Rechtsprechung
| LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 2-13 S 89/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Hessen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Gemeinschaft hat eine Beschlusskompetenz über Hundehaltungsverbot; §§ 18, 19 WEG
- mietrechtsiegen.de
WEG - Beschluss über Hundehaltungsverbot wirksam?
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 18, 19 Abs. 2 Nr. 1
Beschluss über das Hundehaltungsverbot - meinmietrecht.de
WEG-Beschluss über Hundehaltungsverbot
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschluss über Hundehaltungsverbot wirksam?
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft ein Hundehaltungsverbot beschließen?
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Wohnungseigentumsrecht - Verbot der Hundehaltung im Wohnungseigentum
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tierhaltung in der Wohnungseigentümergemeinschaft
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümergemeinschaft kann Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt beschließen - Kriterien zur Genehmigung der Hundehaltung müssen nicht aufgeführt werden
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt in der WEG zulässig? (IMR 2023, 197)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 14.09.2021 - 50 C 3/21
- LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 2-13 S 89/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2023, 794
- MDR 2023, 901
- NZM 2023, 566
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
Insoweit hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass von der Hundehaltung in einer Eigentumswohnung im Regelfall Beeinträchtigungen der übrigen Wohnungseigentümer (Verschmutzung der Gemeinschaftsanlagen, Lärmbelästigung, Beeinträchtigungen durch Begegnungen) ausgehen (BGHZ 129, 329 = NJW 1995, 2036).Insoweit hat der Bundesgerichtshof zu Recht darauf abgestellt, dass eine Nutzungsbeschränkung, hier durch ein Verbot der Hundehaltung, welches auf konkrete Belästigungen abstellt, bei der Überwachung und Durchsetzung erhebliche praktische Schwierigkeiten bereitet und Anlass zu Streitigkeiten, die ihrerseits den Hausfrieden stört, liefert (BGH NJW 1995, 2036).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof erst durch die Entscheidung vom 20. September 2000 aufgegeben (BGHZ 145, 158 = NJW 2000, 3500). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
Daher werden in Anbetracht der Auswirkung von Lärm auch auf das Gemeinschaftseigentum etwa Regelungen zum Musizieren im Rahmen der Hausordnung als von der Beschlusskompetenz gedeckt angesehen (vgl. BGH NJW 1998, 3713; Kammer ZWE 2017, 457).
- BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
In vielen Fällen wird zudem auch die Möglichkeit bestehen, dass durch konkrete Auflagen (vgl. zur Anleinpflicht BGH NZM 2015, 595; zur Beförderung im Aufzug (LG Karlsruhe ZWE 2014, 172) zur Zahl der Tiere (LG Lüneburg ZMR 2012, 728)), je nach den Umständen des Einzelfalls das Maß der theoretisch möglichen Beeinträchtigungen soweit reduziert wird, dass eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums faktisch ausgeschlossen ist und damit ein Anspruch auf den Genehmigungsbeschluss besteht. - OLG Saarbrücken, 02.10.2006 - 5 W 154/06
Generelles Haustierverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer
- LG Frankfurt/Main, 04.10.2017 - 13 S 131/16
Eine lediglich das Musizieren beschränkende Regelung über Ruhezeiten in einer …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
Daher werden in Anbetracht der Auswirkung von Lärm auch auf das Gemeinschaftseigentum etwa Regelungen zum Musizieren im Rahmen der Hausordnung als von der Beschlusskompetenz gedeckt angesehen (vgl. BGH NJW 1998, 3713; Kammer ZWE 2017, 457). - LG Karlsruhe, 12.12.2013 - 5 S 43/13
Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Verbots der Tierbeförderung im Aufzug gegenüber …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
In vielen Fällen wird zudem auch die Möglichkeit bestehen, dass durch konkrete Auflagen (vgl. zur Anleinpflicht BGH NZM 2015, 595; zur Beförderung im Aufzug (LG Karlsruhe ZWE 2014, 172) zur Zahl der Tiere (LG Lüneburg ZMR 2012, 728)), je nach den Umständen des Einzelfalls das Maß der theoretisch möglichen Beeinträchtigungen soweit reduziert wird, dass eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums faktisch ausgeschlossen ist und damit ein Anspruch auf den Genehmigungsbeschluss besteht. - OLG Saarbrücken, 07.05.1999 - 5 W 365/98
Nichtigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung; Unterwerfung der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
Derartige Beschlüsse, die das Halten von Tieren, hier im Streitfall von Hunden, im Sondereigentum nicht generell verbieten, werden überwiegend als zulässig angesehen (…vgl. Bärmann/Dötsch, 15. Aufl. 2023, WEG § 19 Rn. 104HW;… Lang-Lajendäcker in Elzer/SWK-WEG, Tiere Rn. 12) Dies gilt insbesondere dann, wenn Tierhaltung von der Zustimmung des Verwalters abhängig gemacht wird (OLG Saarbrücken NZM 1999, 621). - LG Lüneburg, 15.05.2012 - 9 S 73/11
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 09.03.2023 - 13 S 89/21
In vielen Fällen wird zudem auch die Möglichkeit bestehen, dass durch konkrete Auflagen (vgl. zur Anleinpflicht BGH NZM 2015, 595; zur Beförderung im Aufzug (LG Karlsruhe ZWE 2014, 172) zur Zahl der Tiere (LG Lüneburg ZMR 2012, 728)), je nach den Umständen des Einzelfalls das Maß der theoretisch möglichen Beeinträchtigungen soweit reduziert wird, dass eine Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums faktisch ausgeschlossen ist und damit ein Anspruch auf den Genehmigungsbeschluss besteht.
- LG Karlsruhe, 05.12.2023 - 11 S 126/22
WEG-Hausordnung: Einschränkungen der Tierhaltung wegen einer Tierhaar-Allergie …
Grundsätzlich kommen je nach den Besonderheiten des Einzelfalls zwar auch weitergehenden Beschränkungen in Betracht (vgl. zu weiteren Beschränkungsmöglichkeiten: zum Verbot der Beförderung von Tieren im Aufzug: LG Karlsruhe, Urteil v. 12.12.2013 - 5 S 43/13; zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt durch Beschlussfassung im Einzelfall: LG Frankfurt a. M. , Urt. v. 9.3.2023 - 2-13 S 89/21, NZM 2023, 566;… zum Leinenzwang bzw. Freilauf auf Gemeinschaftsrasen: BGH, Urt. v. 8.5.2015 - V ZR 163/14).Alle Kriterien, die für oder gegen die Tierhaltung sprechen, umfassend im Vorfeld festzulegen, ist allerdings praktisch nicht möglich (vgl. LG Frankfurt a. M. , Urt. v. 9.3.2023 - 2-13 S 89/21, NZM 2023, 566, Rn. 21).
Rn. 45 Letztlich zu verwerfen ist auch der Gedanke, dass nur ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (vgl. die Fallkonstellation bei: LG Frankfurt a. M. , Urt. v. 9.3.2023 - 2-13 S 89/21, NZM 2023, 566) hätte geregelt werden dürfen.
Andererseits würde dies die beschriebenen Erschwernisse auf die Ebene des Einzelfallbeschlusses verlagern (vgl. LG Frankfurt a. M. , Urt. v. 9.3.2023 - 2-13 S 89/21, NZM 2023, 566, Rn. 21).
- BGH, 21.10.2025 - EnZR 59/23
Netzanbindungszusage II
Eine Erledigung des Rechtsmittels ist gegeben, wenn ein ursprünglich zulässiges und begründetes Rechtsmittel nachträglich unzulässig oder unbegründet wird (BGH…, Urteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 29/09, NJW-RR 2010, 19 Rn. 10;… Beschluss vom 29. März 2018 - I ZB 54/17, NJW-RR 2019, 317 Rn. 12; Urteil vom 27. März 2023 - VIa ZR 1140/22, NJW-RR 2023, 794 Rn. 9). - AG Hamburg-St. Georg, 28.07.2023 - 980a C 10/23
Tiefgaragenstellplätze dürfen nicht für Lagerzwecke missbraucht werden
Damit haben die Wohnungseigentümer von ihrer durch § 21 Abs. 3, 4 und 5 Nr. 1 WEG a.F. und § 15 Abs. 2 WEG a.F. eingeräumten Kompetenz, im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung über den Gebrauch des Sondereigentums Beschluss fassen zu können, Gebrauch gemacht (vgl. etwa OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2004, 14, zu Musizierzeiten in der Hausordnung; nach neuem Recht folgt eine entsprechende Beschlusskompetenz für sog. Benutzungsregelungen aus §§ 18, 19 Abs. 1 und 2 Nr. 1 WEG n.F., vgl. LG Frankfurt/Main, NJW-RR 2023, 794 zur Hundehaltung). - LG Frankfurt/Main, 25.04.2024 - 13 S 34/23 Wenn - wie hier - die Eigentümer eine Beschlussfassung erreichen können, rechtfertigt auch eine wahrscheinliche Anfechtung des Beschlusses ein Rechtschutzbedürfnis für eine Beschlussersetzungsklage nicht (Kammer, Urt. v. 09.03.2023, 2-13 S 89/21, ZMR 2023, 816).
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