Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24 |
Verfahrensgang
- ArbG Braunschweig, 05.03.2024 - 8 BV 17/23
- LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
- BAG - 1 ABR 33/24 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19
Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Er setzt damit voraus, dass der mitbestimmungswidrige Zustand noch andauert (BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 84, BAGE 174, 233).Daher erstreckt er sich nur auf die Beseitigung des betriebsverfassungswidrigen Zustands selbst, nicht aber auf die Beseitigung der sich aus der Verletzung des Mitbestimmungsrechts ergebenden Folgen (BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 85, BAGE 174, 233).
Beeinträchtigungen, die aber als weitere Folge dieser Störung entstehen, können nur im Wege eines auf Naturalrestitution gerichteten Schadensersatzes nach § 823 Abs. 1 BGB ausgeglichen werden, wobei die Abgrenzung eine Frage des Einzelfalls ist (BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 86, BAGE 174, 233).
- BAG, 21.11.2017 - 1 ABR 47/16
Konzernweite Mitarbeiterbefragung - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Rn. 60 Soweit der Betriebsrat sich in der Beschwerdeinstanz außerdem auch auf Datenschutzverstöße zum Nachteil der Arbeitnehmer beruft, vermitteln diese - selbst wenn sie vorliegen würden - keinen gremienbezogenen Unterlassungsanspruch, sondern allenfalls Ansprüche der in ihrem durch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgestalteten allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffenen Arbeitnehmer (vgl. BAG 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 18).Hieraus wird allgemein abgeleitet, dass das Mitbestimmungsrecht dem präventiven Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers dient (BAG 21. November 2017 - 1 ABR 47/16 - Rn. 31; 9. Juli 1991 - 1 ABR 57/90 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 68, 127;… Fitting, BetrVG, 31. Aufl. § 94 Rn. 2;… Richardi/Thüsing, BetrVG, 17. Aufl., § 94 Rn. 1;… GK-BetrVG/Raab, 12. Aufl., § 94 Rn. 2).
- BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 32/01
Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Ethikregeln für Redakteure einer …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Rn. 56 Ob die Weisung des Arbeitgebers, Angaben zu Sachverhalten in einer bestimmten Form, nämlich mittels eines Fragebogens zu machen, den Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG auslöst (vgl. hierzu BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 -, BAGE 101, 216), kann dahinstehen.Das schließt nicht die Befugnis ein, aus eigenem Recht zu verlangen, persönlichkeitsverletzende Maßnahmen gegenüber den unmittelbar Betroffenen künftig zu unterlassen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 32/01 - zu B I 3 b) bb) der Gründe, BAGE 101, 216).
- BAG, 21.09.1993 - 1 ABR 28/93
Zustimmung des Betriebsrats zu Personalfragebogen in Tendenzbetrieb
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Jedenfalls sind darunter formularmäßige Zusammenfassungen von Fragen über die persönlichen Verhältnisse, insbesondere Eignung, Kenntnisse und Fähigkeiten einer Person zu verstehen (BAG 21. September 1993 - 1 ABR 28/93 - zu B II 1 a) der Gründe).Das Mitbestimmungsrecht ist auch eröffnet, wenn der Arbeitgeber die formularmäßig zusammengestellten Fragen nacheinander mündlich stellt und die Antworten jeweils selbst vermerk (BAG 21. September 1993, - 1 ABR 28/93 - zu B II 1 a) der Gründe).
- BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 23/20
Beteiligung der Hauptschwerbehindertenvertretung - Globalantrag
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Das führt aber nicht zur fehlenden Bestimmtheit des Antrags, sondern allenfalls zur Unbegründetheit, wenn der Antrag auch Fallgestaltungen erfasst, in denen er sich als unbegründet erweist (BAG 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 - Rn. 18, 27).Insoweit ist der Antrag teilbar (vgl. zu dieser Voraussetzung BAG 22. September 2021 - 7 ABR 23/20 - Rn. 27).
- BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Ein Beweisverwertungsverbot richtet sich an das Gericht, welches die ihm von einer Partei angebotenen Beweismittel bei seiner Entscheidung wegen der bestehenden Bindung an Grundrechte und seiner Verpflichtung zur rechtsstaatlichen Verfahrensgestaltung nicht berücksichtigen darf, wenn ein Beweisverwertungsverbot vorliegt (vgl. zB. BAG 27. Juli 2017 - 2 AZR 681/16 - Rn. 16, BAGE 159, 380). - BAG, 17.10.2023 - 1 ABR 24/22
Betriebsrat - Mitbestimmung - Handyverbot während Arbeitszeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Verstößt er hiergegen, entsteht ein betriebsverfassungswidriger Zustand, dem der Betriebsrat durch die Geltendmachung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs gegen den Arbeitgeber und eines entsprechenden Beseitigungsanspruchs entgegenwirken kann (vgl. grdl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364; siehe auch BAG 17. Oktober 2023 - 1 ABR 24/22 - Rn. 14). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Verstößt er hiergegen, entsteht ein betriebsverfassungswidriger Zustand, dem der Betriebsrat durch die Geltendmachung eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs gegen den Arbeitgeber und eines entsprechenden Beseitigungsanspruchs entgegenwirken kann (vgl. grdl. BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - zu II B III der Gründe, BAGE 76, 364;… siehe auch BAG 17. Oktober 2023 - 1 ABR 24/22 - Rn. 14). - BAG, 09.05.2023 - 1 ABR 14/22
Betriebsrat - Auskunftsanspruch - schwerbehinderte Menschen
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Ein allgemein gehaltener Hinweis des Betriebsrats auf seine gesetzlichen Aufgaben unter Wiederholung des Gesetzeswortlauts reicht nicht aus (BAG 9. Mai 2023 - 1 ABR 14/22 - Rn. 16). - BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 48/13
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 01.10.2024 - 11 TaBV 19/24
Das Mitbestimmungsrecht des § 94 Abs. 2 BetrVG soll sicherstellen, dass ein Arbeitnehmer nur nach seiner Arbeitsleistung und der persönlichen Eignung für seine berufliche Entwicklungsmöglichkeit im Betrieb beurteilt wird (BAG, 17. März 2015 - 1 ABR 48/13 -, Rn. 25, 27, BAGE 151, 117). - BAG, 15.11.2022 - 1 ABR 5/22
Mitbestimmung des Betriebsrats - Ordnungsverhalten - kollektiver Tatbestand - …
- BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08
Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch
- BAG, 14.06.2022 - 1 ABR 13/21
Betriebsrat - Zustimmungserfordernis - Einstellung - Versetzung
- BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 57/90
Mitbestimmung bei Sicherheitsüberprüfungen
- BAG, 14.02.2023 - 1 ABR 9/22
Betriebliche Vergütungsordnung - tarifgebundener Arbeitgeber
- BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18
Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers …
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
- BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18
Mitbestimmung des Betriebsrats
- BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 412/01
Besetzung des Berufungsgerichts
- LAG Niedersachsen, 15.01.2025 - 2 SLa 31/24
Befragung sämtlicher Mitarbeiter des Betriebes im Zusammenhang mit …
Rein sachbezogene Fragen, auch wenn sie mit dem Ziel der Aufklärung von Straftaten gestellt werden, die Angaben nicht anonymisiert erfolgen und die Teilnahme bzw. Beantwortung der Fragen für die Arbeitnehmer verbindlich ist, sind von § 94 Abs. 1 BetrVG nicht erfasst (LAG Niedersachsen, 1. Oktober 2024 - 11 TaBV 19/24 - unter B. I. 1.3. c. der Gründe).Ferner habe das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in dem Beschluss vom 1. Oktober 2024 (- 11 TaBV 19/24 -) entschieden, dass sämtliche Fragen zur Aufklärung des Fehlverhaltens des Klägers in den Gesprächen mit den Mitarbeitern am 17. April und 18. April 2023 nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterlegen hätten.
Die erkennende Kammer folgt den Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen in der Entscheidung vom 1. Oktober 2024 (- 11 TaBV 19/24 -), nach der § 94 Abs. 1 BetrVG kein globales, alle vorformulierten Fragenkataloge betreffendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates normiert.
Rein sachbezogene Fragen, auch wenn sei mit dem Ziel der Aufklärung von Straftaten gestellt werden, die Angaben nicht anonymisiert erfolgen und die Teilnahme bzw. Beantwortung der Fragen für die Arbeitnehmer verbindlich ist, sind von § 94 Abs. 1 BetrVG nicht erfasst (LAG Niedersachsen, 1. Oktober 2024 - 11 TaBV 19/24 - unter B. I. 1.3. c. der Gründe).
- BAG, 05.06.2025 - 8 AZN 172/25
Grundsatzbeschwerde
Rn. 5 2. Die Beschwerde zeigt unter B. der Beschwerdebegründung, soweit sie meint, das Landesarbeitsgericht habe im anzufechtenden Berufungsurteil hinsichtlich der Erlaubnis einer bestimmten Handlung eine gegenüber dem Beschluss der 11. Kammer desselben Landesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 2024 (- 11 TaBV 19/24 -) "gegensätzliche" Entscheidung getroffen, keine Divergenz iSv. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG auf. - ArbG Bonn, 10.12.2024 - 3 BV 122/24 Bei arbeitsplatzbezogenen oder sonstigen sachbezogenen Fragen zur Aufklärung von Straftaten oder Vertragspflichtverletzungen anderer Personen, die sich nicht auf die Person des befragten Arbeitnehmers oder sein eigenes Verhalten beziehen und keine Rückschlüsse auf seine Eignung zulassen, ist sein Persönlichkeitsrecht auch in seiner Sozialsphäre nicht betroffen (LAG Niedersachsen, Beschl. v. 1. Oktober 2024 - 11 TaBV 19/24, juris).
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