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Rechtsprechung
   BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8514
BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B (https://dejure.org/2024,8514)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B (https://dejure.org/2024,8514)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - B 9 V 15/23 B (https://dejure.org/2024,8514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Anforderungen an das "Glaubhafterscheinen" iS von § 15 KOVVfG - geklärte Rechtsfrage - freie Beweiswürdigung des Gerichts - Revisibilität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 S 1 KOVVfG, § 6 Abs 3 OEG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Anforderungen an das "Glaubhafterscheinen" iS von § 15 KOVVfG - geklärte Rechtsfrage - freie Beweiswürdigung des Gerichts - Revisibilität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KOVVfG § 15 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Antrag auf Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer dissoziativen Identitätsstörung und einer schweren rezidivierenden depressiven Störung als Schädigungsfolge sexuellen Missbrauchs durch ihren Vater in der ehemaligen DDR; Zuerkennung von ...

  • rechtsportal.de

    KOVVfG § 15 S. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Antrag auf Feststellung einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer dissoziativen Identitätsstörung und einer schweren rezidivierenden depressiven Störung als Schädigungsfolge sexuellen Missbrauchs durch ihren Vater in der ehemaligen DDR; Zuerkennung von ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - Anforderungen an das "Glaubhafterscheinen" iS von § 15 KOVVfG - geklärte Rechtsfrage - freie Beweiswürdigung des Gerichts - Revisibilität

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BSG, 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Das Gericht ist allerdings im Einzelfall grundsätzlich darin frei, ob es die Beweisanforderungen als erfüllt ansieht (Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung, § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG; vgl hierzu insgesamt BSG Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R - BSGE 122, 218 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 23, RdNr 28; zum Beweismaßstab des " Vollbeweises " s RdNr 26 und zum Beweismaßstab der " Wahrscheinlichkeit " s RdNr 27, jeweils mwN)..

    Rn. 8 Ferner hat das BSG geklärt, dass die Beweiserleichterung des § 15 Satz 1 KOVVfG auch dann anwendbar ist, wenn für den schädigenden Vorgang keine Tatzeugen vorhanden sind ( vgl hierzu BSG Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R - BSGE 122, 218 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 23, RdNr 30 mwN).

    Schließlich hat das BSG auch bereits grundsätzlich entschieden, dass die Einholung und Berücksichtigung von sog Glaubhaftigkeitsgutachten im Opferentschädigungsrecht zulässig ist (BSG Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R - BSGE 122, 218 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 23, RdNr 35 ff mwN).

  • BSG, 12.05.2016 - B 9 V 11/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Denn das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn die Frage bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2016 - B 9 V 11/16 B - juris RdNr 8 mwN).

    Rn. 9 Dass die insoweit höchstrichterlich entschiedenen Problemkreise dennoch weiterhin klärungsbedürftig sind, weil dieser Rechtsprechung in nicht geringem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden, legt die Klägerin im Rahmen ihrer Beschwerdebegründung nicht im gebotenen Maß dar (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2016 - B 9 V 11/16 B - juris RdNr 11).

    Dies eröffnet die Zulassung der Revision nicht (vgl BSG Beschluss vom 12.5.2016 - B 9 V 11/16 B - juris RdNr 11 mwN).

  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, er verpflichtet es aber nicht, dem Sach- und Rechtsvortrag eines Beteiligten zu folgen (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f; BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 9 V 28/21 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 06.10.2021 - B 9 V 28/21 B

    Anspruch auf Leistungen nach dem OEG nach der Ermordung der Tochter; …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, er verpflichtet es aber nicht, dem Sach- und Rechtsvortrag eines Beteiligten zu folgen (BVerfG <Kammer> Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f; BSG Beschluss vom 6.10.2021 - B 9 V 28/21 B - juris RdNr 8).
  • BSG, 22.09.2020 - B 13 R 45/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Dies gilt nicht nur für den Fall, dass die Beschwerde ausdrücklich eine Verletzung des § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG geltend macht, sondern auch dann, wenn sie ihre Angriffe gegen die Beweiswürdigung des LSG in das Gewand einer Grundsatzrüge zu kleiden versucht (vgl stRspr; zB BSG Beschluss vom 22.9.2020 - B 13 R 45/20 B - juris RdNr 11).
  • BSG, 27.08.2020 - B 9 V 5/20 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - soziales …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG vom 27.8.2020 - B 9 V 5/20 B - juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 04.11.2021 - B 9 SB 76/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Teilnahme an der mündlichen …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Diese kann mit der Nichtzulassungsbeschwerde weder unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 4.11.2021 - B 9 SB 76/20 B - juris RdNr 22 mwN).
  • BSG, 25.01.2023 - B 9 V 32/22 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Rn. 10 Dass die Klägerin die Entscheidung des LSG in ihrem Einzelfall inhaltlich für unrichtig hält, kann als solches nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr; BSG Beschluss vom 25.1.2023 - B 9 V 32/22 B - juris RdNr 20 mwN).
  • BSG, 06.03.2023 - B 4 AS 84/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Unabhängig davon sind sie auch erst nach Ablauf der bis zum 14.12.2023 verlängerten Beschwerdebegründungsfrist (§ 160a Abs. 2 Satz 2 SGG) erfolgt und deshalb ohnehin nicht zu berücksichtigen (BSG Beschluss vom 6.3.2023 - B 4 AS 84/22 B - juris RdNr 5)..
  • BSG, 30.09.2021 - B 9 V 25/21 B

    Herabsetzung des Grades von Schädigungsfolgen wegen der Folgen eines sexuellen …

    Auszug aus BSG, 14.02.2024 - B 9 V 15/23 B
    Es bedarf keiner näheren Erörterung, ob die Klägerin damit überhaupt eine hinreichend konkrete Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG) mit höherrangigem Recht formuliert hat (vgl hierzu BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 22.07.2026 - B 9 V 12/26 B
    Rn. 12 Soweit die von der Klägerin aufgeworfene Fragestellung nach den Anforderungen an das "Glaubhaftmachen" auf das "Glaubhafterscheinen" iS von § 15 Satz 1 KOVVfG abzielt, sind dessen Kriterien höchstrichterlich bereits geklärt (vgl hierzu ausführlich BSG Beschluss vom 14.2.2024 - B 9 V 15/23 B - juris RdNr 6 - 8 mwN).

    Dies eröffnet die Zulassung der Revision nicht (vgl BSG Beschluss vom 14.2.2024 - B 9 V 15/23 B - juris RdNr 10 mwN).

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, er verpflichtet es aber nicht, dem Sach- und Rechtsvortrag eines Beteiligten zu folgen (BSG Beschluss vom 14.2.2024 - B 9 V 15/23 B - juris RdNr 13 mwN).

  • BSG, 30.09.2026 - B 10 EG 1/26 B
    Er verpflichtet es aber nicht, dem Sach- und Rechtsvortrag eines Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12f; BSG Beschluss vom 14.2.2024 - B 9 V 15/23 B - juris RdNr 13 mwN)..
  • BSG, 19.08.2026 - B 9 V 10/26 B
    Diese kann weder mit der Nichtzulassungsbeschwerde unmittelbar noch mittelbar angegriffen werden (stRspr; zB BSG Beschluss vom 14.2.2024 - B 9 V 15/23 B - juris RdNr 12 mwN).
  • BSG, 31.08.2026 - B 9 V 17/26 B
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass das Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht, er verpflichtet es aber nicht, dem Sach- und Rechtsvortrag eines Beteiligten zu folgen (BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - juris RdNr 12 f; BSG Beschluss vom 14.2.2024 - B 9 V 15/23 B - juris RdNr 13 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2026 - L 13 VG 11/26
    Aus einer gestellten Diagnose kann darüber hinaus nicht ohne weiteres auf bestimmte Ereignisse - hier eine kausale Verursachung derselben durch die vorgetragene Gewalttat - zurück geschlossen werden (vgl. z.B.: LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 24.08.2023, L 10 VE 31/19, Rn. 32, juris; nachgehend: BSG, Beschluss vom 14.02.2024, B 9 V 15/23 B, juris; LSG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12.02.2018, L 6 VG 1745/15, Rn. 55, juris).
  • BSG, 30.03.2026 - B 9 V 17/25 B
    Rn. 10 Soweit der Kläger anführt, die Ansicht des LSG sei nicht nachvollziehbar, weil ein entsprechender Vollbeweis schwierig sei und ein erleichterter Beweismaßstab gelte (§ 6 Abs. 3 OEG iVm § 15 Abs. 1 Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung) wendet er sich im Kern gegen die Beweiswürdigung des Berufungsgerichts (§ 128 Abs. 1 Satz 1 SGG; vgl BSG Beschluss vom 14.2.2024 - B 9 V 15/23 B - juris RdNr 11).
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