Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 10. November 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.2024 - C-159/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,27817
EuGH, 17.10.2024 - C-159/23 (https://dejure.org/2024,27817)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.2024 - C-159/23 (https://dejure.org/2024,27817)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2024 - C-159/23 (https://dejure.org/2024,27817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,27817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sony Computer Entertainment Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Rechtsschutz von Computerprogrammen - Richtlinie 2009/24/EG - Art. 1 - Anwendungsbereich - Ausdrucksformen eines Computerprogramms - Begriff - Art. 4 Abs. 1 Buchst. b - Umarbeitung ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Untersagung des Vertriebs einer Software, die nur den Inhalt von vorübergehend im Arbeitsspeicher einer Spielkonsole angelegten Variablen verändert durch Art. 1 Abs. 1 bis 3 RL 2009/24/EG

  • kanzlei.biz

    Sind variable Daten im Arbeitsspeicher eines Computerspiels urheberrechtlich geschützt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    " Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Rechtsschutz von Computerprogrammen - Richtlinie 2009/24/EG - Art. 1 - Anwendungsbereich - Ausdrucksformen eines Computerprogramms - Begriff - Art. 4 Abs. 1 Buchst. b - ...

  • rechtsportal.de

    " Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Rechtsschutz von Computerprogrammen - Richtlinie 2009/24/EG - Art. 1 - Anwendungsbereich - Ausdrucksformen eines Computerprogramms - Begriff - Art. 4 Abs. 1 Buchst. b - ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Sony Computer Entertainment Europe/Datel Design and Development u.a.

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Geistiges und gewerbliches Eigentum - Die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen erlaubt es dem Schutzberechtigten nicht, einem Dritten den Vertrieb einer Software zu untersagen, die nur den Inhalt von vorübergehend im Arbeitsspeicher einer Spielkonsole ...

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Cheating bei Computerspielen: EuGH zur Umarbeitung von Computerspielen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz im Arbeitsspeicher

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Cheat-Software für Sony Playstation, die nur Variablen einer Spiele-Software im Arbeitsspeicher ändert, ist zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    EuGH zum urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen - Vertrieb von Cheat-Software/-Hardware zulässig sofen keine unzulässige Vervielfältigung ermöglicht wird

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    »Cheat-Software« und Urheberrecht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sony-Streit mit Schummel-Software: Manche Cheats sind erlaubt

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Streit ums Urheberrecht: Cheats gehören nicht zum Spiel

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen gegen Cheat-Software

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Cheat-Software für Playstation ist keine Urheberrechtsverletzung

  • juve.de (Kurzinformation)

    Playstation-Streit: GvW-Mandantin besteht gegen Sony

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schummel-Software verletzt keine Urheberrechte - Cheat-Software für Playstation ist keine Urheberrechtsverletzung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2024, 1704
  • MMR 2025, 105
  • K&R 2024, 810
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-390/18

    Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-159/23
    Hierzu kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Normen und Grundsätze des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen, um die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sollte dieses im weiteren Verlauf des Verfahrens die Klärung weiterer Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts für erforderlich halten, kann es den Gerichtshof erneut anrufen (Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland, C-390/18, EU:C:2019:1112, Rn. 37).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-393/09

    Bezpečnostní softwarová asociace - Geistiges Eigentum - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-159/23
    Rn. 34 Zum Inhalt dieses Begriffs hat der Gerichtshof bereits im Hinblick auf Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250, dessen Wortlaut mit dem von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24 übereinstimmt und dessen Auslegung daher auf die letztgenannte Bestimmung übertragbar ist, entschieden, dass die "Ausdrucksformen" eines Computerprogramms diejenigen sind, die es erlauben, das Programm in verschiedenen Datenverarbeitungssprachen, wie Quellcode und Objektcode, zu vervielfältigen (Urteil vom 22. Dezember 2010, Bezpečnostní softwarová asociace, C-393/09, EU:C:2010:816, Rn. 35).

    Rn. 35 Die grafische Benutzeroberfläche eines Computerprogramms, die es nicht ermöglicht, dieses zu vervielfältigen, sondern lediglich ein Element dieses Programms darstellt, mittels dessen die Benutzer die Funktionen des Programms nutzen, ist dagegen keine Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne dieser Bestimmung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Bezpečnostní softwarová asociace, C-393/09, EU:C:2010:816, Rn. 41 und 42).

  • EuGH, 02.05.2012 - C-406/10

    Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind nicht …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-159/23
    Ließe man zu, dass die Funktionalität eines Computerprogramms urheberrechtlich geschützt wird, würde man nämlich zum Schaden des technischen Fortschritts und der industriellen Entwicklung die Möglichkeit eröffnen, Ideen zu monopolisieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 2012, SAS Institute, C-406/10, EU:C:2012:259, Rn. 39 und 40).
  • EuGH, 13.11.2018 - C-310/17

    Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-159/23
    Rn. 41 Der Gerichtshof hat im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 der Berner Übereinkunft sowie Art. 2 des WIPO-Urheberrechtsvertrags und Art. 9 Abs. 2 des TRIPS-Übereinkommens bereits darauf hingewiesen, dass Ausdrucksformen und nicht Ideen, Verfahren, Arbeitsweisen oder mathematische Konzepte als solche urheberrechtlich geschützt werden können (Urteil vom 13. November 2018, Levola Hengelo, C-310/17, EU:C:2018:899, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.11.2023 - C-260/22

    Seven.One Entertainment Group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Harmonisierung …

    Auszug aus EuGH, 17.10.2024 - C-159/23
    Rn. 30 In Bezug auf die Beantwortung der Vorlagefrage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, sowie gegebenenfalls ihre Entstehungsgeschichte zu berücksichtigen sind (Urteil vom 23. November 2023, Seven.One Entertainment Group, C-260/22, EU:C:2023:900, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 31.07.2025 - I ZR 157/21

    Action Replay II - "Cheat-Software" für Spielkonsolen verstößt nicht gegen …

    Rn. 12 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 17. Oktober 2024 (C-159/23, GRUR 2024, 1704 = WRP 2024, 1468 - Sony Computer Entertainment Europe) wie folgt entschieden:.

    Der durch die Richtlinie 2009/24/EG gewährleistete Schutz beschränkt sich auf die geistige Schöpfung, wie sie sich im Text des Quellcodes und des Objektcodes widerspiegelt, und damit auf den buchstäblichen Ausdruck des Computerprogramms in diesen Codes, die jeweils eine Folge von Befehlen darstellen, nach denen der Computer die vom Urheber des Programms vorgesehenen Aufgaben ausführen soll (EuGH, GRUR 2024, 1704 [juris Rn. 37 f.] - Sony Computer Entertainment Europe).

    Deshalb stellt der Inhalt der Variablen ein Element dieses Programms dar, mittels dessen die Benutzer die Funktionalität eines solchen Programms nutzen, das nicht als Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG geschützt ist (EuGH, GRUR 2024, 1704 [juris Rn. 51] - Sony Computer Entertainment Europe).

  • BGH, 31.07.2025 - I ZR 131/23

    Werbeblocker IV - Urheberrechtliche Zulässigkeit eines Werbeblockers

    Der durch die Richtlinie 2009/24/EG gewährleistete Schutz beschränkt sich auf die geistige Schöpfung, wie sie sich im Text des Quellcodes und des Objektcodes widerspiegelt, und damit auf den buchstäblichen Ausdruck des Computerprogramms in diesen Codes, die jeweils eine Folge von Befehlen darstellen, nach denen der Computer die vom Urheber des Programms vorgesehenen Aufgaben ausführen soll (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 2024 - C-159/23, GRUR 2024, 1704 [juris Rn. 37 f.] = WRP 2024, 1468 - Sony Computer Entertainment Europe).
  • EuGH, 12.05.2026 - C-797/23

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und verwandte …

    Hierzu kann der Gerichtshof aus dem gesamten vom nationalen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Normen und Grundsätze des Unionsrechts herausarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Ausgangsrechtsstreits einer Auslegung bedürfen, um die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und alle Bestimmungen des Unionsrechts auszulegen, die die nationalen Gerichte benötigen, um die bei ihnen anhängigen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, auch wenn diese Bestimmungen in den Fragen nicht ausdrücklich genannt sind (…vgl. Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, EU:C:1986:143, Rn. 9, und vom 17. Oktober 2024, Sony Computer Entertainment Europe, C-159/23, EU:C:2024:887, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sollte dieses im weiteren Verlauf des Verfahrens die Klärung weiterer Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts für erforderlich halten, kann es den Gerichtshof erneut anrufen (…vgl. Urteile vom 23. Oktober 1997, Franzén, C-189/95, EU:C:1997:504, Rn. 79, und vom 17. Oktober 2024, Sony Computer Entertainment Europe, C-159/23, EU:C:2024:887, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2025 - C-621/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/33/EU - Aufnahme …

    {FN:22} Vgl. Urteile vom 23. Oktober 1997, Franzén (…C-189/95, EU:C:1997:504, Rn. 79), und vom 17. Oktober 2024, Sony Computer Entertainment Europe (C-159/23, EU:C:2024:887, Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht