 3 StR 1/61
Sonderstellung politischer Parteien gegenüber anderen Vereinigungen …
Auszug aus OLG Hamm, 12.12.2023 - 3 ORs 65/23
Dieses hat strafbarkeitseinschränkende Funktion und ist zu bejahen, wenn die Äußerung aus feindseliger Gesinnung in der Absicht zu kränken (…im Kernbereich der Persönlichkeit der Betroffenen, vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2005 - 4 StR 283/05 - juris) getätigt wird (BGH NJW 1964, 1481, 1483;… Krauß in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 130, Rdnr. 57).
- OLG Hamm, 10.07.2025 - 3 ORs 31/25
Ausreichende Begründung der Feststellung der böswilligen Verächtlichmachung einer …
Rn. 1 Hinweis zum Tenor: "im Nachgang zum Beschluss 3 ORs 65/23 des OLG Hamm vom 12.12.2023".Der Senat hob mit Beschluss vom 12.12.2023 (III-3 ORs 65/23) das erste Berufungsurteil mit den Feststellungen auf, wobei allerdings die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten blieben.
Vielmehr werden vom Tatbestand des § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB nur besonders massive Schmähungen, Deformierungen und Diskriminierungen erfasst, durch die den Angegriffenen ihr ungeschmälertes Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft bestritten wird und sie als "unterwertige" Menschen gekennzeichnet werden (…Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 15.5.2006 - 1 Ws 75/06 -, Rn. 19, juris;… OLG Hamm, Beschluss v. 15.6.2023 - III-5 ORs 34/23 Rn. 13, juris; Senat, Beschluss v. 12.12.2023 - III-3 ORs 65/23 Rn. 9, juris).
Rn. 21 Der Senat hat bereits in der in dieser Sache vorangegangenen Revisionsentscheidung vom 12.12.2023 (III-3 ORs 65/23 - juris) entschieden, dass es sich bei dem inkriminierten Verhalten des Angeklagten um einen Angriff auf die Menschenwürde der angesprochenen Bevölkerungsgruppen in dem o.g. Sinne handelt und bleibt auch nach erneuter Beratung bei dieser Auffassung.
Rn. 36 (1) Wie der Senat bereits in seiner ersten Revisionsentscheidung in dieser Sache vom 12.12.2023 (III- 3 ORs 65/23 - juris) ausgeführt hat, muss das Verächtlichmachen im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB böswillig erfolgen.
- OLG Hamm, 24.03.2026 - 3 ORs 11/26
Volksverhetzung, Verächtlichmachen, Böswilligkeit, Kränkungsabsicht, Indizien, …
Der Senat hob mit Beschluss vom 12.12.2023 (III-3 ORs 65/23) das erste Berufungsurteil mit den Feststellungen auf, wobei allerdings die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten blieben.Rn. 25 Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 10.07.2025 (3 ORs 31/25) und vom 12.12.2023 (3 ORs 65/23) ausgeführt hat, muss das Verächtlichmachen im Sinne von § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB böswillig erfolgen, also aus feindseliger Gesinnung, in der Absicht zu kränken.
Dies ist allerdings ein Beleg für das Tatbestandsmerkmal des Angriffs auf die Menschenwürde (vgl. bereits den Senatsbeschluss vom 12.12.2023 - 3 ORs 65/23).
- LG Bielefeld, 25.11.2024 - 12 NBs 2/24 Es wird festgestellt, dass es im Nachgang zum Beschluss des OLG Hamm vom 12.12.2023 (Az. III - 3 ORs 65/23) zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist.
Ein böswilliges Verächtlichmachen ist zu bejahen, wenn die Äußerung aus feindseliger Gesinnung in der Absicht zu kränken getätigt wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 12.12.2023, Az. III - 3 ORs 65/23, m.w.N.).
- LG Bielefeld, 18.11.2025 - 11 NBs 41/25 Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 12. Dezember 2023 das angefochtene Urteil mit den Feststelllungen aufgehoben, die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen dabei jedoch aufrechterhalten (III-3 ORs 65/23).
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